Hallo,
2 Kinder, 1 unterhaltsverpflichtete Mutter. 2 Titel existieren. Beide unbefristet statisch, Minisummen. Schulden aus der U-Pflicht sind vorhanden. Kind A, volljährig, pfändet bereits erfolgreich die Rente der Mutter. Festgesetzt wurden Regelsatz plus KdU, die bekannt sind, als Grenze. Nun ist die Mutter umgezogen, da sie sich gegen die Pfändung nicht wehren konnte, und zwar zu ihrem Freund in dessen Eigentum. Nachweislich der Wohnortwechsel über die Mitteilung der Rentenversicherung, wo der neue Wohnort drauf steht. Sie hat keine Miete zu zahlen. Kann dann die Beistandschaft für Kind B, minderjährig, bis runter zum Regelsatz ohne KdU (derzeit 404 €) pfänden? Eig doch schon. Denn das JC würde ja auch nur den Regelsatz zahlen, und der Regelsatz würde ja verbleiben.
Festgesetzt wurden Regelsatz plus KdU, die bekannt sind, als Grenze.
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Sie hat keine Miete zu zahlen. Kann dann die Beistandschaft für Kind B, minderjährig, bis runter zum Regelsatz ohne KdU (derzeit 404 €) pfänden?
Wenn nachweisbar ist, dass sie keine Miete zahlen muss und nicht irgendwoher ein Mietvertrag auftaucht, sind die KdU jetzt Null und damit bleibt nur noch der Regelsatz pfandfrei.
Die Frage ist allerdings, was diesbezüglich im Beschluss steht, ggf. muss der Beschluss angepasst werden.
Gruss von der Insel