Unterhaltspfändung
 
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Unterhaltspfändung

 
(@immortal)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen,
könnte-mir-jemand-sagen-wie-lange-es-dauert-bis-der-Antrag-auf-Lohnpfändung-durch-ist.
Wir-sind-auf-den-Unterhalt-angewiesen-und-der-Kindesvater-zahlt-entweder-unpünktlich-oder-garnicht.
Nun-möchte-ich-es-mit-Pfändung-versuchen!

Liebe-Grüße-Anna


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2006 20:57
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Gibt es denn auch einen Titel..??
auf den die Pfändung sich berufen kann?

Ansonten würde das erstmal wenig Sinn machen..

Und eure Unterhaltssache scheint nicht wirklich geregelt zu sein..

Oder?

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2006 21:52
(@immortal)
Schon was gesagt Registriert

Unterhaltssache-ist-soweit-geklärt-das-ich-die-Urkunde-für-den-Unterhalt-habe
worin-er-sich-damit-einverstanden-erklärt-hat-mit-einer-Pfändung-Zwangsvollstreckung-bei-nicht-Zahlung-und-eben-100%-des-Regelbetrages-zu-zahlen-hat.
Ich-kam-ihm-oftmals-entgegen-auch-den-Unterhaltsbetrag-berechnen-zu-lassen-nur
darauf-kommen-nur-freche-Reaktionen.
Ich-renne-bereits-Wochen-hinterher-nichts-habe-ich-erreicht.
Nur-eben-das-ich-Anspruch-auf-228,-Euro-habe-und-wie-gesagt-laut-Schreiben-vom-Amt-
wo-ich-einen-Antrag-gestellt-habe-soll-ich-mich-um-den-Unterhalt-des-leiblichen-Vaters-kümmern.--logisch-Amt-möchte-auch-alles-ausschopfen-bevor-sie-berechnen--

Gruss-Anna


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2006 00:19
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

könnte-mir-jemand-sagen-wie-lange-es-dauert-bis-der-Antrag-auf-Lohnpfändung-durch-ist.

bis zum Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann es durchaus seine 2-3 Wochen dauern, je nach Auslastung des Vollstreckungsgerichts.

Damit kein Geld bis dahin verloren geht, kann eine sogenannte Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845 ZPO) veranlasst werden.

Dieses vorläufige Zahlungsverbot wird durch den Gerichtsvollzieher sowohl an den Drittschuldner sowie an den Schuldner selbst zugestellt. Der Drittschuldner wird u.a. davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Pfändung ansteht und gleichzeitig aufgefordert, an den Schuldner nicht mehr zu zahlen. Das hat die Wirkung eines (dinglichen) Arrestes und der Beschlagnahme des Geldes. Achtung: Nach 30 Tagen verliert das Zahlungsverbot seine Wirkung.

Den zuständigen Gerichtsvollzieher kannst Du direkt (wenn bekannt) oder über Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Wohnsitz des Schuldners beauftragen.
Kosten: ca. 25 Euro. Ggf. kann PKH beantragt werden.

Gruss
sky

[Editiert am 12/1/2006 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2006 01:43