Mal wieder ich.
Leider hat sich im Zuge des privaten Insolvenzverfahrens ergeben, dass unsere Lohnbuchhaltung bzw. Steuerberaterin bei meiner Lohnpfändung zuviel ausgekehrt hat. Nun hat Sie der Gegenseite angekündigt, dass kommende Pfändung mit dem Fehlbetrag verrechnet werden (ca. 1000,- Euro).
Die Gegenseite behauptet natürlich das sei nicht rechtens.
Jemand eine rechtliche Grundlage für diese Situation parat!?
Liebe Grüße
Moin,
Du bist tatsächlich in der Insolvenz? Wahnsinn.
Für falsch abgeführte Beträge haftet der Drittschuldner (Arbeitgeber) nach beiden Seiten. Eine Verrechnung ist rechtlich also keine saubere Lösung, wobei ich den Arbeitgeber durchaus verstehen kann.
Wie genau ist es denn zu der Falschberechnung gekommen?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
hallo sky 🙂
nein nein, noch bin ich nicht im inso verfahren...nur der sachbearbeiterin bei der schuldnerberatung ist es aufgefallen.
die inso steht aber hoffentlich kurz bevor.
die berechnung wurde aufgrund einer nicht aktuellen liste nach 850c durchgeführt, entsprechend ist also der fehlbetrag entstanden.
du siehst also keine möglichkeit an den zuviel überwiesenen betrag zu kommen!?
Moin,
die berechnung wurde aufgrund einer nicht aktuellen liste nach 850c durchgeführt, entsprechend ist also der fehlbetrag entstanden. du siehst also keine möglichkeit an den zuviel überwiesenen betrag zu kommen!?
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das ist jetzt nicht wahr, oder? Mensch, das ist definitiv ein Fehler des Drittschuldners - keine Chance, wenn die Gläubigerin nicht will. Ansonsten muss der Arbeitgeber Dir die zuviel abgeführten Beträge erstatten - gut für das Arbeitsverhältnis, wenn Du das verlangst :puzz:.
Warum hast Du die Berechnung des pfandfreien Betrages denn nicht hier von uns überprüfen lassen, dann wäre das nicht passiert :mestupid:.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
okay, der drops ist gelutscht.
natürlich werde und kann ich das nicht ernsthaft in erwägung ziehen, dieses geld von meinem ag zurück zu fordern 🙁
da mir bei der ersten pfändung lediglich 782,- euro übrig blieben habe ich natürlich auf die richtigkeit vertraut, nachdem es durch die software der lohnbuchhaltung lief und nach dem 2. beschluss über 900,- euro waren. aber siehe da, man muss anscheinend wirklich ALLES selber noch einmal kontrollieren.
gut zu wissen und passiert mir bestimmt nicht noch einmal
😉
danke dennoch!
grüsse aus dem regnerischen norden
Hi,
da mir bei der ersten pfändung lediglich 782,- euro übrig blieben habe ich natürlich auf die richtigkeit vertraut, nachdem es durch die software der lohnbuchhaltung lief und nach dem 2. beschluss über 900,- euro waren. aber siehe da, man muss anscheinend wirklich ALLES selber noch einmal kontrollieren.
und ich wollte noch sagen, dass Du mit dem Beschluss gem. § 850 c ZPO gar nicht so schlecht fährst. Trotzdem ist es ärgerlich, zumal es die "neue" Tabelle schon seit 2005 gibt -> Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005.
Sicherheitshalber hier auch noch die weiteren pfändbaren/bedingt pfändbare/unpfändbaren Bezüge:
Unpfändbar:
Urlaubsgeld, Gefahrenzulagen, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Studienbeihilfen, Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder, soziale Zulagen.
Bedingt pfändbar:
Einkommen aus Überstunden zur Hälfte, Weihnachtsgeld bis auf 500€.
Voll pfändbar:
Zuschläge für Schichtarbeit/ Sonn- und Feiertagen, geldwerter Vorteil einen privat genutzten Dienstwagens.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse