Pfändungsbeschluss ...
 
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Pfändungsbeschluss KU eingegangen

 
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Hallo ...

immer wieder was Neues 🙂

Gestern kam hier ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Obergerichtsvollziehers an:

Hintergrund:

Aufgrund des Jahreswechsels und der Feiertage um den 01.01.10 herum war der titulierte KU erst am 05.01.10 a.d. Konto meiner Frau (per Dauerauftrag).

Pfändung wurde am 04.01.01 beantragt.

Jetzt wird bis zunächst bis zur Aufhebung des Pfändungsbeschlusses das Geld direkt von meinem Konto geholt 🙂 Witzig: Kann ich ja immer so machen lassen ...

Nachteil: KU wurde ja weiter fortlaufend gezahlt ...

Gehe davon aus, dass das Geld nicht weg ist ...

Solange die Pfändung nicht aufgehoben wird, werde ich ab März die KU-Zahlungen einstellen ...

Frage: Wie komme ich an das überwiesene Geld für Januar und Februar? Ist ja überwiesen worden und wird trotzdem noch gepfändet.

Sachen gibt's in Deutschland!

Pluto1024

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 11:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du musst der Vollstreckung umgehend dem OGV gegenüber schriftlich widersprechen und darlegen, dass du das Geld rechtzeitig auf den Weg gebracht hast, der einbehaltene Betrag somit doppelt kassiert werden würde.

Die Zahlung einstellen würde ich an deiner Stelle nicht, weil es unterschiedliche Anspruchsgrundlagen sind und du eine neuerliche Vollstreckung riskierst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2010 12:19
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Moin,

du musst der Vollstreckung umgehend dem OGV gegenüber schriftlich widersprechen und darlegen, dass du das Geld rechtzeitig auf den Weg gebracht hast, der einbehaltene Betrag somit doppelt kassiert werden würde.

Danke für den abermals wertvollen Tipp ... FAX an das Vollstreckungsgericht ist gerade raus!
Habe alle Überweisungsbelege beigefügt.

Unterhalt ist am ersten Werktag des Jahres 04.01.10 überwiesen worden ... warum meine EX am 05.01.10 den Pfändungsantrag stellt und angibt, sie hat das Geld erst am 07.01.10 gehabt, weiss ich nicht ...

Reine Schikane ... werde ich auf Ihren Anwaltskosten und den Gerichtskosten sitzen bleiben?

Werde es aber noch per Einschreiben lossenden, oder reicht ein fAX?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 15:22
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus pluto1024.

Unterhalt ist am ersten Werktag des Jahres 04.01.10 überwiesen worden ... warum meine EX am 05.01.10 den Pfändungsantrag stellt und angibt, sie hat das Geld erst am 07.01.10 gehabt, weiss ich nicht ...

So verdienen die Banken ihr Geld. Nur weil es von Deinem Konto runter ist, heißt das noch lange nicht, dass es auf dem Konto Deiner Ex drauf ist. Das dauert immer "etwas".

Ob Du auf ihren Kosten hocken bleibst, ist wohl davon abhängig, ob sie Dich im Vorfeld angemahnt hat. Heißt auf Juristendeutsch "in Verzug gesetzt hat".

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2010 15:27
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hätte sie denn trotz des Titels mahnen müssen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 15:38
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein! Hätte sie nicht. Den Titel kann sie sofort vollstrecken lassen. So steht es ja wohl auch da drinnen.

Aber ich finde es nicht zwingend erforderlich, auch noch einen RA zusätzlich einzuschalten. Immerhin hätte ein 1minütiger Anruf bei Dir ausreichend für Klärung gesorgt.

Lies mal mein Urteil http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1752.html
Evtl. hilft es Dir im bedarfsfall weiter....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2010 15:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Werde es aber noch per Einschreiben lossenden, oder reicht ein fAX?

Das Fax hat fristwahrenden Charakter. Dennoch würde ich versuchen, beim OGV schnellstmöglich einen persönlichen Termin wahrzunehmen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 12.02.2010 18:33
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Das Fax hat fristwahrenden Charakter. Dennoch würde ich versuchen, beim OGV schnellstmöglich einen persönlichen Termin wahrzunehmen.

ich werde am MO beim AG anrufen und um einen Gesprächstermin bitten ... danke für den Tipp!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 19:40
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
und sorry wenn ich hier so quer einsteige.

Hatten mal ein ähnliches Problem, AWin der KM schickte einen netten Brief  das der UH angeblich nicht bezahlt wurde bzw. immer zu spät ist und wenn binnen 3 Tagen kein Geld da ist, Gerichtsvollzieher. Mein LG und KM sind bei der selben Bank UH transferiert normal am selben Tag. UH wurde noch am Monatsende für den folgenden Monat verbucht das heißt sie hatte den UH noch vor der Fälligkeit hat sich aber eingebildet er hätte da erst für den letzten Monat bezahlt. Er schickte die Belege zu seinem AW der diese dann an ihre AW schickte Kostenfafktor 70.00 €. Sie ist dann zurückgerudert mit fadenscheinigen Entschuldigungen wie Arge hätte am Monatsanfang kein Geld überwiesen und sie dachte er hätte nicht gezahlt. Mußte eigentlich sie für seine AW-Kosten aufkommen?

Danke und nochmals sorry
Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2010 21:54
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

So, heute ist das Schreiben meines Arbeitgebers gekommen.

Darin steht, dass der KU für Jan/Febr gepfändet wird und dann ab März bis auf Weiteres.

Ich habe aber natürlich für JAN/FEBR überwiesen.

Habe bereits Widerspruch beim AG per FAX eingelegt!

Meine EX hätte doch ihre Anwältin mitteilen müssen, dass sie den KU erhalten hat. Die wiederum hätte es dem Gericht mitteilen müssen.

Soll ich die RAin auffordern, dass sie den Zahlungseingang  an das Gericht weitergibt und damit der Pfändungsbeschluss aufgehoben wird?

Also: Jetzt wird zu Unrecht gepfändet ... sehe ich das Geld eigentlich wieder?

Sowas ist doch wohl grob mutwillig ... Was kann man dagegen tun?

LG
Pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2010 12:46




(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Achja ...

Ich habe vor, die RAin meiner EX aufzufordern, sowohl meinem Arbeitgeber und dem Gericht mitzuteilen, dass die Forderung nicht mehr besteht! Kontoauszüge würde ich beifügen.

Was wäreN da Fristen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2010 13:12
(@Inselreif)

Mußte eigentlich sie für seine AW-Kosten aufkommen?

Du könntest argumentieren, durch den Hinweis auf die bereits erfolgte Zahlung Folgekosten erspart zu haben. Damit würde ich aber nicht mehr als kräftig auf den Putz hauen. Fragt doch einfach den Anwalt, ob er seine Kostennote nicht (auch) an den Gegner übersenden will. Der kennt den Fall und die Parteien und kann die Lage am Besten einschätzen...

Das deutsche Recht kennt nur ganz wenige Fälle, in denen bei einer aussergerichtlichen Inanspruchnahme durch den Gegener ein Erstattungsanspruch besteht. Letztlich kannst Du das Schreiben ja auch gefahrlos (zumindest theoretisch) ignorieren. Die Gegenseite wird sich ausserdem darauf zurückziehen, dass es zur Übersendung von ein paar Belegen keines Anwalts bedarf.

Ich würde mir aber mal die Rechnung Deines Anwalts ansehen. Ich könnte wetten, der hat eine Geschäftsgebür (2300) statt einer ZV-Gebühr (3309) abgerechnet.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2010 16:35
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Es würde mich freuen, noch ein Statement zu Posting 9 und 10 zu erhalten, insbesondere, was die Vollstreckung von bereits gezahlten Beträgen angeht ...

Danke!

Pluto1024

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2010 17:27
(@Inselreif)

Hallo Pluto,

ich behaupte mal sehr dreist, dass der ursprüngliche PfÜb nicht hätte erlassen werden dürfen, denn bei Erlass war das Geld schon auf dem Konto gutgeschrieben und es hat auch noch keine 14 Tage Verzug bestanden. Ohne Rückstand geht grundsätzlich keine Vorratspfändung. Du könntest also versuchen, Erinnerung gegen den PfÜb einzulegen. Die Erinnerung ist nicht fristgebunden. Es fallen keine Gerichtkosten an, wohl aber noch weitere Kosten der Gegenseite, die Du sicher zu tragen hättest (formell gesehen hast Du den Schlamassel ja verschuldet). Ausserdem ist die Sache etwas gewagt. Von daher würde ich persönlich davon Abstand nehmen. Ebenfalls mit der Erinnerung könntest Du einwenden, die Vorratspfändung sei unverhältnismässig und rechtsmissbräuchlich. Du hast ja bisher immer pünktlich gezahlt. Aber auch auf diesen Kampf würde ich mich nur im Notfall einlassen, insbesondere wenn wegen der Pfändung extreme Nachteile drohen.

Regel das pragmatisch. Rede mit der gegnerischen Bevollmächtigten. Die ist Herr des Verfahrens. Sie muss nicht gleich auf den PfÜb verzichten - es geht auch gegenüber dem Arbeitgeber und Gericht die Pfändung "ruhend zu stellen". Dann bekommst Du bis auf Widerruf wieder das volle Gehalt aber der PfÜb als solcher und damit der Pfändungsrang bleiben bestehen. Wenn das dann ein paar Monate gut geht, kannst Du über die Aufhebung reden. Ist die Gegenseite nicht verhandlungsbereit, stell Deine Zahlungen so lange ein, wie die Vollstreckung andauert. Doppelt zahlen muss niemand.

Was den doppelt bezahlten Unterhalt angeht, ist die KM ungerechtfertigt bereichert. Versuche das gleich mit zu regeln - so zum Beispiel, dass Du dafür im März und April nichts zahlen musst. Ansonsten hilft nur gesondert einfordern und ggf. einklagen.

In der Zwangsvollstreckung zählt Zeit, Zeit und nochmal Zeit. Anrufen, absprechen, schriftlich bestätigen. Der nächste erste kommt schneller als Dir lieb und die gelbe Post schnell ist...
Und: bevor etwas wirklich anbrennt (ich denke hier insbesondere an Ärger mit dem Arbeitgeber), investiere bitte drei Euro fünfzig in eine professionelle Beratung und Vertretung.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2010 23:37
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Habe ich augrund des Pfändungsbeschlusses jetzt einen SCHUFA-Eintrag?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2010 12:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja hast du

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2010 12:38
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Na prima ... ich denke, der geht wieder weg, wenn der Pfändungsbeschluss aufgehoben wird.

Muss mal mit meinem RA Schadensersatzansprüche bereden ... der Pfändungsbeschluss erging ja m.E. unrechtmäßig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2010 12:42
(@Inselreif)

Schadensersatzansprüche

mit welcher Anspruchsgrundlage? Um es ganz platt und vereinfacht zu sagen: Du hast zu spät bezahlt. Dein Risiko.

Wenn Du Probleme bekommst, sieh zu, dass Dein Anwalt den PfÜb aus der Welt schafft.
Aber so lange Dein Arbeitgeber aber nicht zufällig Partner der Schufa ist (und Du ihm ein arbeitsvertragliches Recht zur Weitergabe der Daten eingeräumt hast), sehe noch lange keinen Schufa-Eintrag. Wir reden hier nicht von Kontenpfändung!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2010 13:35