Hallo an alle,
zu mir ich habe aus meiner ersten Ehe 2 unterhaltsberechtigte Kinder bin wieder verheiratet und habe aus meiner jetzigen Ehe einen Sohn, also insgesamt 3 Kinder und eine Ehefrau.............. soviel dazu
aufgrund finazieller Schwierigkeiten früher konnte ich nicht immer Unterhalt für meine ersten zwei zahlen so das das Jugendamt vor 7 Monaten eine Lohnpfändung durchführen ließ................
730,- Euro von meinem jetzigen Einkommen von 1830,- Euro Netto werden gepfändet so dass mir meiner Frau und meinem Kind nur diese 1.100,- Euro bleiben um zu (Über) Leben.
Ich versuche nachdem mir ein Schuldnerberater der Diakonie gesagt hat, dass dies zuviel sei mich mit dem Jugendamt darauf zu einigen das die Lohnpfändung zurückgezogen wird und ich zum jeweiligen 15 des Monats 500,- Euro überweise.
Natürlich ohne Erfolg !
Besser noch da kommt dann eine E mail ich solle mir das Geld doch irgendwo leihen um den angelaufenen Betrag zu begleichen und meine Ex Frau hätte mit dem Jugendamt auch gesprochen und Sie möchte nicht das die Pfändung aufgehoben wird.
Natürlich ist auch die Aussicht auf einen neuen Arbeitgeber ( der jetzige Zahlt zu wenig) aussichtslos. Aber das Interessiert die vom JA überhaupt nicht.
Kann man da denn gar nix machen.
Was passiert wenn ich Privatinsolvenz beantrage ?
mfg
Pascal
Moin,
und herzlich willkommen bei Vatersein.
Wie ist der Unterhaltsrückstand aufgelaufen? Existiert ein gültiger Titel?
Wurde der Titel nach der Geburt des 3ten Kindes angepasst?
Wie hoch ist der Rückstand?
Wird auch laufender Unterhalt gepfändet?
Danke & Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo auch,
Rückstand sind noch ca. 7.000,- Euros
Ja Unterhalt wird mitgepfändet.................
ja Titel Amtsgericht vorhanden............
;( wahrscheinlich keine Chance oder ?
Gruß Pascal
Ja der pfändbare Betrag wurde angepasst.....................
vorher trotz Heirat blieben mir nur 730 Euro
Pascal
Moin,
wenn ich das richtig überschlagen habe, dann wird zur Zeit nur der laufende Unterhalt gepfändet und der Rückstand nicht getilgt, oder wenn nur minimal.
Da der Unterhalt ausgeurteilt ist, wird es nur über eine Änderungsklage gehen können. Und inwiefern diese Aussichten auf Erfolg hat, lasse ich jetzt mal dahingestellt. Drei Unterhaltspflichtige Kinder sind schon eine Hausnummer.
Schon zusätzliche Hilfen beantragt? z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, o.ä.?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
nein ich bezahle bzw. mir werden 730,- Euro gepfändet der Unterhalt würde sich für die zwei Kinder aus der ersten Ehe auf 323,- Euro belaufen der Rest ist Tilgung der angelaufenen Unterhaltsschuld.
Mit meiner zweiten Frau und dem Kind aus unserer jetzigen Ehe lebe ich ja zusammen.
Nein momentan keine Hilfen beantragt. Bin mir auch nicht sicher ob wir welche bekommen ?
Pascal
Ich antworte jetzt einmal ohne Gewähr, bin ja schließlich kein Jurist.
Aber ich meine, dass der laufende Unterhalt zu recht gepfändet wird, da wird nichts gegen unternommen werden können. Ist ja auch klar, die Zahlpflicht besteht nunmal.
Aber der Rückständige Unterhalt darf meines wissens auch nicht die Pfändungsfreigrenzen einfach unterlaufen. Aber genau in diesem Punkt bin ich mir nicht sicher und hoffe noch auf andere Beiträge.
Ich meine, dass der Selbstbehalt für den aufgelaufenden Unterhalt nicht gekürzt werden darf. Wenn Du jetzt Unterhaltspflichtig für zwei neue UH bist, dann hebt das den Selbstbehalt gegenüber den Pfändungen des aufgelaufenden Unterhalts. Der laufende Unterhalt wird zurecht gepfändet, wenn es in der Vergangenheit immer wieder zu unregelmäßigkeiten kam.
Ich hoffe es meldet sich noch jemand Fachkundigeres ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
kein Thema ich weiß dass ich den laufenden Unterhalt bezahlen muss sind ja meine kids................
der Unterhaltsrückstand der aufgelaufen ist den möchte ich auch tilgen, daher ja das angebot 500,- euro zu zahlen jeden Monat zusammen..............
aber langsam geht einem die luft aus auch noch kurz vor weihnachten .............. gibts eben keine Geschenke .........
also fakto schlechter Vater..............
Werde mit Sicherheit in die private Insolvenz gehen..........................
nur dann bekommt der Staat sein Geld nicht und warum ? nur weil auf eine Einigung nicht eingegangen wird ????????????
ich finds komisch !!!
Pascal
Hi Pascal,
mein Ex hat auch Schulden beim JA wegen zeitweise gezahltem Unterhaltsvorschuss. Irgendwann bekam er eine Zahlungsaufforderung, die Summe in einem Betrag zu begleichen. Er bat um Ratenzahlung, wurde aufgefordert eine Ratenhöhe vorzuschlagen und diese hat das JA anerkannt.
M. E. muss da im Vorfeld wesentlich mehr gelaufen sein, vermutlich hast Du auf Schreiben des JA nicht reagiert?! Ich würde die Flucht nach vorn antreten und mit denen eine Ratenzahlung vereinbaren, die Du dann tatsächlich auch bedienen kannst. Mein Ex zahlt seine UH-Schulden über einen Zeitraum von 5 Jahren zurück.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich habe die Ratenzahlung vorgeschlagen schon zigfach............................. ohne Erfolg
Es bleibt nur die private Insolvenz..........................
Die Geschichte ist ja auch die dass meine Ex mich am Boden haben will, seit 2 Jahren kein Kontakt zu den Kindern trotz mehrfacher Versuche, kein Danke weder Weihnachten noch Geburtstag.............. Ich höre nur Geschimpfe die mir Bekannte übermitteln.........
Ich liebe meine Kinder dass ist nicht das Thema, aufgrund einer Firma die ich mit Bekannten hatte und die mich reingelegt haben läuft seit 2 Jahren alles aus dem Ruder............
Ich möchte nur die Chance auf einen Neuanfang....................... scheint aber schlecht auszusehen.........
Naja wenigsten das Lachen meines kleinen Entschädigt............ und meine jetzige Frau hält zu mir . wäre das nicht wüßte ich nicht was ich tun würde
********* Tja wenns Scheiße läuft, dann richtig***************
Hi,
Ich versuche nachdem mir ein Schuldnerberater der Diakonie gesagt hat, dass dies zuviel sei mich mit dem Jugendamt darauf zu einigen das die Lohnpfändung zurückgezogen wird und ich zum jeweiligen 15 des Monats 500,- Euro überweise.
warum sollten die Gläubiger sich darauf einlassen? Es läuft doch super für sie.
Warum meint der Schuldnerberater das? Hat er eine Vergleichsberechnung gemacht? Bei einer Pfändung wegen Unterhalt orientiert sich Pfändungsfreigrenze am ortsüblichen Sozialhilfesatz, siehe § 850 d ZPO. Für das Kind aus jetziger Ehe und für die Ehefrau wurde der Pfändungsfreibetrag doch um 370 € auf 1100 € erhöht.
Frag mal beim Sozialamt nach, wie viel Sozialgeld Dir zustehen würde (fiktive Berechnung). Sonst haben wir hier auch User, die das bestimmt ausrechnen können.
Dass Du wegen 7.000 € und nur zwei Gläubigern eine Privatinsolvenz durchbekommst, wage ich zu bezweifeln.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Für das Kind aus jetziger Ehe und für die Ehefrau wurde der Pfändungsfreibetrag doch um 370 € auf 1100 € erhöht.
Guten Tag zusammen!
Von welchem Freibetrag gehst Du denn hier aus?
Ich habe vorhin noch mit dem Jugendamt/Beistand telefoniert. Dort sagte man mir noch, dass der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei 900 Euro liegt. Bei Arbeitslosen liegt er bei 770 Euro. Wieviel man jetzt aufrechnen kann, für eine Frau und ein Kind, das weiß ich nicht aber in diesem Fall lassen sie ihm ja nur 200 Euro für beide zusammen und das kann nicht wirklich richtig sein.
Allerdings war es bei mir auch der Fall, dass man einen Titel erwirkt und den Lohn gepfändet hat. Ich konnte halt eine Zeit nicht bezahlen und irgendwie hat man (natürlich völlig vorurteilsfrei) angenommen, dass ich nicht zahlen will. So sind wir ja alle, wir Männer. Wir können aber wir wollen nicht...egal...
Es wurde der aktuelle Unterhalt gepfändet und natürlich floß alles übrige in die Abzahlung des aufgelaufenen Unterhalts.
Verpflichtend ist für den Beistand erstmal, dass er den aktuellen Unterhalt bekommt. Das ist ja auch klar und einleuchtend.
Bei mir war es dann aber auch der Fall, dass ich bis auf 780 Euro runter gepfändet wurde und der Selbsthalt somit nicht mit 900 Euro eingehalten wurde.
Auch dazu hab ich mir eben am Telefon sagen lassen, dass das möglich ist. Das JA beantragt dann beim Amtsgericht, dass der Selbstbehalt runter gesetzt wird. Wenn das Amtsgericht dem zustimmt, dann ist das möglich. Somit kannst Du auch nur beim Amtsgericht eine Erhöhung des Selbstbehalts erwirken. Du musst dann mal vorlegen, was Du hast und was Du für Kosten hast und dann die Erhöhung beim Amtsgericht beantragen.
Das ist natürlich alles sehr umständlich aber sonst wird das JA dementsprechend weiter machen und sich das Geld auf dem Wege holen.
Natürlich ist eine Absprache mit dem Jugendamt viel besser und es ist völlig unverständlich, warum die das nicht machen.
In meinem Fall war das kein Problem. Ich hab die Pfändung eine Zeit über mich ergehen lassen, bis ich dann kaum noch Rechnungen bezahlen konnte und habe dann dort angerufen.
Das JA wollte ja vom dem Unterhaltsvorschuss runter, weil der nicht ewig gewährt wird für das Kind.
Mein Vorschlag war der, dass ich am 1. des Monats den Unterhalt per Dauerauftrag zahle und das JA ihn weiterleitet und ich dann zum 15. einen Betrag X auf die Unterhaltsschuld abzahle. Den Betrag X kann ich mir aussuchen, je nach Lohn in dem Monat und wird auch nicht kontrolliert. Sollte aber mindestens 50 Euro betragen.
Für mich war das ein Schritt vorwärts, da ich mit einer Zahlung von mindestens 276 Euro im Monat gut bedient war, wo mir vorher bis zu 1000 Euro gepfändet wurden.
Damit will ich eigentlich nur sagen, dass Dir zum einen ein höherer Selbstbehalt zustehen müsste und zum anderen das JA eigentlich glücklich ist, wenn sie "Freiwilligzahler" haben.
Wenn Du mit Telefonaten nicht weiter kommst bei dem Beistand, dann mach Deine Vorschläge in jedem Fall schriftlich. Im Zweifelsfall würde ich mich sogar mal an eventuelle Vorgesetzte wenden. Es sollte immer eine Zahlung sein, bei der der Zahlende nicht selber in Zahlungsschwierigkeiten kommt oder die Lust am Arbeiten verliert.
Wenn ich auch gesetzlich nicht viel helfen konnte, hoffe ich ein wenig Mut zu machen. Denn es geht auch anders und man findet auch auf dem Amt schon mal nette Menschen, die nicht gleich das schlechteste von unterhaltspflichtigen Vätern denken.
Gruß
Dieter
Ja, ich spiele Killerspiele!
Nein, ich plane keinen Amoklauf!
Hallo
So dreckig wie manchen Vätern hier ging es mir auch eine Zeitlang.
Im Jahr 2005 hat meine EX mir auch eine Pfänung rein geknallt meine Frau war schwanger zu dem Zeitpunkt und sie hatte noch eine Tochter die nur Unterhaltsvorschuß bekam.
Mir wurden von 1600 euro Lohn ganze 1000 euro unter dem Hintern weg gepfändet, sprich wir hatten zum Leben 660 Euro und das KG und UVG von der kleinen, mehr nicht, wenn meine Eltern uns nich tjeden Monat geholfen hätten, wären wir wirklich total auss der Bahn geworfen wurden.
Auch ich hatte versucht den SB wieder hoch zu bekommen, aber der Richter hat es eiskalt abgelehnt, warum weiss ich leider nich tmehr so ganz.
Aber umgekehrt ist es jetzt bei meiner Frau sie hat versucht den Ku für ihre Tochter bei Gericht zu beantrafen, hat auch einen Titel, aber daß sie die Rückstände auch mal bezahlt bekommt, ne das nicht, da sagt der Richte rund das JA ,daß ihr Mannja auch eine Frau und noch ein Kind hat und man dieser Familie auch die chance geben sollte das sie etwas zum Leben haben.
Verrücktes Deutschland