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Lohnpfändung

 
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Heute war der Gerichtsvollzieher bei meinem Chef. Es geht um Unterhaltsrückstand, aufgrund einer fiktiven Einkommensberechnung aus 2010.

Ich verdiene heute ca.1350 Euro netto, habe ein Kind bei mir leben (13) für das ich zwar Kindergeld (184 Euro) aber keinen Unterhalt bekomme. Für meine Tochter, die nicht bei mir lebt, zahle ich monatlich 124 Euro seit dem Urteil der fiktiven Einkommensberechnung.
Jetzt sagte mein Chef mir, das er ab nächsten Monat nur noch 1072 Euro an mich auszahlen darf, was ja mein Selbstbehalt darstellt. Scheinbar wurde der laufende Unterhalt (sowohl  Bar- wie Naturalunterhalt) mal wieder nicht berechnet, obwohl ich das bei der EV alles angegeben habe.
Was kann ich jetzt tun? Denke mal das ich den Brief morgen im Briefkasten haben werde.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2015 19:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moabit,

normalerweise kommt vor einer Pfändung meist sehr ausführlicher Schriftverkehr. Wurden die Maßnahmen angekündigt?

Hast Du dich mal über Möglichkeiten zur Unterstützung beim Unterhalthalt durch ALG II informiert? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2015 19:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Du solltest sofort aufstockendes Hartz4 mit der Anlage BEBE beantragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2015 20:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Vorschlag von Beppo ist sehr wichtig.

Trotzdem würde ich die Frage von Moabit nochmals stellen: Da er seiner Tochter, die bei ihm lebt, zu Unterhalt verpflichtet ist, müsste sein Selbstbehalt steigen. Ist das richtig? Um wieviel müsste er steigen und wie kann er gegen die Festlegung seines Selbstbehalts bei der Lohnpfändung vorgehen.

Wie kann er, wenn der Selbstbehalt steigen müsste, gegen die Lohnpfändung vorgehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2015 20:25
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Also ALG2 kann ich nicht beantragen, Aufstockung fällt also flach.
Ich war letzten Monat noch deswegen noch beim Gerichtsvollzieher und habe die EV erneuert. Dort wurde auch festgehalten was ich verdiene, das ich keinen Unterhalt bekomme und die ältere Tochter bei mir lebt. Trotzdem wurde scheinbar weder der laufende Barunterhalt, noch der Naturalunterhalt berücksichtigt.
2 Bausparverträge wurden gepfändet, aber da kamen nur 204 Euro bei rum und heute halt die Lohnpfändung.
Ich mein, die bekommen doch die EV zugestellt, wieso ignorieren die den Unterhalt?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2015 20:39
(@Inselreif)

Die Lohnpfändung ist die Vollstreckung aus einem bestehenden Titel. In diesem Titel hat irgendwann irgendwer festgelegt, wann wie viel zu zahlen ist. Das Vollstreckungsgericht hat nun aufgrund dieses Titels eine Pfändung in das Gehalt verfügt (der GV hat damit nichts zu tun, er spielt in der Sache nur "Briefträger").

Bei der Pfändung greift der vollstreckungsrechtliche Selbstbehalt. Dabei kommt es darauf an, welche Ansprüche betroffen sind. Für laufenden Unterhalt und Rückstände unter einem Jahr legt das Vollstreckungsgericht diesen auf Antrag individuell fest. Für ältere Rückstände und die meisten anderen Forderungen greift die gesetzliche Regelung.

Das Vollstreckungsgericht kennt die EV nicht!! Um die Berechnung zu verstehen, musst Du also warten, bis Dir der PfÜb in den kommenden Tagen ebenfalls zugestellt ist. Ggf. muss dann Rechtsmittel  eingelegt und neu gerechnet werden. Vorher kannst Du nur Deinen Arbeitgeber um eine Kopie bitten und beim Gericht anrufen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2015 21:16