Jugendamt will mich...
 
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Jugendamt will mich zur Verbraucherinsolvenz zwingen!

 
(@blank)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe mich Anfang des Jahres von meiner Lebenspartnerin getrennt, unsere 3 Kinder leben jetzt bei ihr. 

Sie hat eine Beistandschaft beim Jugendamt, weil man ihr das zur Bedingung für Unterhaltsvorschuss gemacht hat (sie bezieht mit den Kindern auch Geld vom Jobcenter).

Ich habe monatlich durchschnittlich 1.080,- € netto. Weitere Unterhaltspflichten habe ich nicht.

Ich habe aus der Zeit des Zusammenlebens noch bis 2011 einen Kredit mit monatlich 180,- € für ein Auto abzuzahlen, den meine Partnerin und ich gemeinsam aufgenommen haben. Das Auto war nicht mein Privatvergnügen, sondern diente uns allen (leider ist es inzwischen verschrottet).

Weiterhin zahle ich noch bis 2013 mit monatlich 130,- € einen Kredit ab, den ich mal aufgenommen habe, um was für mich persönlich anzuschaffen.

Beide Kredite sind durch Lohnabtretung abgesichert, das heißt, am Monatsende gehört mein Lohn in Ratenhöhe schon der Bank.

Die Beistandschaft hat mich jetzt aufgefordert, bei meiner Bank eine Senkung der Kreditraten auszuhandeln (sprich: die Rückzahlung der Kredite zu strecken).

Ich habe der Beistandschaft geschrieben, dass ich doch zumindest den Kredit für das Auto gemeinsam mit meiner Partnerin und im Interesse unserer Familie (wenn auch nicht verheiratet) aufgenommen habe. Demzufolge müsse man mir den anrechnen, und nach Abzug dieser monatlich 180,- € von meinen 1.080,- € netto sei ich leistungsunfähig.

Die Beistandschaft antwortet mir, dass wir nicht verheiratet seien und die Zahlung von Unterhalt vorrangig vor allen anderen Zahlungsverpflichtungen sei.

Und jetzt kommt’s: Für den Fall, dass ich nicht binnen einer gesetzten Frist eine Senkung meiner Kreditraten erreicht habe, drohen sie mir, für mich die Verbraucherinsolvenz zu beantragen.

Können die das?

Wie soll denn das ablaufen? Normalerweise kommt doch erst der außergerichtliche Einigungsversuch. Dafür müsste ich mir, wenn ich selbst die Verbraucherinsolvenz beantragen wollte, einen Schuldnerberater suchen (bis man mal einen Termin bekommt ...), dann müsste der Schuldnerberater ein Angebot an die Gläubiger ausarbeiten und mit denen verhandeln.

Will die Beistandschaft das jetzt in die Hand nehmen?

Meine Frage, falls das hier jemand weiß?

1. Ist die Beistandschaft dazu berechtigt?
2. Wie würde sowas ablaufen?

Danke im Voraus für eure Infos und Tips!

Torsten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2008 01:48
(@blank)
Schon was gesagt Registriert

Hm, das scheint ja ein ganz ungewöhnliches, noch nie dagewesenes Problem zu sein!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2008 13:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Blank,

die Annahme, dass hier grundsätzlich innerhalb weniger Stunden eine perfekte Gratislösung auf dem Silbertablett geliefert wird, ist leider unzutreffend. Sollte es auf unbedingte Schnelligkeit ankommen, hilft Dir (gegen entsprechende Gebühren) ein Anwalt Deiner Wahl...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 13:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus blank!
Erst mal wollkomen im Forum, hier wird Dir mit Sicherheit geholfen.

Zum Procedere der Beistandschaft: das JA wird von KM beauftragt, den KU für Eure Knder in Form einer Beistandschaft einzufordern.
JA ermittelt den zu zahlenden KU anhand Deiner Einkommenszahlen. Das einzige, was JA danach noch machen darf ist, entweder eine freiwillige oder eine gerichitliche Titulierung des KU zu erlangen.
Sie dürfen jedenfalls nicht eine Deine Verbraucherinsolvenz "anleiern", das ist ausschliesslich Deine Baustelle.
Andererseits musst Du dafür sorgen, dass sowohl KU als auch die Darlehensraten bedient werden können, wie ist auch wieder Deine Baustelle.

Und jetzt kommt’s: Für den Fall, dass ich nicht binnen einer gesetzten Frist eine Senkung meiner Kreditraten erreicht habe, drohen sie mir, für mich die Verbraucherinsolvenz zu beantragen.

Hierfür würde ich mir vom MA des JA die entsprechende Rechtsgrundlage geben lassen!

Die Beistandschaft antwortet mir, dass wir nicht verheiratet seien und die Zahlung von Unterhalt vorrangig vor allen anderen Zahlungsverpflichtungen sei.

KU ist unabhängig vom gesetzlichen Stand aber vorrangig anderer Schulden zu entrichten (selbst bei einer Verbraucherinsolvenz) zu leisten.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 14:01
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Marco
Bist du dir da sicher ? Das InsO sagt follgendes aus:

§ 13
Eröffnungsantrag

(1) Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner.

Allerdings setzt das Ganze voraus, dass eine nachgewiese Forderung vorliegt. Gibt es Titel für den KU?
Mir erschließt sich allerdings nicht, was die Beistandschaft damit erreichen will, den fraglich ist ja noch, ob solch ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wird. Sinn würde er nur machen, wenn Vermögen vorhanden ist, welches versilbert werden kann. Hat denn die Beistandschaft Grund zu der Annahme, dass du Vermögen verschweigst?

In Summe habe ich aber meine Zweifel, dass das rechtens ist, was die da treiben. Schon komisch, die Pappnase von der Beistandschaft für meine Jungs, bekommt nichts geregelt und gibt sich mit allem zufrieden, was KM vorträgt.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 14:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@jemmy:
Nee, ganz sicher bin ich nicht, daher auch mein Vorschlag mit der Rechtgrundlage (welche Du nun geliefert hast)... was bleibt ist aber, dass der TO sich überlegen werden muss, wie er die pünktliche und vollständige Zahlung von KU zukünftig gebacken kriegen möchte.

Grüße
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 15:05
(@jemmy)
Registriert

Hallo Blank

Ich würde dir anraten, dich an eine Schuldnerberatung zu wenden. Ich nehme mal an, dass dein Netto nicht 1080, sondern 1390 Euro beträgt. Oder interpretiere ich deine Ausführungen falsch?
Ja, sehe ich falsch! Habe gerade entdeckt:

Ich habe der Beistandschaft geschrieben, dass ich doch zumindest den Kredit für das Auto gemeinsam mit meiner Partnerin und im Interesse unserer Familie (wenn auch nicht verheiratet) aufgenommen habe. Demzufolge müsse man mir den anrechnen, und nach Abzug dieser monatlich 180,- € von meinen 1.080,- € netto sei ich leistungsunfähig.

Was ist mit den 130 Euro? Du hast geschrieben, beide Raten werden vom Lohn abgezogen? Oder handelt es sich um eine Gehaltspfändung?

Mit zwei Krediten und dieser Tilgungshöhe, bist du vermutlich wirklich ein Kandidat, für eine Inso.
Ich bin absolut kein Spezialist für Unterhalt, da gibt es hier andere, die das wesentlich besser können. Grundlage wird aber sein, dass du das mal ein bischen aufpusselst und nachvollziehbarer schreibst.

LG Jemmy

ps.: Wie alt sind die Kinder?

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AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 15:56
(@blank)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke erstmal für eure Antworten. Einen Titel gibt es nicht. Der Beistand hat mir aber mündlich gesagt, wenn ich nicht bald meine Raten senke, eine Verpflichtungsurkunde unterschreibe und die Zahlungen aufnehme, lässt er den Unterhalt gerichtlich festsetzen.

In Verzug gesetzt wurde ich mit Schreiben vom 07.02.08.

An Jemmy: es geht dem Beistand meiner Meinung nach nicht darum, dass ich Vermögen verschweige, sondern die wollen die 180,- €, mit denen ich momentan oberhalb von 900,- € liege und die momentan an die Bank gehen.

Sowohl die 180,- als auch die 130,- € werden einfach von meiner Bank einbehalten (Kredite und Girokonto bei der gleichen Bank). Wie schon gesagt, ich habe mit meinen Kreditverträgen eine Lohnabtretung in Höhe der Kreditraten unterschrieben. Damit ist mein Lohn in Höhe der Kreditraten schon Eigentum der Bank, sowie das Geld auf meinem Girokonto eingeht. Eine Pfändung ist daher garnicht nötig.

An Marco: Als Rechtsgrundlage hat mir auch der Beistand diesen § 13 Abs. 1 der Insolvenzordnung gennant.

Meine Kinder sind 4, 8 und 10 Jahre alt.

Grüße von

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2008 16:45
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

na, dann erzählen wir dem Jugendamt mal nicht, dass eine Forderung nur in den Grenzen des § 850 c ZPO abgetreten werden kann, siehe § 400 BGB.

Erstmal muss die Beistandschaft einen Titel erstreiten, dann kann der Insolvenzantrag gestellt werden. Wenn weiter keine Schulden vorhanden sind, sehe ich aber keinen Raum, zumal JA die Abtretung ja leicht beseitigen könnte.

Gar nichts zahlen bei drei Kindern ist allerdings ganz ungünstig.

Grüße
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 22:55
(@blank)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sky,

sehe ich das richtig: wenn ich ein Girokonto bei einer anderen Bank einrichte und meinen Lohn dorthin überweisen lasse, kann die kreditgebende Bank nicht mehr an mein Geld ran, auch mit Pfändung nicht?

Meine Pfändungsfreigrenze wäre ja wohl 930 (Grundbetrag) + 350 (erstes Kind) + 195 + 195 (zweites u. drittes Kind) = 1670 €. Allerdings doch wohl nur als Höchstgrenze, wenn ich bis zu dieser Höhe Unterhalt zahlen würde und ansonsten nur in der Höhe, in der ich tatsächlich Unterhalt zahle? Die Formulierungen in 850 c sind ein bißchen schwer zu verstehen.

Ich könnte dann also das Geld, das jetzt die Bank kriegt, als Unterhalt für meine Kinder zahlen, ohne dass mir die Bank einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Die Bank dürfte wohl keine Verbraucherinsolvenz beantragen, weil dann ja wiederum die Zahlung des Unterhalts vorrangig wäre, und sie am Ende alle ihre Forderungen verlieren würde.

Und das Jugendamt gibt sich dann vielleicht damit zufrieden, wenn ich die monatlichen Kreditraten 180,- + 130,- = 310,- € an meine Kinder zahle und lässt mich mit Verbraucherinsolvenz in Ruhe.

Wäre ja eine erträgliche Lösung.

Oder ich bemühe mich doch selbst um eine Verbraucherinsolvenz, dann erschlagen mich nicht in 14 Jahren, wenn mein jüngstes Kind volljährig wird, die angesammelten Bankschulden mit Zins und Zinseszinz.

grübelgrübel

Torsten

P.S. was meinst du mit  "zumal JA die Abtretung ja leicht beseitigen könnte."? Inwiefern könnte das JA die Abtretung "beseitigen"?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2008 01:09




(@jemmy)
Registriert

Hallo

sehe ich das richtig: wenn ich ein Girokonto bei einer anderen Bank einrichte und meinen Lohn dorthin überweisen lasse, kann die kreditgebende Bank nicht mehr an mein Geld ran, auch mit Pfändung nicht?

Jetzt aber mal langsam. Wenn deine Bank und die Bank zu der du wechselst der Schufa angeschlossen sind, kommt ein Wechsel garnicht erst zu stande. Du hast eine Abtretung unterschrieben. Was glaubst du, wie lange es dauert, bis du eine Kontopfändung und eine Gehaltspfändung an der Backe hast.
Ob möglicherweise sogar strafrechtliche Relevanzen auftreten, kann ich da nicht mehr abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Wende dich an eine Schuldnerberatung. Einen Termin da zu bekommen, kann dauern, aber eine telefonische Vorabinformation sollte machbar sein. BITTE jetzt keinen blinden Aktionismus.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2008 01:36
(@blank)
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Hallo Jemmy,

keine Sorge, ich aktioniere nie blind. Ich werde jetzt mal mit meinen Freunden überlegen, wie es weitergeht und dann wohl zur Schuldnerberatung gehen.

Danke an alle für eure Hinweise!

Gruß

Torsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2008 15:37