Hallo!
Ich hänge mich mal an dieses Thema weil es mein Problem wohl am ehesten trifft und ich in den anderen Themen nichts gefunden habe. Bin auch erst heute auf dieses Forum gestoßen.
Seit ein paar Monaten wird mein Gehalt vom Jugendamt gepfändet. Ziemlich schmerzlich weil ich sowieso nicht der Großverdiener bin. Ich will mich ja nicht unbedingt vor meinen Verpflichtungen drücken aber mir kamen jetzt ein paar Gedanken als ich wieder mal Post vom Jugendamt bekam.
Meine Tochter wird nächsten Monat 12 Jahre alt und wie wir alle wissen hat sich diese blöde D.-Tabelle erhöht. Logischer Weise wollen die mehr Geld haben und teilten das natürlich auch gleich meinem Arbeitgeber mit.
Nun meine erste Frage: Soweit ich weis, zahlt das JA ab dem 12. Lebensjahr keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Was geht die das noch an?
Zweite Frage: Mir ist eingefallen, dass ich damals zwar einen Titel unterschreiben musste, aber den hatte ich auf eine Laufzeit von zwei Jahren befristet und einen fixen (nicht dynamischen) Betrag eintragen lassen. Das ist vier Jahre her und der Titel offensichtlich doch nicht mehr gültig. Ist die Pfändung überhaupt rechtens und wie kann ich mich gegen die Pfändung wehren?
Ich hoffe auf ein paar Antworten die mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Bernd
Hi Bernds1971
Habe Deinen Beitrag in einen eigenen Thread verlagert, da der alte immerhin 4 Jahre alt ist und die Situation bei Dir anders gelagert ist.
Was geht die das noch an?
Wenn eine Beistandschaft in UH-Angelegenheiten eingerichtet worden ist - wovon ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgehe - vertritt das JA weiterhin die Interessen des Kindes bzgl. KU. Das hat nichts mit der UHV-Kasse zu tun sondern damit, dass das Kind noch nicht volljährig ist und die KM die Beistandschaft nicht von sich aus beendet hat. Du wirst das JA also frühestens mit Volljährigkeit von Tochter los. Allerdings könnte eine andere/weitere Konstellation eintreten. Diese beistandschaft und die UHV-Stelle haben nur bedingt miteinander zu tun. Wenn von der UHV-Stelle nicht Deine leistungsunfähigkeit festgestellt wurde läufst Du gefahr, dass sämtliche Leistungen der UHVK als Schulden auflaufen, welche Du dann irgendwann begleichen musst. Übrigens geht laufender Unterhalt vor Tilgung von UH-Schulden. Hier könnte eine weitere Last auf Dich zukommen.
Zur Frage 2 halte ich es für notwendig, den genauen Wortlaut mal hier einzustellen (anonymisiert). Daher kann ich nichts zur Rechtmäßigkeit der Pfändung sagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie!
Danke für Deine Antwort.
Wegen dem Pfändungsbeschluss habe ich heute mal beim Rechtspfleger angerufen und war etwas verwundert. Ich sagte ihm, dass das Jugendamt keinen Titel hat. Dabei kam heraus, dass die das gar nicht geprüft haben. Ich soll Erinnerung einlegen und einstweilige Einstellung der Vollstreckung beantragen. Er würde dann den Titel vom Jugendamt anfordern. Hammer oder? Wieso ist mir das nicht früher eingefallen. Eine Lohnpfändung sieht immer doof aus. Bin mal gespannt was bei der Sache noch so kommt.
Bin mal gespannt was bei der Sache noch so kommt.
Wir auch 😉
Scheint eine spannende Geschichte zu werden.
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Es gibt Neuigkeiten. Vielleicht interessiert es jemanden...
Das Amtgericht hat die Pfändung erst einmal auf Eis gelegt bis die Sache endgültig geprüft ist. Das Dumme ist nur, dass ich trotzdem nicht mein volles Gehalt bekomme. Mein Arbeitgeber hat die Auflage bekommen das Geld erst einmal einzubehalten. Also weder eine Überweisung an mich noch an das Jugendamt. Hat im Moment also niemand etwas von. Tolle Sache *würg
Moin,
stimmt, momentan hat niemand etwas davon. Nur wenn du es ausgeben würdest, müsstest du dann u.U. einen großen
Brocken abdrücken.
So ist es schon mal beiseite.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25