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Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt

 
(@telakaki)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
vielleicht kann uns ja von Euch wer weiterhelfen???
Folgendes: Seit Oktober diesen Jahres habe ich nach 11 monatiger Arbeitslosigkeit wieder eine Stelle. Verdiene 860€ Netto im Mon. Prompt erhielt mein neuer Chef die Lohnpfändung. Da die Pfändung seit 2004 besteht(mein verschulden, hab´s verschlammt :redhead:,was gegen zu unternehmen)hat sich eine Summe von knapp 17000€ aufgetan. Allerdings hat meine Ex-Frau 2004  3 komplette Monatsgehälter (knapp 6000€ nachzuweisen durch Abrechnung)kassiert , 2mal wurde ich beim alten Arbeitgeber bis  auf 650€  gepfändet, von März 2005-mai 2006 hat eine meiner Töchter bei mir gewohnt (die Mädels sind nur ein Jahr auseinander Unterhalt hebt sich somit auf?)und ich war von Nov2005-Sept2006 Arbeitslos.Meiner Meinung nach kann sich dann nicht so eine Summe bilden??  --weiter--
Ich war bei meiner Anwältin, die meinte, da könne man nicht mehr dran rütteln und verwies mich zum Gerichthelfer? ich solle wenigstens einen Antrag auf runtersetzung der Pfändung stellen. Wollte ich auch wie sollen wir sonst weiterleben? Was der gute Mann da ausgerrechnet hat lies mich Blass werden . Er meinte uns würden nur 600€ bleiben und mit viel Pech könne man mich bis auf300€.pfänden(alles mündlich). So, das UNS besteht aus mir, meiner LG und ihrem Sohn. Da wir vor´m Gesetz´ne Lebensgemeinschaft sind bezieht meine LG Hartz4.
Die Schuldnerberatung sagte uns, das die gesamte Pfändung als auch der aktuelle Unterhalt gar nicht zulässig ist, da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben und man uns nicht unter den eh schon vom Amt bezahlten lebenserhalt pfänden darf. Schon gar nicht aus vergangenen Unterhaltsansprüchen
Ich hoffe, dass ist alles nicht zu wirr?und irgentwer von euch  kann uns ein paar Tipps geben oder hat vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht??
Über viele viele hilfreiche Antworten wären wir sehr Dankbar


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2006 15:07
(@taccina)
Registriert

hmmm...verzwickte Sache
Bestand bzw besteht ein Titel auf einer gewissen Höhe an Unterhalt? Hast Du da irgendwann mal was auf dem Jugendamt unterschrieben bzw ist da was gerichtlich festgelegt worden?

Wenn ja, dann hättest Du diesen Titel abändern lassen sollen, sobald Du eben weniger verdient hast.
Sollte das immer noch nicht geschehen sein, dann aber ganz arg FLOTT ne Abänderungsklage anstrben...sonst häuft sich Monat für Monat noch mehr an!!!

Liebe grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2006 16:17
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das ist wirklich eine verzwickte Situation. Ich würde zuerst versuchen, beim zuständigen Gericht eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages zu erwirken (dazu den ALG II-Bescheid mitnehmen).

Du hast seit November 06 wieder Arbeit.  Hast du den Unterhalt für dein Kind im ALG-II-Antrag deiner LG geltend gemacht?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2006 17:59
(@PhoeniX)

Moin

Also kenne das Thema auch. Habe in meinem Fall einen Deal mit dem JA gemacht und eine Lohnabtrittserklärung unterschrieben. Vorraussetzung war allerdings, das ich den laufenden Unterhalt zahle.

So kahmen also Belastungen von 199€ Unterhalt und 100€ Schuldenabtragung auf mich zu.

Seit dem 1.8.06 werden übrigens Unterhaltstittelo vom Sozialamt anerkannt, so das zu diesem Zeitpunkt meine LGin die 199€ die ich an Unterhalt zahlte auf ihr HarzIV aufgeschlagen bekahm.

Die Schuldnerberatung sagte uns, das die gesamte Pfändung als auch der aktuelle Unterhalt gar nicht zulässig ist, da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben und man uns nicht unter den eh schon vom Amt bezahlten lebenserhalt pfänden darf.

Na ja dürfen die schon. Wenn ein Tittel besteht. Das einzige was dir vieleicht helfen würde wäre eine Urteilsbaänderungsklage. Aber ob du damit durchkommst ist fraglich.
Ansonsten sprech mal mit deinem Sozialamtsmitarbeiter.
Die Rechnung könnte wie folgt aussehen.

  Lohn
- Pfändung
=650€ Monatsverdienst

  HarzIV
- 605€ Monatsverdienst
+ 165€ Erwerbstätigenbonus
= HarzIV+165€

Diese Angabe ist ohne Gewär

Gruß

Martin

PS

Ich war bei meiner Anwältin, die meinte, da könne man nicht mehr dran rütteln und verwies mich zum Gerichthelfer?

Bist du sicher das diese Anwältin die Richtige für dich ist????


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2006 01:35
(@telakaki)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, danke erstmal

ich bin mir ziemlich sicher,dass kein Titel besteht. Ich habe zumindest in meinen Unterlagen nichts dergleichen gefunden und beim JA habe ich auch nichts unterschrieben.
Werde eure Ratschläge versuchen in die Tat umzusetzen. Habe ausserdem nächste Woche einen Termin beim RA.
Melde mich, wenn ich etwas hoffentlich positives zu berichten habe
Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2006 19:16