Guten Morgen.
Ich bin neu hier und habe ein großes Problem....
Ich habe 3 Kinder im Alter von 15 und 12 die bei meiner Exfrau leben und eins im Alter von 8 von einer anderen Frau. Da ich früher sehr gut verdient habe existiert für alle 3 ein Unterhaltstitel den ich bis vor einem Jahr problemlos zahlen konnte.
Das hat sich jedoch geändert und ich verdiene nur noch wie ein normaler Angestellter.
Der Unterhalt für die beiden Großen wurde vom Jugendamt neu berechnet und anerkannt, die Mutter der Kleinen jedoch pfändet mich jeden Monat auf 800,- Selbstbehalt.
Ich habe versucht einen besser bezahlten Job zu bekommen,jedoch hier keine Chance....
Beim AG und OLG wurde eine Herabsetzung des Unterhaltstitels abgelehnt.
Da ich aus der Situation heraus keinen anderen Ausweg mehr sehe denke ich über eine Selbständigkeit nach,bei der ich auf längere Sicht mehr verdienen würde.
Nun kann es jedoch sein das ich in der Anfangsphase erst einmal nur genau so viel verdiene oder in den ersten Monaten sogar noch weniger Geld zur Verfügung habe wie jetzt....
Nun meine Frage, was kann mir in dem Fall schlimmstens passieren???
Die Mutter der Kleinen hat mir jetzt schon mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht da ich den vollen Unterhalt nicht zahle.
Vorab schon einmal Danke für eure Antworten
Hallo,
also Selbstständigkeit solltest und must du Dir leisten können. Ein "ich werde in X-Monaten Geld zahlen" zählt nicht.
Du must ggf. bundesweit nach Jobmöglichkeiten für Dich schauen. Vielleicht hilft ja auch eine "Nebenbeschäftigung" und du baust Dir so was neu auf.
Alles andere wird Dir um die Ohren fliegen.
Vg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo 🙂
Danke für eure schnellen Antworten. Das mit dem Hartz 4 ist eine gute Idee, da werde ich das Amt einmal bemühen.
Aber nun noch einmal zum Kern meiner Frage, was kann mir im schlimmsten Fall passieren wenn ich noch weniger verdiene oder garnichts mehr zum pfänden habe ??
Und was erwartet mich wenn mich die Mutter der Kleinen trotz dem Sie mich bis auf den Selbstbehalt von 800,- pfändet bei der Polizei anzeigt ?
Darauf warte ich jetzt täglich..... :exclam:
vG
Warum kann dich die Mutter bis 800 € pfänden? Die Pfändungsfreigrenze bei einem Pfändungsschutzkonto liegt bei 1054 €.
Wer legt solche Beträge fest?
A life lived in fear is a life half lived
Weil der Richter nicht an diese Grenzen gebunden ist.
Bei Unterhaltsschulden kann er die, anders als bei Schulden aus Betrug oder Diebstahl, locker unterschreiten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
also das schlimmste was Dir passieren kann, ist das man Dich in die Staatsobhut nimmt. Inwieweit das eine Option für beide Seiten ist/ware, vermag ich nicht zu beurteilen.
Vg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Weil der Richter nicht an diese Grenzen gebunden ist.
Es gibt einen Titel, der nicht bedient wird. Dann geht Titelinhaber zu Gericht und lässt pfänden? Ich habe das beim Titel immer so verstanden, dass man nicht zu Gericht muss. Aber vielleicht kann man mir das per PN erklären, ohne hier das Thema zu verfehlen.
A life lived in fear is a life half lived
Kurzform: Das hat nichts mit dem Verfahren vor dem Familiengericht zu tun. Die Aufgaben in der Zwangsvollstreckung sind auf Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht und Prozessgericht verteilt.
Bei Geldforderungen wird entweder der Gerichtsvollzieher (Pfändung und Verwertung beweglichen Vermögens) oder das Vollstreckungsgericht (Pfändung von Rechten gegen Drittschuldner, Pfändung und Verwertung unbeweglichen Vermögens) tätig. Konten- und Gehaltspfändungen fallen in die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts. Allerdings entscheidet dort über die meisten Dinge erst mal "nur" ein Rechtspfleger und kein Richter.
Gruss von der Insel
Danke
A life lived in fear is a life half lived
Hallo und Danke für eure Antworten.
Es kann in meinem Fall auf 800,- € gepfändet werden weil es sich hier um Kindesunterhalt handelt und dafür eine gesteigerte Obligenheitspflicht besteht( ich glaube so heisst das richtig), bei der dann bis auf diesen Betrag gepfändet werden kann...
Ich habe jetzt gehört das eine Strafanzeige wohl nur Erfolg hat wenn ich garnicht arbeiten gehe und daher kein Einkommen habe.
Da ich aber Vollzeit arbeite und sie sich nur mit dem "Rest" zufrieden geben muss den sie mir pfändet bleibt mir die Staatsobhut wohl erspart...
und daher ist das für mich schon ein wenig Erleichterung :thumbup:
Ich schaue jetzt erst einmal ob aufstockend Hartz 4 etwas bringt und dann folgt der nächste Schritt 🙂
Gruß Ouzo
