Hallo,
kann das Gericht eigentlich in meiner Wohnung Gegenstände Pfänden um die geforderten Unterhalt damit auszugleichen und wie ist das wenn ich eine neu LP habe und wir zusammen Wohnen?
Nicht alles in der Wohnung gehört mir, wie kann man vermeiden dass überhaupt etwas gepfändet wird?
Gruß, Cobra
Moin,
kann das Gericht
Weniger das Gericht als der Gerichtsvollzieher.
eigentlich in meiner Wohnung Gegenstände Pfänden um die geforderten Unterhalt damit auszugleichen
Wenn der Gläubiger Sachmittelpfändung beantragt hat: Ja. Allerdings müssen es Gegenstände sein, die im Falle der Versteigerung auch was bringen.
und wie ist das wenn ich eine neu LP habe und wir zusammen Wohnen?
Nicht alles in der Wohnung gehört mir,
Schlecht. Es wird dein Eigentum an allen Gegenständen vermutet. Abhilfe kann nur eine EV deine LGin bringen, dass sie das Alleineigentum an den Gegenständen x, y, und z hat.
wie kann man vermeiden dass überhaupt etwas gepfändet wird?
Wenn die Forderung berechtigt ist, hilft nur eines: Zahlen. Ggf. mit dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlung vereinbaren und die erste Rate gleich in bar mitgeben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die Info.
Gruß, Cobra
