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Unterhaltstitel / Mangelfallberechnung - bekomme ich Prozesskostenhilfe?

 
(@phillipo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
habe zwei nichteheliche Kinder. Bin jetzt verheiratet und habe noch ein Kind. Meine Ex-Freundin bekommt bisher nur den Mindestunterhalt für die Kinder. Die Erhöhung wegen dem Geburtstag konnte ich nicht bezahlen. Sie hat für den Unterhalt Titel in der Hand. Nun hat sie mich aufgefordert, den offenen Betrag nachzuzahlen oder sie gibt die Titel ans Amtsgericht.

Ich würde gerne eine Mangelfallberechnung durchführen. Habe ca. 2.000 Euro netto und bezahle 204 + 247 Euro Unterhalt an die Kinder. Sie fordert nun 43 Euro ein.

Bekomme ich Prozesskostenhilfe? Ich habe noch ein Kind und eine Ehefrau. Oder liegt mein Gehalt über der Grenze?

Danke
Phillipo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2007 12:50
(@papi74)
Registriert

Hallo,

um Dir genaue Aussagen geben zu können müssen mehr Informationen her.

berufsbedingte Aufwendungen (Fahrt zur Arbeit)
Alter aller 3 Kinder

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2007 13:01
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie hat für den Unterhalt Titel in der Hand. Nun hat sie mich aufgefordert, den offenen Betrag nachzuzahlen oder sie gibt die Titel ans Amtsgericht.

Das ist nett von ihr, bezahl das schleunigst, sie hätte auch gleich pfänden können. Bevor nicht eine Abänderung ansteht, ist der Titel ohne wenn und aber zu bedienen, wenn nicht, kannst du nur verlieren.

Bevor du über PKH nachdenkst, würde ich erstmal einen Anwalt konsultieren, ob eine Klage sinnmacht (>10% Abweichung ggü tituliertem Betrag).

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2007 13:06
(@phillipo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.

Wohne ca. 10 km vom Arbeitsort entfernt. Habe ein Auto auf Ratenzahlung gekauft.

Meine nichtehelichen Kinder sind 6 und 11 Jahre. Mein eheliches Kind 2 Jahre.

Phillipo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2007 13:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wohne ca. 10 km vom Arbeitsort entfernt. Habe ein Auto auf Ratenzahlung gekauft. Meine nichtehelichen Kinder sind 6 und 11 Jahre. Mein eheliches Kind 2 Jahre.

Mach Dir da keine allzu grossen Hoffnungen. Du bist zwar ein Mangelfall, aber bis das auf den KU wirkt, muss auch erstmal der "Puffer" durch die Kindergeldverrechnung aufgebraucht sein, und da kommst Du nicht ran.

Dein Problem wird sein, dass Dein Auto und damit der Ratenkredit nicht berufsbedingt sein werden, und Du nur die pauschalen 5% Werbungskosten geltend machen kannst.

D.h. Du musst den altersgerechten KU bezahlen und kannst Dir ein Auto schlicht nicht leisten, so traurig das ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2007 14:07
(@phillipo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn ich den Unterhalt für alle Kinder von meinen 2.000 Euro abziehe, bin ich doch ein Mangelfall. Steht mir dann nicht automatisch Prozesskostenhilfe bzw. kostenlos ein Anwalt zur Verfügung, um den Titel abzuändern?

2000 Euro - 247 Kind 1, - 247 Kind 2, - 204 Kind 3 (lebt bei mir), - 560 Ehefrau (lebt bei mir und betreut Kind unter 3 Jahre)

Danke für eure Hilfe
Phillipo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2007 15:58
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

2000 Euro - 247 Kind 1, - 247 Kind 2, - 204 Kind 3 (lebt bei mir), - 560 Ehefrau (lebt bei mir und betreut Kind unter 3 Jahre)

Eine Mangelfallrechnung geht  so, dass die Kinder mit  Stufe 6 der DT "starten" fuer den Verteilschluessel, und Deine Frau mit 650. Also

Bedarf = 276 + 334 + 334 + 650 = 1594
Verteilmasse 2000 - 100 Werbungskosten - 890 Selbstbehalt = 1010
-> Prozentsatz = 63% -> KU pro Kind = 334*63% =  211
(gegenüber 247 Regelsatz, also 36 Euro Differenz)

Kann aber sein, dass man Dir den Selbstbehalt runterechnet, weil Du nicht alleine wohnst, oder noch Urlaubs/Weihnachtsgeld draufrechnet, was Du vielleicht noch vergessen hast, und dann schmelzen auch diese 2*36 Euro noch zusammen..

Warte Doch zumindest, bist Dein ältestes 12 wird, bevor Du da Wind machst.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2007 16:47
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warte Doch zumindest, bist Dein ältestes 12 wird, bevor Du da Wind machst.

Bis dahin weisst Du auch, wo. Nach dem Willen der Unterhaltsreform sollst Du das nämlich bei der ARGE und nicht beim Familiengericht. Kenn mich mit ALG-2 nicht so richtig aus, aber nach meinen Berechnungen habt Ihr dann einen Anspruch auf aufstockendes ALG-2 von mehr als 300 Euro.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2007 17:50