Frage in die Runde:
Ich muss 500 € Unterhalt zahlen. Es besteht ein Titel. Falls es irgendwann mal zur Pfändung nommen sollte, wieviel muss mir vom Einkommen bleiben und entstehen durch die Pfändung Extrakosten ( Veraltung etc )?
DANKE
Hallo Skater.
Das hängt letztendlich auch davon ab, wieviel Einkommen du hast. Suche im Internet nach der aktuellen Pfändungstabelle aus dem Jahre 2017. Entsprechend deines Einkommens kannst du dann ablesen, welcher Betrag dir noch bleiben würde.
@LudwigF, der Ursprungsbeitrag ist vom Februar, und auch wenn da bislang noch niemand geantwortet hat, ergibt es nicht sonderlich viel Sinn, auf solch alte Beiträge noch zu antworten. Abgesehen davon ist deine Antwort inhaltlich falsch, denn für den laufenden Unterhalt kann sogar mehr gepfändet werden als das, was die allgemeinen Pfändungstabellen hergeben würden! Siehe dazu auch den nachfolgenden Beitrag von "der Frosch" ...
Hallo Skater
Der aktuelle Pfändungsfreibetrag für Alleinstehende ist laut Tabelle im Augenblick 1139,99€ , ab da an kann gepfändet werden. Bei Unterhaltspfändungen sieht es aber anders aus. Da kann der Rechtspfleger wenn es um Minderjährigen Unterhalt geht die Pfändungsfreigrenze auf 850 € runtersetzen.
LG der Frosch
Da kann der Rechtspfleger wenn es um Minderjährigen Unterhalt geht die Pfändungsfreigrenze auf 850 € runtersetzen.
LG der Frosch
Wie kommst du auf diesen Betrag? Bei geschuldetem Kindesunterhalt kann bis auf SGB XII Niveau herunter gepfändet werden.
Wohnkosten + Regelsatz. Das kann bei einer 1-Zimmerwohnung in der Provinz deutlich unter 850 Euro liegen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo zusammen,
zur Info, dieses Thema ist mit voller Absicht gesperrt; skater hat sich hier seit ca. zwei Monaten nicht mehr blicken lassen und die aktuelle Diskussion nützt ihm mutmaßlich gar nichts, denn diese wurde nur durch einen ziemlich wertlosen Beitrag eines gewissen LudwigF angestoßen.
@skater: Es tut mir leid, dass es damals keinerlei Antworten gab. Falls die Sache noch aktuell ist und/oder es irgendein anderes Problem gibt, dann mach' einfach ein neues Thema dafür auf.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.