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Verbraucherinsolvenz Kindesunterhalt

 
(@blaupeg)
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Habe da mal eine Frage
Welches Nettoeinkommen zählt eigentlich bei Unterhaltsberechnungen?

Auf meiner Abrechnung steht immer: Bruttobetrag
                                                      Alle möglichen Zulagen
                                                      Abzüge
                                                      Pfändungsbetrag
                                                      Auszahlungsbetrag

Zählt das Netto vor dem Gepfändeten Betrag oder nach dem gepfändeten Betrag für die Jahresberechnung des Kindesunterhalts?

Ich hoffe, mir da jemand helfen


Wolf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2012 19:18
(@blaupeg)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht

Kann mir wirklich niemand helfen?


Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2012 21:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus blaupeg!
Mal unabhängig davon, dass Deine Frage von freiwilligen Helfern in der Abendbrotzeit nicht  sofort beantwortet wurde: ich finde, Deine Ausführungen sind ein wenig zu "mager", um konkret helfen zu können.
Schreib doch ein wenig ausführlicher, wie es sich mit Inso und KU verhält...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2012 21:46
(@blaupeg)
Schon was gesagt Registriert

Für die Neuberechnung von kindesunterhalt, weiß ich nicht, was unterhaltsrelevantes Netto ist.

Angenommen 2400,- Netto
Lohnpfändung  350,-
auszahlungbetrag: 2050,-€

Welches Netto wird dann für eine Neuberechnung genommen? Das Netto vor der Pfändung oder nach der Pfändung?

Danke schon mal


Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2012 21:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Netto vor Pfändung.

Ob und wenn ja welche Schulden Unterhaltsmindernd anerkannt werden ist eine andere Sache.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2012 22:04
(@blaupeg)
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Das Netto vor Pfändung.

Ob und wenn ja welche Schulden Unterhaltsmindernd anerkannt werden ist eine andere Sache.

Die Pfändung macht mein Insolvenzverwalter. Ich musste Insolvenz anmelden, weil ich das Haus welches wir in der Ehe gekauft haben nicht mehr bezahlen konnte. In diesem Haus lebt nun meine Frau mit meinen Kindern.

Im übrigen wollte meine Ex- Frau damals, dass ich die Raten für das Haus 970.-€ und zusätzlich Kindesunterhalt von 647,-bezahle.

Weil ich Miteigentümer des Hauses war, und mir nichts zu Schulden kommen lassen wollte, habe ich das auch ein dreiviertel Jahr getan, bis dann Schornsteinfegerrechnungen kamen sowie GEZ, Wasserrechnungen usw. Alles sollte ich bezahlen.

dann hat mir meine neue Freundin geraten Insolvenz anzumelden, damit das endlich aufhört.


Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2012 22:14