Liebe Gemeinde,
ich bin neu hier und habe nur gutes gehört von Euch. Ich habe einen 9 jährigen Sohn der bei der Mutter lebt.
Ich habe leider vor 2 Monaten meinen Job durch Krankheit und des Betriebes verloren. Ich habe einen schweren Unfall gehabt und bin nun schwerbehindert. Ich erhalte ALG1 und bekomme ALG2 Ergänzung. Also laufe über das Jobcenter. Das habe ich der Unterhaltsvorschusskasse mitgeteilt und die haben gleich sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und parallel mit gedeiht einen Titel anzudrohen und mich zu pfanden. Also, das Arbeitsamt schrieb mich an und möchten einen Abzweigungsantrag stellen und mir täglich 6,78 Euro abzweigen das sind 198 Euro ca. Also wenn ich dann meine Miete abziehe habe ich nicht mal 190 Euro zum leben, wie soll ich so leben können. Ich möchte ja der Unterhaltskasse das Geld zurückzahlen aber kann es zur Zeit nicht.
Moin Stefan,
hast Du mit Deiner zuständigen ARGE über das Thema Unterhalt gesprochen? Auch hier gibt es Unterstützungsleistungen für ALG II-Empfänger.
Zum Thema Titel: Wenn Du soetwas abgeben musst: Denk daran: Bei jedem Notar kannst Du einen Titel zu DEINEN Konditionen erstellen (insb. Befristung) und auch Laufzeit des Titels. Vielleicht wichtig für Dich, wenn sich bei Dir finanziell etwas ändert (z.B. das ALG 1 ausläuft). Wenn das Amt diesen nicht akzeptieren will, müssen sie Dich verklagen.
Was hattest Du für einen Unfall? War dieser beruflich begründet? U. Umständen hast Du auch hier noch Ansprüche auf Zahlungen (Berufsgenossenschaft, etc.). Hast Du hier alle möglichen Ansprüche geprüft?
Wie groß ist Deine Wohnung? Ist sie angemessen nach den Vorschriften des ALGII? Gruß Ingo
Hallo,
besteht bereits ein Titel oder gab es mal einen Beschluss? Wieviel hast du bisher bezahlt und wieviel Geld hast du jetzt zur Verfügung?
Wenn du ALG1 bekommst, heißt das ja, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also ich bekomme zwar nur 22 Euro ergänzende Leistung ALG2 bis zum 1.12.2016 und danach komplett ALG2 meine Wohnung ist angemessen, ich gebe auch gerne immer Auskunft. Aber wenn man mir 190 Euro Abzweigt hab ich nur 200 Euro ca zum Leben. Ist sowas ok? Der Unfall war leider privat und eine Prüfung für Teilerwerbsminderungsrente ist in Prüfung. Ich möchte ja wieder arbeiten. Das Geld ist von der Unterhaltvorschusskasse für 1 Jahr das ich zurzeit zahlen soll.
Hallo,
besteht bereits ein Titel oder gab es mal einen Beschluss? Wieviel hast du bisher bezahlt und wieviel Geld hast du jetzt zur Verfügung?
Wenn du ALG1 bekommst, heißt das ja, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst?
LG LBM
Es besteht kein Titel, da als ich gearbeitet hatte bisher gezahlt hatte aber mein EK weniger wurde dann konnte ich nicht zahlen also es geht um 1 Jahr. Und nun bekomme ich ja ALG1 plus ALG2 Ergänzung von 22 Euro. Und das JA möchte eine Abzweigung von 198 Euro monatlich und würde dann nicht genug zum Leben haben denn weniger Miete nur 200 Euro zur Verfügung.
Bitte beantworte doch ALLE Fragen. Dein Selbstbehalt liegt bei 880 Euro, da du nicht arbeitest. Hast du mehr Einnahmen, bist du leistungsfähig.
Wie kommen die auf 178 Euro? Woran haben die das berechnet? Gut ist, dass du keinen Titel hast und diesen solltest du auch AUF KEINEN FALL derzeit unterschreiben.
Ohne genaue Zahlen kann man nicht sagen, ob die Forderung berechtigt ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Bitte beantworte doch ALLE Fragen. Dein Selbstbehalt liegt bei 880 Euro, da du nicht arbeitest. Hast du mehr Einnahmen, bist du leistungsfähig.
Wie kommen die auf 178 Euro? Woran haben die das berechnet? Gut ist, dass du keinen Titel hast und diesen solltest du auch AUF KEINEN FALL derzeit unterschreiben.
Ohne genaue Zahlen kann man nicht sagen, ob die Forderung berechtigt ist.
Also ich erhalte 927 Euro ALG1 und 22 Euro ALG2 meine Miete beträgt 525 Euro komplett 395 Euro kalt. Das Arbeitsamt sagt 6,47 Euro täglich wollen Sie einbehalten. Aber ich frage mich auch wie Sie auf die Summe kommen.
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Edit: Zitat lesbar gemacht
Hast du dem Jugendamt Unterlagen zur Verfügung gestellt?
Bei derzeit 949 Euro Einnahmen und 880 Euro Selbstbehalt liegt ggf. eine Leistungsfähigkeit i. H. v. 69 Euro vor. Gleichzeitig wirst du dann aber bedürftiger.
Ich würde dich bitten auf jemanden hier zu warten, der fitter mit dem SGB ist. Grundsätzlich bist du die Zahlpflicht noch nicht los. Aber für die Summe sehe ich bisher keine Berechtigung.
LG LBM
PS: beim Zitieren den eigenen Text erst nach dem
eingeben
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
also ich vermute, dass die 190 Euro (z.Z. 194 Euro) der monatliche Unterhaltsvorschuss für ein Kind zwischen 6 und 12 sind.
Du musst den Antrag genau lesen und widersprechen indem Du schreibst, dass Du nicht über genügend Einkommen dafür verfügst, Dein Selbstbehalt sind 880 Euro. Im schlimmsten Fall musst Du gerichtlich dagegen vorgehen. Sollte die Arge angekündigt haben, dass sie das Geld abzweigen werden, dann suche Dir einen Sozialanwalt, der gegen die Abzweigung vorgeht.
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von 15 Euro zu zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann. (<a href="http://www.hartziv.org/download/Antrag_Beratungshilfe.pdf>Beratungshilfe</a>)"
Ein Titel kann gegen Dich immer erwirkt werden, allerdings musst Du dafür leistungsfähig sein, was Du z.Z. nicht bist. Titulierbar wäre höchstens alles, was über den 880 Euro liegt. Wenn die krank/behindert bist, kann Dir auch kein fiktives Einkommen unterstellt werden. Lebst Du mit jemandem zusammen? Dann könnte eine Haushaltsersparnis angerechnet werden.
VG Susi
Danke Susi, also werde in der Woche mal mir einen Beratungsschein holen. Also es war so das ich ALG1 bekommen habe ich nach meiner Reha. Dann habe ich Alg 2 erhalten von 22 Euro. Und in der Zeit wenn mein Sohn wie jetzt im Sommer den ALG2 Satz und die Kosten für die Holung.Mein ALG1 Satz läuft im November aus und dann bekomme ich nur ALG2 ca 40 Euro weniger als Alg 1. Ich hatte der Unterhaltvorschusskasse nur meinen Alg 1 Bescheid geschickt da ich den zu dem Zeitpunkt nur hatte, darauf drohten Sie mir mit Titel usw also. Also 880 Euro Grenze kannte ich nicht. Aber es geht nur um die Rückzahlung von Unterhaltsvotschuss von 15 Monaten.
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Edit: ich schon wieder. Zitat ist gelungen :thumbup: machen aber nur Sinn, wenn du dich auf einzelne Teile beziehen möchtest. Dann kürze die Zitate bitte soweit wie nötig, da sonst unnötig webspace verbraten wird. Willst du dich nicht explizit auf einen Satz beziehen, einfach "antworten" statt "zitieren" benutzen. 🙂
Ggf ist das hier auch interessant...
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-celle-6as120013-jugendamt-kein-unterhalt-alg-ii-grundsicherung-freibetrag-existenzminimum/
"Das Jugendamt darf von ALG II-Empfängern keine Unterhaltszahlungen verlangen."