Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Zwangsvollstreckung soll durchgeführt werden wegen rückständigem Kindesunterhalt.
Ich habe im Oktober 2005 beim Jugendamt diese Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt unterschrieben für meine zwei Kinder.
einmal in Höhe von 127,-Euro und einmal in Höhe von 170,-Euro
Mit Datum 01.10.2005 ging der Unterhaltsanspruch gem.§7 UVG an das Land vertreten durch Jugendamt über.
Die Zahlungen für das jüngere Kind laufen noch über UVG.
Für das ältere Kind liefen die Zahlungen bis 10/2008 wegen dem Alter.
ab 9/2006 konnte ich keine Zahlungen mehr ans Jugendamt leisten da Arbeitsplatzverlust(Betriebsinsolvenz nach 23 Jahren Zugehörigkeit) und Abrutsch ALGII
jetzt steht eine Zwangsvollstreckung an in Höhe von ca 10000,-Euro,für den Zeitraum ab 10/2005 - heute (ein Betrag von ca.6000,- wurde da schon in abzug gebracht?)
und zwar im Auftrag der Mutter.
muss ich da jetzt doppelt zahlen??
ist die Pfändung für den Zeitraum UVG durch die Mutter zulässig obwohl ich schon dem Jugendamt das Geld schulde
oder kann die Mutter "nur" den rückständigen Betrag ab 10/08 für das ältere Kind geltend machen?
Moin,
stelle bitte den Wortlaut anonymisiert ein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
stelle bitte den Wortlaut anonymisiert ein.
DeepThought
keine ahnung was damit gemeint ist??
davon abgesehen kann man die mail addy lesen obwohl im Anmeldeformular in dem Feld nichts eingetragen ist?
1. Du sollst das Dingens abtippen. Dingens, weil mir nicht klar ist, ob's ein Mahnbescheid oder eine Vollstreckungsankündigung ist.
2. siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-8585.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
1. Du sollst das Dingens abtippen. Dingens, weil mir nicht klar ist, ob's ein Mahnbescheid oder eine Vollstreckungsankündigung ist.
2. siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-8585.html
alles klar ,danke
Ein Obergerichtvollzieher war schon bei mir aber hatte mich nicht angetroffen...entsprechend dann einen Brief eingeworfen mit einem neuen Termin
in der Sache so und so wurde die Zwangsvollstreckung beantragt und so weiter,taschenpfändung und EV etc
Höhe der Forderung schon genannt...
es folgt eine zweiseitige Liste jeweils immer mit Monat und den Geldbeträgen für jedes Kind von 10/05- heute...
als Grundlage der Pfändung werden die Urkunden genannt die ich damals beim Jugendamt unterschrieben hatte.
ich war heute beim Jugendamt ...
die zuständige Dame meinte das da was nicht stimmt und hat sich eine Kopie der Liste bzw dieses Zwangsvollstreckungsschreibens gemacht
(in der Aufregung hab ich das Schreiben da liegen gelassen,Montag gleich wiederholen)
es wurde vom Jugendamt nichts abgetreten oder Beistand gewährt oder sonstwas veranlasst
es hat in der ganzen Zeit kein Verfahren oder Verhandlung oder sonstwas stattgefunden weder vom Jugendamt noch von der Mutter aus
also wenn notwendig kann ich den genauen Wortlaut Montag erst reinstellen :redhead:
da ich grad einen ähnlichen Fall habe und deine Forderung wohl auch aus 2005+- ist: Begib dich bitte zu einem RA und lass prüfen ob die Forderungen nicht ev. verjährt sind. Notfalls kann er "Vollstreckungsgegenklage" stellen.
Bei 10.000 Euro Forderungen lohnt sich die Investion in jeden Fall 🙂
"Vollstreckungsabwehr" mittels Anwalt eingereicht...werde über den Ausgang berichten...
"Vollstreckungsabwehr" mittels Anwalt eingereicht...werde über den Ausgang berichten...
Gabs ne Prognose wie schnell das im Glücksfall greift?
Vom Glücksfall würde ich in unserem Staat mal eher nichts erwarten. Eher von der Realität.
Jetzt heisst es erst mal abwarten.
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
So...nach langer Zeit Abschlussbericht mit Folgen...
Vollstreckungsabwehr war erfolgreich...
Zwangsvollstreckung wurde für unzulässig erklärt
Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner(Kinder... vertreten durch die Mutter)
Prozesskostenhilfe wurde dem Antragsgegner nicht gewährt
auf Grundlage eines Anerkennungsbeschlusses schulden meine Kinder ca.430,- EURO meinem Anwalt
das Familiengericht hat einen entsprechenden Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen
mein Anwalt hat einen Vollstreckungsauftrag gegen meine Kinder an den Gerichtvollzieher erteilt(11.04.2011)
Wow, das ist ja unglaublich!
Gratuliere dir!
(Und verhehle nicht, dass ich es immer schade finde, wenn sich die Eltern nicht einigen können und solche Geschütze aufgefahren werden müssen.)
Hammer, es scheint die Woche der guten Nachrichten zu sein?!?
Fröhlich, mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉