Mahnbescheid wurde ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mahnbescheid wurde vom Mieterbund gegen mich beantragt

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich habe mal eine Frage. Ich habe seit längerem Probleme mit dem Mieterbund.
Ich bin 2007 eingetreten. Ab 2008 sollte/hat der Mieterbund die Beiträge abgebucht bzw. Lag eine abbuchungserlaubnis vor.
In 2012 habe ich gekündigt und mit Zeugen eingeworfen.

Diese Kündigung haben sie angeblich nicht erhalten. Und für 2013 und 2014 noch abgebucht. 2013 wäre auch ok gewesen. 2014 habe ich wohl übersehen. Irgendwann habe ich in einem Jahr das geprüft und da haben sie nicht abgebucht, so das das für mich durch war.

In 2017 kam dann ein mahnschreiben. Ich habe dann erklärt, dass ich ja gekündigt hätte und sie ja in den letzten Jahren ja auch nicht abgebucht hätten. Daraufhin erklärten sie mir, dass sie die Kündigung nicht bekommen hätten und für 2014 noch abgebucht. Und deswegen hätte ich wohl in 2014 reagieren müssen.
Ich habe daraufhin eine Bestätigung der Zeugin geschickt und dem Hinweis auf das bgh-urteil, dass so davon auszugehen ist, dass dieser Brief spätestens zur nächsten üblichen Leerung als zugegangen gelten würde.
Danach habe ich nichts mehr gehört und gedacht, es sei erledigt.

Und leider im Sommer 19 alles vernichtet.

Nun habe ich einen Antrag für einen mahnbescheid bekommen. Vom 20.12. Worin die Beiträge für 2016 und 2017 gefordert werden.

Kann mir da jemand einen Tipp geben?

Momentan gibt es 2 alternativen: ich zahle die 200 € plus die Beiträge für 2018, 2019 und 2020 und kündige erneut oder ich lasse es auf ein Gerichtsverfahren ankommen.

Sie haben schon mitgeteilt, dass sie das streitige Verfahren haben wollen.

GerichtVerfahren würde anwaltskosten nach sich ziehen

Aber irgendwie finde ich mich jetzt auch nicht fair behandelt. Hätten sie in 2017 geschrieben, ok, dann wäre ich vermutlich noch ein Stück weit kompromissbereit gewesen. Aber nun 2 weitere Jahre ins Land gehen zu lassen ...

Sophie.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2020 16:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

verstehe ich das richtig, dass sie für 2014-2015 keine Beiträge bekommen haben und auch nicht fordern, aber wieder ab 2016? So könnte man natürlich jede Kündigungsfrist aushebeln, indem man einfach sagt man habe die Kündigung nicht bekommen und später wieder anfängt zu fordern.

Ich würde dem widersprechen. Die Zeugung wird sich ja vermutlich noch an den Einwurf erinnern und könnte dies nochmals bestätigen.
Da ist jeder unterschiedlich gestrickt, ob er wegen 200 Euro in den Ring steigt, oder es geschehen lässt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 16:37
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

sieht wohl so aus, dass Du nicht beweisen kannst, dass Du gekündigt hast. Die Zeugin dürfte Dir kein Richter abnehmen.

Mein Rat: Jetzt kündigen und dabei eine Kündigungsbestätigung verlangen. Per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Die Forderung bezahlen. Und in Zukunft alle Kündigungen wie beschrieben schicken. Das Ganze vergessen.

Ciao,
SL

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 16:39
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

sieht wohl so aus, dass Du nicht beweisen kannst, dass Du gekündigt hast. Die Zeugin dürfte Dir kein Richter abnehmen.

@SLAM

mit welcher Begründung sollte ein Richter dies tun?

@AS,

widersprechen. Bei so einer verspäteten Forderung +  1 Jahr keine Zahlung dürftest du davon Ausgehen das die Kündigung wirksam war.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 18:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Slam
In dem von mir angeführten BGH Urteil geht es genau um den Fall eines angeblich nicht erhaltenen Briefes, der per Zeugen eingeworfen würde. Der BGH hat festgestellt, dass der Empfänger beweisen müsse, dass er keine Chance gehabt haben könne, den brief zu erhalten. Beispielsweise Brief am 30.12. Eingeworfen und dann ist eine SilvesterRakete in den Briefkasten gesteckt worden.

Briefe per Einschreiben etc. Sind ja rechtlich nicht bindend, da du ja Auch einen leeren Umschlag versenden könntest.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2020 19:10
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

@SLAM

mit welcher Begründung sollte ein Richter dies tun?

Gefälligkeitszeugnis.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 19:32
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

@Slam
In dem von mir angeführten BGH Urteil geht es genau um den Fall eines angeblich nicht erhaltenen Briefes, der per Zeugen eingeworfen würde. Der BGH hat festgestellt, dass der Empfänger beweisen müsse, dass er keine Chance gehabt haben könne, den brief zu erhalten. Beispielsweise Brief am 30.12. Eingeworfen und dann ist eine SilvesterRakete in den Briefkasten gesteckt worden.

Briefe per Einschreiben etc. Sind ja rechtlich nicht bindend, da du ja Auch einen leeren Umschlag versenden könntest.

Sophie

Deswegen die Kündigungsbestätigung einfordern. Und solange nachhaken, bis man sie in Händen hält.

Wenn man den Rückschein in der Hand hält, ist das schon bindend. Sowas wird schon bei Gericht anerkannt. Die Lebenserfahrung zeigt, dass Menschen quasi nie leere Briefe verschicken. Rechtlich bindend ist übrigens auch ein Fax.

Ich habe in meinem früheren Leben ca. 9 Jahre als Richter gearbeitet und mich mit sowas schon mehrfach beschäftigt. Dabei gings immer um Kommunikation von Firmen untereinander. Ein Rückschein oder Fax in der Hand ist einfach glaubhafter als eine Zeugin oder die Behauptung der Gegenseite, man habe ein leeres Einschreiben erhalten.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 19:44
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Gefälligkeitszeugnis.

jo, is klar. Also Zeugin vereidigen?

Du schaust zuviel Gerichtssendungen. Welchen Grund sollte es für ein " Gefälligkeitszeugnis"  geben?

Nicht bei dieser Sachlage, 3 Jahre keine Forderung gestellt und dann Mahnverfahren anleiern? Da stinkt der Fisch aber schon gewaltig.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 20:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde dem Mahnbescheid als erstes formgerecht widersprechen mit dem Vermerk, dass Du mehrfach darauf hingewiesen hast, dass Du gekündigt hast, auch wenn der Mieterbund die Kündigung verneint.
Außerdem wurde für ?? kein Beitrag gezahlt und es wurde auch nicht gemahnt, so dass Du davon ausgegangen bist, dass die Kündigung wirksam ist.

Wenn tatsächlich nur partiell nachgefordert wird, dann ist das nicht stimmig. Das wäre durchaus auch ein objektiver Grund.

Die Frage ist ob Du einfach Deine Ruhe willst, dann solltest Du zahlen und die ganze Sache vergessen. Wenn Du Dich aber gegen die unberechtigte Forderung wehren willst, dann wird es ohne Gericht nicht gehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 20:30
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

ich würde dem Mahnbescheid als erstes formgerecht widersprechen mit dem Vermerk, dass Du mehrfach darauf hingewiesen hast, dass Du gekündigt hast, auch wenn der Mieterbund die Kündigung verneint.

Wenn tatsächlich nur partiell nachgefordert wird, dann ist das nicht stimmig. Das wäre durchaus auch ein objektiver Grund.

Das die Kündigung nicht angekommen sein soll ist eher unwahrscheinlich, da ja eine vorliegende Abbuchungserlaubnis  nicht mehr herangezogen wurde.
Wahrscheinlich wurde diese mit der Kündigung widerrufen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 20:39




(@inselreif)
Moderator

Sie haben schon mitgeteilt, dass sie das streitige Verfahren haben wollen.

Dieses Kreuzchen ist sinnfrei, es hat Null Wirkung. Das streitige Verfahren wird nach einem normalen Widerspruch nur dann durchgeführt, wenn die Antragstellerin die Gerichtskosten vorschießt. Ansonsten tut sich rein gar nichts.
ABER: DU kannst mit dem Widerspruch die Abgabe an das Streitgericht beantragen und gleich Deinen Abweisungsantrag ankündigen (alles per Schriftsatz ohne das Formular). Dann bekommen die nach Eingang beim Streitgericht eine Frist von zwei Wochen zur Klagebegründung gesetzt. Das kann behäbige Organisationen schon mal ganz schön durcheinanderwirbeln. Ich hab mehr als eine erlebt, die diese Frist nicht halten konnte...

Vor dem Hintergrund dass spätestens in einem Gerichtsverfahren die Sache mit der Kündigung eindeutig geklärt wäre und außerdem die Aussichten auf zumindest einen Vergleich mehr als gut sind, würde ich keinesfalls einfach so für all die Jahre (wäre ja inkl. 2020) zahlen. Auch wenn am Ende die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, wäre Deine investierte Zeit plus Fahrt zum Gericht die grösste Investition.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2020 21:05
(@wasserfee)
Registriert

Moin Anna Sophie,

oh persönlich würde eine neue Kündigung schreiben (schriftliche Bestätigung!!!) Und den Betrag zahlen.

Warum? Weil es mir den Aifwand und Ärger nicht wert wäre. Schon alleine, dass mich dieser lästige Vorgang noch Monate begleiten würde (und ich bin jemand, der nachts viel grübelt was passierten könnte, wa as wäre, wenn a dies macht oder b jenes) wäre Grund genug, den Vorgang schnell abschließen zu wollen.

Und der Betrag täte mir zwar weh, ist aber im keinen ruinösen Bereich.

Vor 5 Jahren hätte ich anders gehandelt, nun ist mir mein Seelenfrieden wichtiger.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2020 08:35