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Wie ist Gewerbeanmeldung mit KU und EU vereinbar? Welche Risiken habe ich?

 
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke an alle, die mir schon geholfen haben und alle, die es noch machen.

Im Tema "Zwangsvollsteckung/Forderungsbeitreibung" hab ich einige Stunden gelesen und bin nun wirre im Kopf.

Ob ich hier nun richtig bin wird wohl DeepThought entscheiden.

Also, nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit wurde mir bewusst, dass es nicht so weiter geht. Zudem habe ich seit ca.8 Monaten mit KM  (darf nur meine Tochter nicht sehen und vermutlich zunächst nur mit BU!) weniger Stress.
Eine Ausicht auf Arbeit im letzten Beruf, der eigendlich mein Traumberuf wahr gab ich vor einigen Monaten auf.

Meine Entscheidung: Gewerbeanzumelden. :exclam:

Also, eigendlich sind es Freunde, die mir Mut machen und sagen, dass ich sehr viel kann und doch ein Gewerbe anmelden soll, um nicht weiter auf Harz4 zu dödeln . Aus Überzeugung bekomme ich von ihnen ca. 8000 -10.000€ Startkapital (Privatkredit).

Aber inzwischen bin ich sehr verunsichert , da ich der Überzeugung bin, dass KM (Brasilianerin) die Tochter nur als Kapitalanlage
sieht.
Wenn ich hier in diesem Forum so lese kommt mir die Angst, ob oder wie ich meine Berufliche Zukunft meistern kann.

Wegen Harz4 ist KU (ca.125€) seit  9 Monaten gestundet.
Zur Gewerbeausübung hab ich ein einfaches Haus auf dem Land (Dorf) für 850€ Miete zum Wohnen und Gewerbeausübung
(Handwerk/Dienstleistung) in Aussicht. Ist natürlich nicht zuletzt für T schön, sie hat auch ihr eigenes Zimmer.

Ca. 5000€ werde ich für gewerblichen Transporter ausgeben.
Einstiegsgeld für ca. 6 Monate mit genehmigten Businessplan können meine Geldknappheit entspannen.
Der Umgang mit meiner Tochter in München mit 35 Min S-Bahnfahrt oder 30 KM Auto ist auch noch gewährleistet.
Ein Bankkonto hab ich schon und werde fürs Gewerbe noch eins öffnen.

Meine Aussichten mit Gewerbe,
1. Jahr, kein Gewinn, laufende Kosten ca. 1600€ ohne Essen.
2. Jahr, Zahlung von ca. 125 € KU.
3. Jahr, Zahlung von ca. 125 € KU und Rückzahlung der Stundung.
4. Jahr, höherer KU.
5. Jahr, Eheunterhalt will ich sowieso nie Zahlen, hab meine Gründe.

Zudem läuft die Rückzahlung des Privatkredits und natürlich die Wohnungs-und Lebensausstattung von Tochter.

Und jetzt meine eigentliche Frage, kann ich das alles durchsetzen, verwirklichen? Oder ist schon alles von Anfang an zum
Scheitern verurteilt, weil KM den GV schickt und Konto, Transporter usw. pfänden lässt?
Wie sind gestundeter KU mit Privatkredit zu vereinbaren?
Als Gewerbebetreibender brauche ich naürlich immer Geld um weiter zu arbeiten, einzukaufen, Ausfall zu überbrücken usw.

Kann KM meine berufliche Lebensgrundlage zerstören? :puzz:

Weitere Hintergrundinformationen gibt es unter "Umgangsrecht, Hilfe, ist BU gut oder schlecht?"

Bin allen Infos verbunden, will Leben, Arbeiten und ein Vater für meine T sein.

Kuno


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 00:37
(@papi74)
Registriert

Hallo,

tja verzwickte Situation.

Fakt ist jedoch, dass man sich die Selbstständigkeit leisten können muss.

Dir obligt eine gesteigerte Erwerbspflicht...das bedeutet, dass du jeden Job annehmen musst der dazu führt, dass du den KU in voller Höhe bedienen kannst.

Versuche doch erstmal Deine Selbstständigkeit klein aufzubauen ...nebenher. Sicherlich ist das nicht einfach aber sonst kann Dir die KM alles platt machen.

Stelle Dir mal vor, du hast eine gute Auftragslage, es reicht aber weiterhin nicht den KU in voller Höhe zu bedienen.

Zack jagt Dir die KM den GV auf den Hals der Dir erstmal alle Konten dicht macht.

Schon bist du Pleite bevor du überhaupt losgelegt hast.

Einziger Weg....(aus meiner Sicht)

Sprich mit der KM und lege alle Optionen auf den Tisch.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 10:19
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo papi74,

Stelle Dir mal vor, du hast eine gute Auftragslage, es reicht aber weiterhin nicht den KU in voller Höhe zu bedienen.

Zack jagt Dir die KM den GV auf den Hals der Dir erstmal alle Konten dicht macht.

das ist dann wie die Milchkuh die geschlachtet wird. Es ist doch absurd!
Wenn der GV kommt und das Geld für die Miete pfändet werde ich doch obdachlos gemacht. Das ist doch die totale
Vernichtung.

KU will ich zahlen, ist ja auch richtig aber anfangs werde ich Probleme damit haben. Will meiner T auch über den
KU hinaus etwas bieten können.
Nehme ich jetzt eine einfache Arbeit an, ca. 1300 €, so kann ich T nichts weiteres bieten. Hab dann nur eine
1 Zimmerwohnung, Zahle KU und EU und wenn ich was mit T machen will, so hab ich kein Geld mehr.
Als Vater bin ich am A............

Fakt ist jedoch, dass man sich die Selbstständigkeit leisten können muss.

Mit Gewerbe kann ich wesentlich mehr verdienen.
Ich kann  mich auch anfangs darauf einstellen alles ohne Konto zu machen. Den Transporter kann man mir doch nicht pfänden, den PC und Werkzeuge doch auch nicht, oder?

Sprich mit der KM und lege alle Optionen auf den Tisch.

Kann ich versuchen wird aber nichts bringen.

Kuno


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 13:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kuno,

jetzt lass Dich mal nicht verrückt machen. Einen Gerichtsvollzieher siehst Du nicht einfach so; da wäre Voraussetzung, dass Du Deine Pflichten schuldhaft verletzt. Also muss es erst einmal einen Unterhaltstitel geben, den Du nicht bedient hast. Wenn dieser auf einem Arbeitseinkommen beruht, das Du mit der Selbständigkeit erst mal nicht mehr hast, könnte es - theoretisch - Probleme geben; vor allem dann, wenn Du eine gut bezahlte Arbeitsstelle gekündigt hast, um Dich selbständig zu machen. Dann könnte man Dich zumindest dazu vergattern, Unterhalt auf der Basis Deines früheren Arbeitseinkommens zu zahlen.

All das habe ich bei Dir aber nicht in Erinnerung.

Selbständigkeit beginnt nicht mit fetten Gewinnen; das ist klar. Aber wenn sie auf Nachhaltigkeit ausgelegt ist und nicht bloss Liebhaberei oder ein durchsichtiger Trick zur Unterhaltsvermeidung, wird Dir niemand Schwierigkeiten machen. Denn auch ein Familiengericht kann Dir keinen Job mit guter Bezahlung verschaffen.

Und noch was "Böses" hinterher: Um die ganze Klaviatur mit Gerichtsvollzieher etc. anzuwerfen, muss man sie erst einmal kennen. Nach Deiner Schilderung ist Deine Gattin aber gar nicht aus Deutschland und der Sprache kaum mächtig; auch die Gesetzgebung wird sie im Detail kaum kennen...

Hinzu könnte kommen: Nur wenn Du regelmässig viel Geld ausspuckst, "lohnt" es sich für sie, samt Tochter nach Brasilien zu verschwinden; von leckeren Unterhaltseuros aus Deutschland kann man dort nämlich gut leben. Ohne diese fette Kohle ist es dagegen besser für sie, hier zu bleiben. Dann bleibt Deine Tochter auch hier.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 13:21
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Danke brille007,

ich zweifle schon an allem, was ich so im Forum lese macht mich echt verrückt.

Es muss doch Wege geben als Vater weiter zu leben.

jetzt lass Dich mal nicht verrückt machen. Einen Gerichtsvollzieher siehst Du nicht einfach so; da wäre Voraussetzung, dass Du Deine Pflichten schuldhaft verletzt. Also muss es erst einmal einen Unterhaltstitel geben, den Du nicht bedient hast. Wenn dieser auf einem Arbeitseinkommen beruht, das Du mit der Selbständigkeit erst mal nicht mehr hast, könnte es - theoretisch - Probleme geben; vor allem dann, wenn Du eine gut bezahlte Arbeitsstelle gekündigt hast, um Dich selbständig zu machen. Dann könnte man Dich zumindest dazu vergattern, Unterhalt auf der Basis Deines früheren Arbeitseinkommens zu zahlen.

Genau, die Firma ging pleite, es ist nicht meine Schuld und eine gleichwertige Arbeit finde ich nicht. Diese Arbeitslosigkeit brachte mich auch zum ersten mal zum Sozialamt.
Ein Unterhalttitel besteht nicht und mein KU ist gestundet.
Mal als Frage, ist es richtig den KU erst mal mit Stundung zu lösen?

Selbständigkeit beginnt nicht mit fetten Gewinnen; das ist klar. Aber wenn sie auf Nachhaltigkeit ausgelegt ist und nicht bloss Liebhaberei oder ein durchsichtiger Trick zur Unterhaltsvermeidung, wird Dir niemand Schwierigkeiten machen. Denn auch ein Familiengericht kann Dir keinen Job mit guter Bezahlung verschaffen.

Ja, es kann doch nicht erwartet werde gleich ein haufen Gewinn zu haben. Der Aufbau wird seine Zeit brauchen.

Wenn ich die Miete von 850 € teile, dann sind das 425 € für die Wohnung und 425 € für Büro, Werkstatt und Lager.
Das kann man doch nicht als Trick zur Unterhaltsvermeindung auslegen, oder?

Hinzu könnte kommen: Nur wenn Du regelmässig viel Geld ausspuckst, "lohnt" es sich für sie, samt Tochter nach Brasilien zu verschwinden; von leckeren Unterhaltseuros aus Deutschland kann man dort nämlich gut leben. Ohne diese fette Kohle ist es dagegen besser für sie, hier zu bleiben. Dann bleibt Deine Tochter auch hier.

Von 250€ kann eine Großfamilie in einer Kleinstadt gut leben und das ist das Ziel von KM.
KM wird das ABR haben wollen, aber das ist ein anderes Tema.

Bin nun zuversichtlich doch etwas auf die Reihe zu bekommen,
denn GV und mein Kopf gleich weg will ich nicht glauben.

Vermutlich habe ich eine gute Ausgangsposition für ein Gewerbe, will`s hoffen. :)`

Kuno


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 15:01
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Kuno!

Versuch es!....zu verlieren hast du eh nicht viel, oder?

brille007 hat ja das passende schon gesagt. Der Anfang ist eben immer recht dünn, aber es es ein Anfang!
Ob deiner Ex mit Vernunft beizukommen ist, kann dir hier keiner sagen. Oft werden eben Milchkühe geschlachtet, wenn es auch unterm Strich, also auf lange Sicht schlechter aussieht. Kommt eben darauf an was deine Ex erreichen will. Hier bleiben oder wegziehen.

Hinzu könnte kommen: Nur wenn Du regelmässig viel Geld ausspuckst, "lohnt" es sich für sie, samt Tochter nach Brasilien zu verschwinden; von leckeren Unterhaltseuros aus Deutschland kann man dort nämlich gut leben. Ohne diese fette Kohle ist es dagegen besser für sie, hier zu bleiben. Dann bleibt Deine Tochter auch hier.

In diesem Zusammenhang kann man das aber auch genau andersrum sehen:
Hier bleiben lohnt nur, wenn KU fließt...monatlich und regelmäßig.
Wenn sie weg will, ist eine hohe "Einmalzahlung" durch Milchkuhschlachtung evtl. besser.

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 15:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kuno,

sieh es realistisch - und stell es bei Bedarf auch genauso dar:

Die Rahmenbedingungen sind bekannt - und Du hast zwei Alternativen:

1. Du kassierst Hartz4 auf Kosten der Allgemeinheit. Je nachdem wird das ein Dauerzustand; KU kannst Du davon nicht leisten.

2. Du stellst Dich auf die Hinterfüsse und damit auf eigene wirtschaftliche Beine. Damit kannst Du - irgendwann - KU leisten. Das mit der Stundung ist übrigens Blödsinn; eine KU-Pflicht entsteht überhaupt erst dann, wenn Du leistungsfähig bist, sonst käme mancher arbeitslose Vater mit dem Hintern überhaupt nicht mehr an die Wand).

Wenn jemand Dir Alternative 2 madig machen wollte, könntest Du Dich auf Alternative 1 berufen und Dich auf die faule Haut legen. Nicht vergessen: Als KU-Zahler bist Du zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, nicht zum Verdienen einer Summe X. Sollte Madame das nicht ausreichen, bietest Du ihr an, die Kinderbetreuung zu übernehmen; dann hat sie genügend Zeit, arbeiten zu gehen.

Einen Gerichtsvollzieher wirst Du deswegen jedenfalls nicht zu Gesicht bekommen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 15:43
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Doin brille007, BM RK,

Das mit der Stundung ist übrigens Blödsinn; eine KU-Pflicht entsteht überhaupt erst dann, wenn Du leistungsfähig bist,

Da schau an, das hab ich nicht gewusst. Die haben mir angeboten den KU zu Stunden und ich fand es einfach
richtig das Geld der Staatsoberkasse Bayern zu schulden. Es ist auch ein bischen Stolz dabei, ich kann sagen, dass ich für T etwas zahle.

Die Frage ist nun, würde T auch ohne meiner Stundung die 127 € erhalten?

Will nicht kleinlich sein, aber vermutlich hab ich aus Unwissenheit dem Staat ca.1200 € geschenkt. Wenn man es
andersrum sieht, ist der Staat mit seinen Gesetzen daran schuld, dass meine KM auf die Idee kommt das Kind als Geldeinnahmequelle zu benutzen. Desshalb sollte ich mich auch nach den Gesetzen richten und wenn ich nichts
zahen muss dann heist das eben nichts zahlen.

In dem Stundungsschreiben (Verlängerung des Unterhaltsvorschusses ab 01.11.06) vom Stadtjugendamt steht:

Mit dieser Stundungsvereinbarung erkennen Sie ausdrücklich die Gesamtforderung in Höhe von 1045,36 € an und verzichten auf die Einrede der Verjährung. Eine Steueraufrechnung bei Ihrem Finanzamt wird trotz der bewilligten Stundung von uns durchgeführt.

Was hat dies nun für Folgen und kann ich das widerufen?

sonst käme mancher arbeitslose Vater mit dem Hintern überhaupt nicht mehr an die Wand

Kommt der GV doch noch?

Sollte Madame das nicht ausreichen, bietest Du ihr an, die Kinderbetreuung zu übernehmen; dann hat sie genügend Zeit, arbeiten zu gehen.

Wenn ich nur eine 1-Zimmerwohnung habe geht das schlecht. Mit Haus und Arbeit daneben sieht das schon besser aus und mit nem Transporter kann ich T auch in die Schule fahren usw.
Vermutlich liege ich goldrichtig mit meiner Planung. Es ist einiges möglich.

Wenn sie weg will, ist eine hohe "Einmalzahlung" durch Milchkuhschlachtung evtl. besser.

Kann man denn eine privatverschuldete Milchkuh schlachten? Sie liefert doch Milch!
Vermutlich ist sie aber im ersten Jahr trocken, ist eben noch ein Kälbchen.

Der Anfang ist eben immer recht dünn

Darauf stell ich mich ein, mit eigener Arbeit und Erfolg bin ich schon zu frieden.

Kuno


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 17:28
(@Platt)

Hi,

das ist jetzt ein wenig böse.

Suche Dir noch eine Person Deines Vertrauens. Dieser sollte als Lagerplatz für die Kohle dienen. Habe ich jetzt nicht gesagt.

Problem ist manchmal, dass Konten gepfändet werden können und das Geld ist in der Regel weg und vorallem sind die dann erstmal gesperrt.  An dringend zur Erwerbstätigkeit benötigte Geräte (auch Fahrzeug) kommen die nicht so schnell ran.

Am besten ist, Du least so ne Kiste. Die ist auf alle Fälle Pfändungssicher.

Aber ansonsten sehe ich es wie die Vorredner. Mach es und habe keine Angst was passieren kann.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 21:25
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Ha Platt,

das ist jetzt ein wenig böse.

Wiso, das ist doch nicht böse. Ich find das ganz nett und bedank noch, auch bei allen anderen. Desshalb steht der Threat.
Also eines ist klar, ohne Konto, wenn die Kohle nicht weg ist, kann ich noch arbeiten.

Am besten ist, Du least so ne Kiste. Die ist auf alle Fälle Pfändungssicher.

Ja, so solls sein, hatt ein Freunde schon vorgeschlagen. Sicher ist sicher. Meinen alten Ferseher können die mitnehmen, dann ist er entsorgt.

Mach es und habe keine Angst was passieren kann.

Wenn ich im Forum so lese, wie es anderen ergeht bekomm ich eben Angst und Kopfschmerzen. Meine Situation ist im Vergleich mit anderen super toll. Wenn ich jetzt richtig weiter mache kann es nur noch besser werden und werde Vater sein trotz Scheidung :thumbup:

Ist wohl Glück, dass ich keinen KU und EU Titel habe und an ein Gewerbe hab ich schon vor der Trennung gedacht.

Wenn man eine Familie hat, so lebt man diese und denkt nicht schon an die Folgen der Trennung.

Kuno


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 22:52




 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Beiträger und speziell Brille007 und Platt,

Von Brille,

1. Du kassierst Hartz4 auf Kosten der Allgemeinheit. Je nachdem wird das ein Dauerzustand; KU kannst Du davon nicht leisten.

2. Du stellst Dich auf die Hinterfüsse und damit auf eigene wirtschaftliche Beine. Damit kannst Du - irgendwann - KU leisten. Das mit der Stundung ist übrigens Blödsinn; eine KU-Pflicht entsteht überhaupt erst dann, wenn Du leistungsfähig bist, sonst käme mancher arbeitslose Vater mit dem Hintern überhaupt nicht mehr an die Wand).

Wenn jemand Dir Alternative 2 madig machen wollte, könntest Du Dich auf Alternative 1 berufen und Dich auf die faule Haut legen. Nicht vergessen: Als KU-Zahler bist Du zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, nicht zum Verdienen einer Summe X. Sollte Madame das nicht ausreichen, bietest Du ihr an, die Kinderbetreuung zu übernehmen; dann hat sie genügend Zeit, arbeiten zu gehen.

Das ist absolut logisch und konnte bisher auch keine einzige Information erhalten die dem widerspricht.
Das dass mit der Stundung existiert find ich allerdings sehr gut. Auch ein H4 Empfänger kann KU zahlen.

Jetzt ist es so, ich erhalte einen Bankkredit zur Existenzgründung mit ca. 4-5 Jahre Laufzeit der Rückzahlung auf mein Gewerbekonto überwiesen.
Kredit ist natürlich nur mit 100% Bürgschaft von einer anderen Person für die Bank möglich.
Alle Betriebsmittel und Ausgaben wie zB. Transporter und Wohnungswechsel werde ich über diesen Kredit finanzieren.
Kann KM sich auf dies Bürgschaft berufen und Pfänden oder Anspüche stellen?

Von Platt:

Am besten ist, Du least so ne Kiste. Die ist auf alle Fälle Pfändungssicher.

Ist leider mit älteren KFZ`s sehr umständlich und meine Situation zwingt mich zum schnellen Handeln.
Gibt es auf diese Weise Probleme?

Von Brille,

Um die ganze Klaviatur mit Gerichtsvollzieher etc. anzuwerfen, muss man sie erst einmal kennen. Nach Deiner Schilderung ist Deine Gattin aber gar nicht aus Deutschland und der Sprache kaum mächtig; auch die Gesetzgebung wird sie im Detail kaum kennen...

Meine KM als Auslänerin weis 100mal mehr als einige gutmütige KM`s!

Ich muss verdammt gut aufpassen und bin um jeden Hinweis dankbar

Kuno

 


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 03:20