Seit vielen Jahren zahlt mein EX. Mann keinen Kindesunterhalt.Über einen langen Zeitraum war er erst verschwunden,dann hat er die Eidesstattliche Versicherung abgegeben,dass er nichts hat.Er ist arbeitslos und lebt angeblich von Harz IV.
Da mein Ex und ich in der Schufa stehen ist das ja alles ok.
Ich hatte im Jahr 2005 bei der Deutschen Bank angefragt wo die Schulden mitterlerweile sind aber keine Antwort erhalten.
Über einen Anwalt habe ich erfahren ,dass die kompletten Schulden ( € 35000 )
bei der Bank beglichen wurden- von meinem Ex.Meine Schufa ist sauber !!!
Wie kann das sein ???
Meine Frage : Da Kindesunterhalt vorgeht hätte doch mir das Geld zugestanden.
Muß die Bank das Geld rausrücken ,welches im Grunde genommen mein neuer Mann
vorgestreckt hat. Lohnt sich eine Klage ??? :crash:
Ich bin neu im Forum , möchte mich aber schon jetzt für die hoffentlichen
guten Antworten bedanken.
yasso5
Die Bank braucht dir dasGeld nicht rausrücken. Du hast darauf keinen Anspruch. Er hat Schulden beglichen, wenn auch KU vorgrgangen wäre. Aber das kannst du der Bank ja wohl kaum anlasten, die weiß davon nichts.
Hast du denn einen Unterhaltstitel gegen deinen Ex? Dann kannst du ja bei ihm vollstrecken lassen, falls was zu holen ist.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das ist ja geschehen.Er hat die Finger gehoben und trotsdem die Schulden beglichen.
Hm,
schwierig. Wenn du ihm nachweisen könntest das er falsche Angaben in der EV gemacht hat, dann könntest du ihn vielleicht wegen Unterahtlspflichtverletzung anzeigen. Aber ob das was bringt. Er könnte immer noch behaupten er hätte das Geld zur Begleichung der Schulden von Eltern, Gescheistern, Freunden oder wer weiß wem bekommen. Soweit ich weiß muß er nach einer EV nicht unbedingt angeben, wenn er zu Geld kommt.
Die Bank jedenfalls ist außen vor. Von der kannst du nichts verlangen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen