Hallo erst mal!
Nachdem Ich seit 10 jahre bereits ordentlich (aus meiner sicht) KU und EU bezahlt habe, hat mein ex jetzt eine Kontopfändung veranlasst.
Sie hat einen volstreckbaren Titel aus der Scheidungsvereinbarung
Der Grund: Ich habe obwohl eine Scheidungsvereinbarung besteht, fast immer etwas weniger bezahlen dürfen als dort niedergeschrieben.
Dafür habe Ich desöfteren größere sachspenden, extra geld f. den Urlaub und dergleiche beigesteuert.
Das würde immer in Absprache mit meine ex geregelt. Sie hat auch fast immer nebenbei gearbeitet und jetzt einen studium asl sozialpädagogin absolviert.
Nachdem wir eigentlich nach einiges hinundher vereinbart hatten das Ich den KU + 200 eu freiwillig f. die Betreung der beide Kinder (11 und 12) bezahlen soll, weil sie jetzt einen ganztags job angenommen hat, das alles per email und anwalt, ist sie darüber gestolpert das sie aus ihre sicht f. einen monat im letzten jahr ca. 250 eu zu wenig bekommen hat.
Dann hat Sie den Anwalt gewechselt und eine Kontopfändung eingeleitet wobei sie eine summe von ca. 40.000 euro (nach ihre berechnungen natürlich) eintreiben möchte. Jetzt ist erst mal eine kontopfändung über 10.000 eu eingegangen...
"Glücklicherweise" war das schon im minus.
Ist es möglich das sie alles was ich angebl. (mit ihrem einverständnis!) zu wenig bezahlt habe, sich alsnoch holt?
Ich bin selbst. und das würde zur Insolvenz führen...
Danke für Anworten vorab schon mal1
PS Es ist unübersehbar das deutsch nicht meine Muttersprache ist, wer schreibfehler findet, darf sie gerne behalten;-)
Moin,
und herzlich willkommen.
Unterhalt unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach drei Jahren. Allerdings musst Du diesen Gebrauch des Rechtes auch kunt tun.
10000,00 Euro klingt mir zu glatt. Sie muss diese Pfändung doch auch begründen! Gibt es von Ihr ein Zahlenwerk?
Auch das sie plötzlich alle Vereinbarungen kippt .... Hat sie einen neuen LG? Oder baut sie gerade und brauch Geld?
Hast Du irgendwelche Nachweise, dass Du Sonderzahlungen geleistet hast (Kontoauszüge, etc.)?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kaspar!
Danke für die prompte Antwort!
Warum 10K weiss ich auch nicht, vielleicht Pfändung auf raten;-)
Die Pfändung basiert auf den alten gerichtlichen Unterhaltstitel aus dem Jahr 1997, das Scheidungsjahr.
Wenn EU-Rückstände nur bis 3 Jahre nachträglich eingeklagt werden können, verstehe erst recht nicht wie mein exfrau sich das ganze zusammen reimt.
Mein recht kund tun: bedeutet das Ich jetzt umgehend die Verwirkung der gemachte Ansprüche von vor 2003 geltend machen sollte?
Schöne grüße aus erding
Hi,
ein Teil der Forderung könnte verjährt sein. Ansonsten wirst Du beweisen müssen, dass es anders lautende Vereinbarungen gab/gibt, und m.E. auch, dass auf die Zwangsvollstreckung über die Differenzbeträge ausdrücklich verzichtet wurde.
Mein recht kund tun: bedeutet das Ich jetzt umgehend die Verwirkung der gemachte Ansprüche von vor 2003 geltend machen sollte?
Nein, Du musst einwenden, dass die Forderung verjährt ist. Da die Pfändung aber eh in's Leere gelaufen ist, bringt das nichts.
Dem PfÜB liegt doch ein Forderungsaufstellung bei, was steht denn da?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Sky,
hier wirt mann schnell schlauer;-)
Den PfüB habe Ich noch gar nicht zugestellt bekommen!
Beweisen kann Ich das nur schwer, es gibt nur Anwaltskorrespondenz der letzte 3 jahre wo über die höhe des
Ehegattenunterhalts verhandelt ist.
Sonst nur ein paar emails und sms die ich gespeichert und ausgedruckt habe.
Das ist nicht gerade das gelbe vom Ei...
Für´s übrige habe Ich nur noch die Bankabschriften und Ich kann nachweisen das Sie nebenher gearbeitet hat.
Wenn Forderung von vor 2003 verjahrt ist, kann Sie doch von Anfang an das was theoretisch offen war nicht (mehr) einklagen?
Oder bin Ich auf dem falschen Dampfer?
Grüße
Ome Jan
Hallo Ome Jan,
Wenn Forderung von vor 2003 verjahrt ist, kann Sie doch von Anfang an das was theoretisch offen war nicht (mehr) einklagen?
richtig. Soweit die Verjährung nicht durch Rechtsverfolgung gehemmt ist, siehe § 204 BGB
Zum Rest lässt sich ohne ganz genaue Info's (Form, Datum/Zeitraum, genauer Wortlaut der Vereinbarung usw.), leider nicht mehr sagen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hi Sky,
Schön gleich soviel relevante Information, Ich werde wenn Ich wieder ein bischen Luft habe mal etwas genauere Info hineinschreiben.
Jetzt warten wir zuerstmal auf das schreiben vom Gerichtsvollzieher....
Ohne extrem nachtragend zu sein, ist es doch traurig nachdem zuerst, wie Sie gesagt hat ihr Bafög zu gewesen zu sein, nach Beendung des Studiums als freundlicher Ausklang gepfändet zu werden weil 250 Euris auf ihr wohlgefülltes Konto fehlen...
Nochmals dank und bis bald!
Ome Jan
