Hallo,
ich habe mich entschieden, dass ich keine weitere 6 Monate auf meinen seit Jahren ausstehenden TU warten möchte bis das OLG entschieden hat.
Es erfolgten nach Beschluss nur Teilzahlungen. Ich rechne damit, dass auch keine weitere Zahlung kommen wird, weil sich das für Bald-Ex mit Anlage U nicht rechnet.
Mein Bald-Ex hat zu dem Beschluss Beschwerde beim OLG eingereicht, das jedoch schon bei meinem Antrag auf VKH zum selben Ergebnis bzgl. aller Punkte gekommen ist.
So wie der Richter davor und der jetzige neue Richter auch.
Mein Nochmann ist Angestellter und besitzt eine fast abbezahlte Immobilie.
Ich würde meinen Bald-Ex der Freundlichkeit halber mittels eines Einschreibens „vorwarnen“ und ihn auffordern,
mir den kompletten noch ausstehenden Betrag innerhalb von 2 Wochen? zu zahlen und zwar ohne Vorbehalt,
weil das keine Erfüllung ist. Die eingegangenen Zahlungen, erfolgten alle "unter Vorbehalt“.
In der Auforderung würde ich auch gleich mit anführen, dass er mir den entsprechenden Nachteilsausgleich zu zahlen hat
und dass wenn er das nicht tut, ich dazu unverzüglich Klage einreichen werde.
Es steht nämlich endlich der Termin bzgl. Scheidung, Zugewinn, Versorgungsausgleich, nachehelicher TU etc. an und ich will das jetzt endgültig Alles abgehakt wissen.
Wie läuft das bei einer Pfändung ab?
Was wird gepfändet? Gehalt oder Immobilie, das wäre besser. Aber wer bestimmt das?
Im Beschluss kann ich dazu nichts finden.
Ich würde mich freuen, falls das Jemand auch schon hinter sich hat, wie ich formulieren könnte.
Danke
Ona
Hallo Ona,
wenn es einen Beschluss oder eine einstweilige Verfügung über Trennungsunterhalt gibt, hast du einen Titel gegen deinen Demnächst-Ex-Mann (DEM) in der Hand.
Mit diesem Titel kannst du eine Zwangsvollstreckung einleiten.
Es interessiert bei Antrag nicht, ob deine Forderungen berechtigt oder unberechtigt sind.
Allein die Tatsache, dass du einen vollstreckbaren Titel hast, zählt.
Dein Anwalt wird beim zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz Ehemann) eine Zwangsvollstreckung des Gehalts direkt beim Arbeitgeber beantragen.
Das Amtsgericht entscheidet über einen Betrag für deinen DEM, der ihm zum Leben bleibt und der meist (weit) unter dem Existenzminimum liegt.
Zwischen Antrag und Ausführung vergehen meist 1-2 Monate.
Der Arbeitgeber bekommt die Aufforderung das Gehalt einzubehalten, dein DEM sehr zeitnah eine Zustellungsurkunde.
Was Immobilien angeht, kann ich dir leider nicht helfen.
Durfte das mit dem Gehalt am eigenen Leib erfahren, obwohl die Ansprüche meiner DEF nicht rechtens waren.
Es wurde sogar während einer Abänderungsphase ohne Ankündigung von ihr gepfändet. Titel ist aber nun aus der Welt.
So, ob du ihn aufforderst oder nicht, dies bleibt dir überlassen.
LG D
Moin
Pfänden kannst du erst, wenn du einen vollstreckbaren Titel in der Hand hast, da aber gegen den Beschluss Beschwerde/Berufung eingelegt wurde musst du die Entscheidung des OLG's erst abwarten.
Du kannst natürlich auch jetzt schon pfänden lassen, würde aber, auch wenn die Marschrichtung des VKH-Antrages des Gerichts schon vorgegeben ist, bedeuten, das du nur durch Hinterlegung gerichtsbestimmter Summe vollstrecken darfst, solange die Beschwerde vom OLG nicht verworfen wird .
Gruss Wedi
Hallo,
nach Deinen letzten Posts habe ich angenommen, dass der KV den rückständigen KU und große Teile des TU gezahlt hat. Was willst Du denn jetzt pfänden?
Momentan wirst Du nicht pfänden können, da Du anscheinend noch keine Vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses hast.
Insgesamt finde ich die ganze Geschichte sehr dubios.
Nichtplatt
hallo,
danke euch.
schreibe gerade mit links, weil nur eine hand frei.
Titel vollstreckbar.
geht auch mit Beschwerde. ist sogar von Vorteil, weil das olg dann schneller entscheiden muss.
Es sind noch 16tsd offen.
formulierungsideen, was ich bald-ex schreiben kann? er hat ja schon 10tsd mobilisieren können, gehaltspfändung muss ja nicht sein, aber nach fast 3,5 j Wartens möchte ich endlich mein geld.
lg ona
Hi Ona,
er schuldet 16.000 EUR. Wow.
Was heisst mobilisieren können? Also will er zahlen?
Wie hat sich diese Summe denn angesammelt; also wollte oder konnte er nicht zahlen?
Was meint "nichtplatt" mit "ganzer Geschichte"?
Also, ohne weitere Informationen und ganz nüchtern betrachtet würde ich kein Schreiben aufsetzen.
Wenn er 3,5 Jahre nicht gezahlt hat, würde ich mir holen, was mir zusteht.
Wenn auf seinem Konto eine derartige Summe ist, würde ich sein Konto pfänden lassen.
Bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss unter Angabe seiner Bankdaten beantragen und diese schicken den Pfändungsbeschluss zu seiner Bank.
Die Bank überweist dann das Geld auf eines von dir benanntes Konto.
Siehe auch: http://www.akademie.de/wissen/kontopfaendung-richtig-reagieren/voraussetzungen-verfahren
Parallel dazu kannst du auch direkt an seinen Arbeitgeber gehen.
Vielleicht sieht das hier ja jemand anders. Der wird sich schon melden 😉
D
Hi,
für den Erlass eines PfÜb gibt es inzwischen standardisierte Formulare, die zu verwenden sind. Bitte die Anzahl der mit einzureichenden Abschriften beachten!
Ich würde hier nach der Vorgeschichte keine Zeit mit Ankündigungen mehr verlieren und ausserdem gleich alle sinnvoll möglichen Pfändungen auf einmal (dh auch mit einem Beschluss -> nur einmal Gerichtskosten) lostreten.
Gruss von der Insel
SpecialD Danke für den Link
Was heisst mobilisieren können? Also will er zahlen?
Von Wollen kann keine Rede sein.
Wie hat sich diese Summe denn angesammelt; also wollte oder konnte er nicht zahlen?
Ja, hat sich über Jahre angesammelt, weil er nicht zahlen wollte.
Was meint "nichtplatt" mit "ganzer Geschichte"?
Habe hier im Forum schon einiges geschrieben ..
Wenn auf seinem Konto eine derartige Summe ist, würde ich sein Konto pfänden lassen.
Das weiß ich eben nicht, ob das gedeckt ist oder ob er das bereits gezahlte Geld von einem Sparkonto oder oder genommen hat.
Bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss unter Angabe seiner Bankdaten beantragen und diese schicken den Pfändungsbeschluss zu seiner Bank.
Die Bank überweist dann das Geld auf eines von dir benanntes Konto.
Siehe auch: http://www.akademie.de/wissen/kontopfaendung-richtig-reagieren/voraussetzungen-verfahren
Danke für die Hinweise!
für den Erlass eines PfÜb gibt es inzwischen standardisierte Formulare, die zu verwenden sind. Bitte die Anzahl der mit einzureichenden Abschriften beachten!
Ok.
Ich würde hier nach der Vorgeschichte keine Zeit mit Ankündigungen mehr verlieren und ausserdem gleich alle sinnvoll möglichen Pfändungen auf einmal (dh auch mit einem Beschluss -> nur einmal Gerichtskosten) lostreten.
Ok.
Danke Insel
Hi,
nachdem der KV schon mal schnell 10 Riesen auf den Tisch gelegt hat, würde ich jetzt auch pfänden. Schön Gehaltspfändung bis zum Selbstbehalt von 1.000€. Gleichzeitig noch das Konto zumachen damit er seinen finanziellen Verpflichtungen nach kommen kann. Aber bitte dann nicht wundern, wenn die Sache dann richtig schmutzig wird.
Warum ich das Ganze dubios finde.
Mir stellt sich einfach die Frage, warum ihr seit 3,5 Jahren noch nicht geschieden seit. So wie der KV von Dir beschrieben wird, will er sich vor dem TU drücken. In diesem Fall hätte ich als EX versucht die Scheidung nach dem Trennungsjahr sofort durch zuziehen. Dann entfällt TU und BU dürfte für Dich wohl nicht in Frage kommen.
Nach meiner persönlichen Meinung wird hier versucht die Unterhaltszahlungen zu optimieren. Da wahrscheinlich nur TU und nicht BU läuft wird die Scheidung, bis es nicht mehr geht, verzögert. Solange kein adäquater Job vorhanden ist, besteht auch keine Eile mit dem TU, da ja diese Zahlungen gegen staatliche Transferleistungen teilweise gegengerechnet werden. Wenn dann der Job da ist hat man es sehr eilig und will endlich sein Geld.
Ich glaube aber nicht, dass Du mit der Pfändung für die Jahre 2011 und 2012 Erfolg haben wirst. Warum das so sein könnte, können Dir eventuell die "Profis" schreiben.
Aber wie gesagt, nur meine bescheidene Meinung.
Nichtplatt
Hi!
Das weiß ich eben nicht, ob das gedeckt ist oder ob er das bereits gezahlte Geld von einem Sparkonto oder oder genommen hat.
Spielt keine Rolle, trotzdem miteinbeziehen. Siehe ggf. auch unter meinem Link: Blindpfändungsversuche
Ich glaube aber nicht, dass Du mit der Pfändung für die Jahre 2011 und 2012 Erfolg haben wirst. Warum das so sein könnte, können Dir eventuell die "Profis" schreiben.
Bin kein Profi, aber warum sollte dieser Zeitraum nicht vollstreckbar sein? Einfach eine Auflistung der fehlenden Summen pro Monat machen, die das Gericht ungeprüft akzeptiert, und dann wird gepfändet. Der Gepfändete muss sich wehren!
Solange der Zeitraum tituliert ist, der Schuldner dort zahlungsfähig war und er nicht nachweisen kann, dass er zahlte und die Gläubigerin keine Ersatzzahlungen erhielt, ist davon auszugehen, dass die Gläubigerin das Geld auch behalten darf.
Wie schon einmal erwähnt, würde ich keine Pfändung ankündigen und den Schuldner alarmieren, damit er ggf. Geld an die Seite schafft.
Aber bitte dann nicht wundern, wenn die Sache dann richtig schmutzig wird.
Richtig! Mit oder ohne Ankündigung... begeistert ist keiner von einer Pfändung!
Schön Gehaltspfändung bis zum Selbstbehalt von 1.000€
Bei Pfändung gilt ein anderer Selbstbehalt. Meiner lag bei der erst kürzlich abgewehrten Pfändung bei 880 EUR.
Vielleicht kannst du einen Anwalt beauftragen und über ein laufendes Verfahren abrechnen lassen... meine mal was von PKH/VKH gelesen zu haben.
Einfach mal Hörer in die Hand nehmen und nachfragen...
LG D
Moin
... , aber warum sollte dieser Zeitraum nicht vollstreckbar sein?
Wenn der Schuldner glaubhaft machen kann, dass der Gläubiger nicht ernsthaft versucht hat, seinen ihm zustehenden UH einzufordern, kann der Schuldner Verwirkung einwenden für UH-Schulden, die mehr als (i.d.R.) ein Jahr zurück liegen. Das freilich geht nur über einen Gerichtsbeschluss, sprich es muss ein neues Verfahren losgetreten werden. Wenn es zutrifft, was der Schuldner behauptet, stehen seine Chancen ganz gut, von den ausstehenden Zahlungen (> 12 Monate) befreit zu werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ah, interessant!
Sollte man es aber trotzdem nicht erst einmal versuchen und diesen Zeitraum ebenfalls pfänden lassen?
Sollte Ona wirklich einen "Glückstreffer" landen und einen Großteil des Geldes bekommen, kann sie den Betrag ja später zurückzahlen.
Ich gehe einfach mal schwer davon aus, dass sie das machen würde, wenn die Ansprüche sich als nicht rechtens erweisen...
Was sie hat, hat sie aber erst einmal.
LG D
Danke Insel für deine bescheidene Meinung 😉
Mir stellt sich einfach die Frage, warum ihr seit 3,5 Jahren noch nicht geschieden seit.
Verzögerungen seitens BaldEx, Ablehnung aller Vorschläge, Vergleiche, Einigungen, Richterwechsel, die Akte lag fast ein Jahr unberührt bei Gericht, dann monatelang beim OLG.
So wie der KV von Dir beschrieben wird, will er sich vor dem TU drücken.
Ja.
In diesem Fall hätte ich als EX versucht die Scheidung nach dem Trennungsjahr sofort durch zuziehen. Dann entfällt TU und BU dürfte für Dich wohl nicht in Frage kommen.
Habe ich, aber s.o.
Ich glaube aber nicht, dass Du mit der Pfändung für die Jahre 2011 und 2012 Erfolg haben wirst. Warum das so sein könnte, können Dir eventuell die "Profis" schreiben.
Aber ich, denn dafür habe ich ja den Beschluss. Es ging auch um KU udn Mehrbedarf, nicht nur TU.
Wenn im Beschluss steht, dass der Ex zu zahlen hat:
x.xxx Euro als TU
x.xxx Euro als KU für K1
x.xxx Euro als KU für K2
dann ist das ein Titel mit 30jähriger Verjährungsfrist. Vollstreckungshindernisse sehe ich da nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi!
Spielt keine Rolle, trotzdem miteinbeziehen. Siehe ggf. auch unter meinem Link: Blindpfändungsversuche
Danke für den Hinweis SpecialD.Bin kein Profi, aber warum sollte dieser Zeitraum nicht vollstreckbar sein? Einfach eine Auflistung der fehlenden Summen pro Monat machen, die das Gericht ungeprüft akzeptiert, und dann wird gepfändet. Der Gepfändete muss sich wehren!
Solange der Zeitraum tituliert ist, der Schuldner dort zahlungsfähig war und er nicht nachweisen kann, dass er zahlte und die Gläubigerin keine Ersatzzahlungen erhielt, ist davon auszugehen, dass die Gläubigerin das Geld auch behalten darf.Wie schon einmal erwähnt, würde ich keine Pfändung ankündigen und den Schuldner alarmieren, damit er ggf. Geld an die Seite schafft.
Richtig! Mit oder ohne Ankündigung... begeistert ist keiner von einer Pfändung!
Ich bin auch nicht begeistert, dass er jahrelang keinen entsprechenden KU, TU etc. gezahlt hat.
Bei Pfändung gilt ein anderer Selbstbehalt. Meiner lag bei der erst kürzlich abgewehrten Pfändung bei 880 EUR.
Das möchte ich eben vermeiden und ihm die Chance geben freiwillig zu zahlen.Vielleicht kannst du einen Anwalt beauftragen und über ein laufendes Verfahren abrechnen lassen... meine mal was von PKH/VKH gelesen zu haben.
Einfach mal Hörer in die Hand nehmen und nachfragen...
Habe ich vorhin, das wird dann für meinen Bald-Ex richtig teuer. Pfändbar ist das Komplettpaket.
Dabei habe ich auch erfahren, dass der neue Richter für in 8 Wochen einen neuen Termin angesetzt hat.
Mein Anwalt geht davon aus, dass Zugewinn, Versorgungsausgleich etc. ansteht. Die Scheidung wohl aber noch nciht, weil es keine Ladung für mich gibt.
Oder kann man auch in Abwesenheit geschieden werden?LG D
Moin
Wenn der Schuldner glaubhaft machen kann, dass der Gläubiger nicht ernsthaft versucht hat, seinen ihm zustehenden UH einzufordern, kann der Schuldner Verwirkung einwenden für UH-Schulden, die mehr als (i.d.R.) ein Jahr zurück liegen. Das freilich geht nur über einen Gerichtsbeschluss, sprich es muss ein neues Verfahren losgetreten werden. Wenn es zutrifft, was der Schuldner behauptet, stehen seine Chancen ganz gut, von den ausstehenden Zahlungen (> 12 Monate) befreit zu werden.Gruss oldie
Oldie, danke für die Info, das muss ich meinen Awalt morgen fragen, wie das bei uns anzuwenden ist.
Sollte Ona wirklich einen "Glückstreffer" landen und einen Großteil des Geldes bekommen, kann sie den Betrag ja später zurückzahlen.
Ich gehe einfach mal schwer davon aus, dass sie das machen würde, wenn die Ansprüche sich als nicht rechtens erweisen...Ja, das würde sie 😉
Wenn im Beschluss steht, dass der Ex zu zahlen hat:
x.xxx Euro als TU
x.xxx Euro als KU für K1
x.xxx Euro als KU für K2dann ist das ein Titel mit 30jähriger Verjährungsfrist. Vollstreckungshindernisse sehe ich da nicht.
LG LBM
Hallo LBM,
ja, das steht da fast genau so drin.
Hallo,
mir sind einige Dinge bei einer Pfändung noch völlig unklar.
Wenn der Schuldiger einen Dispo von ca. 3000€ hat und dieses Konto quasi immer im Minus ist, bekommt zunächst die Bank ihr Geld, dann erst der Gläubiger?
Laut Pfändungstabelle liegt der pfändbare Betrag bei 2 unterhaltsberechtigten Personen (ich mit TU + Tochter mit KU) bei Bald-Ex Einkommen bei ca. 300 Euro.
Wie viele Jahre soll denn dann an den 16TSD abgezahlt werden?
Ich verstehe das mit dem Selbstbehalt auch nicht.
Wie errechnet sich dieser?
Was passiert denn, wenn man einen SB von 1000€ hat und davon noch den Bankkredit für die noch nicht abbezahlte Immobilien leisten muss?
Auch muss ja der lfd. TU + KU lt. Beschluss von üerb 1000€ auch noch gezahtl werden. Wie soll das gehen?
Das kann doch bestimmt noch weitere Probleme nach sich ziehen, wie Kündigung des Kontos, der Baufinanz., Schufa, Ärger mit Arbeitgeber etc. etc.
Danke
LG Ona