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Lohnpfändung / Ruhendstellung / Abfindung

 
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Mahlzeit,

heute mal was spezielles wo mir bisher keiner so ganz genau Auskunft geben konnte...

Ich wurde gekündigt, danach Klage, Ergebnis: Abfindung!

Kurz danach: Eingang einer Gehaltspfändung, GSD nur ein Teil der Forderung 😉

Gespräch mit dem RA des AG: Warten sie bitte mit der Auszahlung bis zur ich eine Lösung habe.

Deal mit dem Gläubiger: Ich zahle Raten und er Stundet die Pfändung bzw. stellt sie ruhend. Das kam auch als Bestätigung.

Nun kam die Ruhendstellung zum AG, da steht aber nun drauf dass diese sich Ausschließlich die laufenden Beträge bezieht, nicht aber auf Sonderzahlungen insbesondere Abfindungen...
Die gesamte Abfindung würde die Forderung bedienen. Wie sieht es jetzt aus? genauso?

Welche legalen Tricks gibts um hier noch was zu retten?

Danke

PS: bitte keine Postings ala "sei froh wenn du Schulden loswirst"! denn: JA das würde ich gern, nur leider bestehen die Herrschaften unermüdlich auf die Gesamtforderung und haben bisher jeden Vergleich abgelehnt


stonesava

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 19:18
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ingo,

bitte keine Postings ala "sei froh wenn du Schulden loswirst"! denn: JA das würde ich gern, nur leider bestehen die Herrschaften unermüdlich auf die Gesamtforderung und haben bisher jeden Vergleich abgelehnt

nö, aber in Anlehnung an mein Post aus Deinem anderen Thread von mir ganz klar die Aussage:

Pfiffiger Gläubiger, herzlichen Glückwunsch. Ich wüsste was, aber Tips zur Gläubigerbenachteiligung gebe ich nicht.

Gruß
Sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 19:28
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Pfiffiger Gläubiger, herzlichen Glückwunsch. Ich wüsste was, aber Tips zur Gläubigerbenachteiligung gebe ich nicht.

Mmmhh,... hättest du dann nicht besser die Tastatur in Ruhe lassen sollen?
Das ist so, als wenn das Wasser in der Wüste sieht, aber nicht rankommt.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 19:37
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

herzlichen Glückwunsch. Ich wüsste was, aber Tips zur Gläubigerbenachteiligung gebe ich nicht.,

vielleicht bist du im falschen Forum? 😉

wenn du wüsstest wer der Gläubiger ist, würdest du vielelicht anders reagieren. Aber ein Gläubiger der auf legalem Wege nichts bekommt aber mehrere Vergleiche ablehnt, muß wohl keinem leid tun, oder?

Pfiffiger Gläubiger,

Glücklicher Gläubiger! 2 Wochen später wäre der Drops gelutscht gewesen.


stonesava

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 19:53
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Abfindungen sind grundsätzlich pfändbar.
Nach § 850 i Zpo hat das Gericht dem Arbeitnehmer soviel zu belassen, als er während eines angemessenen Zeitraumes für seinen notwendigen Unterhalt und den seines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, unterhalsberechtigten Verwandten oder eines Elternteis bedarf.
Vorlaufig Pfändungsschutz für die Abfindung beantragen?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 19:56
(@Inselreif)

Hi Ingo,

Aber ein Gläubiger der auf legalem Wege nichts bekommt aber mehrere Vergleiche ablehnt, muß wohl keinem leid tun, oder?

Also sorry, eine Gehaltspfändung ist doch eine völlig legale Sache. Und wenn ein Titel existiert, hat sich damit ein Gericht beschäftigt und auf Basis vielleicht nicht so toller aber verbindlicher Regeln festgestellt, dass eine bestimmte Summe zu zahlen ist. Wieso sollte der Gläubiger dann noch nachgeben und wieso zahlst Du nicht, wenn Du es offenbar kannst?

Bekommst Du eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld? Dann könnte man versuchen, einen entsprechenden Teil der Abfindung auf diese Monate umzulegen und pfandfrei zu stellen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 20:05
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Sperrfrist hab ich keine!

gegen den AG wurde geklagt, nicht nur wg. der Kündigung. Deshalb ergab sich die Abfindung kurzfristig, Die Vereinbarung dazu unterliegt der Verschwiegenheit, daran werd ich mich auch halten. Vorher konnte ich nicht zahlen, Geld für einen Vergleich hätte ich mir auch geliehen.

Mir gehts nur darum zu retten was geht, glücklicherweise wurde nicht die Gesamtforderung gepfändet, sondern nur ein Teil.

mein Einkommen war immer knapp unter der Freigrenze inkl. 1 Kind 😉


stonesava

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 20:18
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ingo,

ja, ich denke schon, dass ich im richtigen Forum bin. Meinem Verständnis nach geht es nämlich hier um Kinder und Eltern und die Dinge, die damit zusammenhängen und nicht darum, Personen oder Firmen, die eine Dienstleistung erbracht haben um ihr Geld zu prellen. Ich finde daher, dass Du mit diesem Post im falschen Forum bist. Für solche Fragen gibt es Schuldnerforen.

wenn du wüsstest wer der Gläubiger ist, würdest du vielelicht anders reagieren.

Dann klär mich mal auf, vielleicht kann ich ja wirklich Verständnis für ein solches Verhalten aufbringen. Wobei ich Dir schon jetzt sagen kann, dass der einzige titulierte Anspruch, der ein solches Verhalten für mich rechtfertigen würde, ein Unterhaltstitel wäre in welchem ein fiktives, im wirklichen Leben nicht erreichbares, Einkommen zugrunde gelegt würde.

@all
Menschen, die wie Ingo, Leistungen in Anspruch nehmen und diese dann nicht bezahlen wollen schaden der Wirtschaft und nicht zuletzt auch den Leuten, die ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Zahlungsausfälle werden durch Firmen in der Regel mit Preiserhöhungen kompensiert, die wir alle zu tragen haben. Ich finde es schade, dass man sich als jemand, der seinen Verpflichtungen nachkommt, schon fast blöde vorkommt, weil man es tut.  Ich stelle mir grade die Reaktion vor, wenn ein Arbeitgeber auf diesem Wege versuchen würde, Euch um Euren wohlverdienten Lohn zu bringen. Quasi nach dem Motto, Du hast zwar eigentlich 1.500,00 € verdient, aber was hälst Du davon, ich geb Dir 1.000 und wir sind quitt.

lg
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 10:59
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Wenn du nichts zum Thema beizutragen hast lass es doch einfach. Meine Geschichte ist eine lange, einige in diesem Forum kennen sie. du gehörst nicht dazu. Es geht mir nicht darum jmd. um sein geld zu prellen. ich will die Sache einfach nur vom Tisch haben und nicht mit einer (zufälligen) Zahlung den Gläubiger auf den geschmck weiterer Maßnahmen zu bringen. so einfach ist das.
Und die ganze Sache hat indirekt auch mit dem Thema dieser Webseite zu tun.


stonesava

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 16:46
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ingo,

ich will die Sache einfach nur vom Tisch haben und nicht mit einer (zufälligen) Zahlung den Gläubiger auf den geschmck weiterer Maßnahmen zu bringen.

Dazu braucht es keine (zufälligen) Zahlungen. Der Gläubiger wird voraussichtlich auch Deinen Anspruch auf Herausgabe der Gehaltsabrechnung gepfändet haben. Da sieht er dann, dass Du eine Abfindung erhalten hast. Außerdem wird der Arbeitgeber ihm mitteilen, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. All dies wird den Gläubiger zu weiteren Maßnahmen veranlassen.

Es geht mir nicht darum jmd. um sein geld zu prellen.

Diesen Eindruck erwecken Deine Posts aber leider. Die Tatsache, dass Du einige Aussagen mit Smilies versiehst sowie Deine ominöse Aussage "wenn Du wüßtest, wer der Gläubiger ist" dann dazu aber auf Nachfrage nichts sagst, tragen dazu bei.

Gruß
Sleepy

P.S. Ich finde es übrigens auch bei Diskussionen, bei denen man nicht einer Meinung ist, höflich, wenn man Anrede und Verabschiedung benutzt.


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 17:14




 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Hallo Sleepy,

der Gläubigervertreter ist bei den Schuldnerberatungen für seine Verhaltensweisen, Vorgänge und Methoden der Beitreibung im nicht immer ganz legalen Bereich bekannt. Vielleicht mal später mehr dazu.
Da solls dazu gewesen sein. Mehr schreib ich dazu nicht da ich auch weiss dass in diversen Foren nachgeforscht wird.

deshalb bitte ab sofort nur hilfreiche Posts zum Thema 🙂

LG I.


stonesava

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 21:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mehr schreib ich dazu nicht da ich auch weiss dass in diversen Foren nachgeforscht wird.

Wenn er so bekannt ist im illegalen Bereich.Was kann dir zum Nachteil ausgelegt werden, wenn dem Gläubiger deine Verhältnisse bekannt sind?

rätselnde Grüsse Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 22:02
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

illegal oder halblegal, die Frage ist auch immer die der Beweisführung.

Bestes Beispiel: wie bekommt der Gläubigervertreter den Arbeitgeber raus (ohne mir aufzulauern)? Legal nicht aber irgendwer in irgendeiner Behörde oder anderen Einrichtung in die man Abgaben bezahlt, gibt da sicher irgendwie Auskunft.
Jeder weiss es, nur beweisen kann mans nicht.


stonesava

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2010 23:44
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

@all
Menschen, die wie Ingo, Leistungen in Anspruch nehmen und diese dann nicht bezahlen wollen schaden der Wirtschaft und nicht zuletzt auch den Leuten, die ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Zahlungsausfälle werden durch Firmen in der Regel mit Preiserhöhungen kompensiert, die wir alle zu tragen haben. Ich finde es schade, dass man sich als jemand, der seinen Verpflichtungen nachkommt, schon fast blöde vorkommt, weil man es tut.  Ich stelle mir grade die Reaktion vor, wenn ein Arbeitgeber auf diesem Wege versuchen würde, Euch um Euren wohlverdienten Lohn zu bringen. Quasi nach dem Motto, Du hast zwar eigentlich 1.500,00 € verdient, aber was hälst Du davon, ich geb Dir 1.000 und wir sind quitt.

vielleicht noch für dich:

es gibt auch Menschen wie ich die Verträge unterschreiben, auch im Glauben an das Gute im Menschen. Nur wenn das Ding dann den Bach runtergeht, merkt man erst dass dieser Vertrag bei vorzeitigem Beenden doch sehr für die andere Seite geschrieben ist. Man kann sich dagegen wehren, sicher, nur wenn du grad mal nen halbes Jahr frisch getrennt bist, 700 km von den Kindern entfernt gewohnt hast, mehr als 6 Monate als selbständiger kein Geld verdient hast, den Abstand zu den Kindern mit dem letzten Geld auf 17 km verringerst, von neuem anfängst und dann noch auf "Differenzzahlung" verklagt wirst und eigentlich nur noch zum Amtsgericht gehen kannst und die Klage anerkennen kannst, weil es die billigste Variante ist....

und dann kommst du....


stonesava

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2010 23:53