Hallo-ich bin neu hier und habe natürlich ein Problem zu dem ich gerne Eure Meinung bzw. Erfahrungen wüßte:Ich habe eine zehnjährige Tochter und Ihre ersten fünf Lebensjahre aus beruflichen Gründen im Ausland verbracht-war natürlich für die Beziehung zur KM das K.O..
Meine Tochter habe ich im Urlaub aber regelmäßig gesehen und auch immer einige Tage mit Ihr bei meinen Eltern verbracht.Das Kind kam gerne zur Oma und ich habe alles akzeptiert um Sie überhaupt sehen zu können.Nun habe ich mich vor einem Jahre in Deutschland selbstständig gemacht und die Anlaufzeit wird wohl zwei bis drei Jahre betragen.
Die KM hat Anfang 2008 eine Beistandsschaft beim JA eingerichtet da ich nicht mehr leistungsfähig war.Nach anfänglichen Dauerdrohungen mit GVZ habe ich beim JA inzwischen eine Stundung bis Ende 2009 erreichen können-das dicke Ende kommt also später!!!
Nun hat die KM aber übers Amtsgericht eine Sicherungshypothek auf mein Gewerbegrundstück eintragen lassen über 2000Euro.So wie es aussieht habe ich wohl vor Jahren mit der Vaterschaftsanerkennung im kleingedruckten auch gleich einen titel mit unterschrieben!
Muß ich nun eine Änderungsklage gegen den Titel führen?
Kommt man aus den aufgelaufenen und zukünftigen Forderungen des JA nicht wieder raus obwohl das Einkommen nachweislich unter 900Euro liegt?
Meine Tochter sehe ich natürlich seit Anfang 2008 auch nicht mehr und da ich es gewagt habe bei der KM anzurufen um Besuche zu vereinbaren gab es dann eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Stalking-ist aber inzwischen eingestellt worden!!!
Ich bedanke mich im voraus für Eure Zeit und wünsche allen ein schönes Wochenende!!!
Martini
In der Ruhe liegt die Kraft!
Habe als "Frischling" wohl auch gleich in der falschen Rubrik gepostet!
Vielleicht ist jemand mal so nett und verschiebt es in die richtige? :yltype:
Oder ist Sicherungshypothek vielleicht was völlig unbekanntes?????
In der Ruhe liegt die Kraft!
DANKE fürs verschieben!!! 🙂
Nun versuche ich mal die Frage etwas konkreter zu stellen:Geht es rein rechtlich überhaupt gleichzeitig eine Beistandsschaft beim Jugendamt zu haben-inkl. Leistungen vom JA-und selbst -KM- eine Sicherungshypothek übers Amtsgericht eintragen zu lassen???
Gleich noch eine Frage:Habe früher gut verdient und gerne meinen KU bezahlt-nun durch Selbstständigkeit und Anlaufschwierigkeiten m.M. nach unverschuldet nicht zahlungsfähig.Kann ich gegen den Titel aus der Vaterschaftsanerkennung gerichtlich vorgehen?
Würde mich freuen wenn jemand mit Erfahrungen weiterhelfen kann!!
Gruß aus Norddeutschland von
Martini
In der Ruhe liegt die Kraft!
Hi Martini
Herzlich Willkommen
Kommt man aus den aufgelaufenen und zukünftigen Forderungen des JA nicht wieder raus obwohl das Einkommen nachweislich unter 900Euro liegt?
Muß ich nun eine Änderungsklage gegen den Titel führen?
Was bereits aufgelaufen ist muss auch abgetragen werden, das ist nun mal so mit Schulden. Zukünftige Forderungen können in der Tat nur durch eine Titelabänderung reduziert/vermieden werden. Bei dieser KM läuft es wohl auf eine Abänderungsklage hinaus.
Nun versuche ich mal die Frage etwas konkreter zu stellen:Geht es rein rechtlich überhaupt gleichzeitig eine Beistandsschaft beim Jugendamt zu haben-inkl. Leistungen vom JA-und selbst -KM- eine Sicherungshypothek übers Amtsgericht eintragen zu lassen???
Hier fehlen Einzelheiten, vor allem der zeitliche Bezug, um überhaupt was zu sagen.
leich noch eine Frage:Habe früher gut verdient und gerne meinen KU bezahlt-nun durch Selbstständigkeit und Anlaufschwierigkeiten m.M. nach unverschuldet nicht zahlungsfähig.
Gerade bei dieser Bewertung gehen die Ansichten weit auseinander. Was Du als unverschuldet siehst heißt noch lange nicht, dass dies auch so die KM oder ein Richter es sehen.
Hast Du das JA angesprochen bei der Wahrnehmung des Umgangs zu vermitteln?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo und DANKE für das Interesse!
Das JA in HH hat mich schon vor Jahren an die Pestalozzi-Stiftung verwiesen-JA kann sich wg. Personalmangel nicht um Problemfälle kümmern.Ich habe dann ein nettes Gespräch mit einer Mitarbeiterin dort Anfang 2008 gehabt,diese hat auch mit KM gesprochen,leider lehnt KM jeden Kontakt ab!!!!Um dies zu untermauern kam dann kurz darauf eine Anzeige wegen Stalking von der KM.Das Verfahren ist aber eingestellt-ich habe mich auch wirklich lediglich um Kontakt zu meiner Tochter bemüht.
KM hat dann Anfang 2008 die Beistandsschaft beim JA eingerichtet und im Sommer kam vom Amtsgericht die Mitteilung über die Sicherungshypothek . . . . .
Wenn ich meine Tochter sehen möchte bleibt mir wohl nur der Weg zum Familiengericht-oder?Glaube aber das unsere Tochter dann von der KM noch mehr negativ gegen den KV beeinflußt wird um sich vor Gericht gegen Umgang auszusprechen . . . . . .
Ich bin ziemlich zerissen:Einerseits die Bedenken was unsere Tochter erlebt wenn ich zum Familiengericht gehe,anderseits glaube ich nicht das ich Sie sonst die nächsten Jahre sehe!
Freue mich über Anregungen,Tips und Eure Meinungen!
Herzliche Grüße
Martini
In der Ruhe liegt die Kraft!