Zustehender Zugewin...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zustehender Zugewinn verrechnet mit Rentenanwartschaft

 
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

kurz vor dem erhofften Scheidungsspruch (nach 3 Scheidungsprozess Jahren) im April 2009 fand ein Richterwechsel im Familiengericht statt. Der neue Richter muss deshalb mindestens noch einmal mindestens einen mündlichen Termin durchführen, und das war heute.

Der alte Richter hatte im Februar 2009 auch die Schwiegereltern als Zeugen befragt, da diese angeblich diverse Geld- und Sachgeschenke an meine Frau gemacht haben. Diese Zeugenaussagen sind fragwürdig, und der neue Richter hat sodann nochmals einen mündlichen Termin angeordnet um die Zeugen selbst nochmals zu befragen.

Meine Frage aber ist:

A)

Der Richter hat festgestellt, dass mir cirka 30.000 Euro Zugewinn zugestehen. Der Richter hat aber Bedenken, dass die Ehefrau diese 30.000 Euro nicht bezahlen kann. Dazu müsste die Noch-Ehefrau eventuell das ehemalige gemeinsam erbaute Ehehaus (240 m2 reine Wohnfläche, Wert ca. 450.000 Euro, Baujahr 1999, ich bin nicht im Grundbuch eingetragen und mir gehört somit gar nichts von dem Haus, habe aber mein ganzes Eigenkapital investiert…) verkaufen, und auch die Kinder würden Ihr vertrautes Heim verlieren, und würden dann wahrscheinlich noch mehr unter der Scheidung leiden.

Wäre dies die Meinung der Gegenpartei könnte ich die Argumentation noch verstehen. Ist so ein Richter gesetzestreu? Kann ich dagegen etwas unternehmen?

C)

Vergleichsvorschlag des Richters:

30.000 Euro entspricht ca. den Rentenanspruch den die Noch-Ehefrau während der Ehe von mir erworben hat. Damit die Ehefrau nicht die Villa verkaufen muss hat der geniale Richter den Vorschlag gemacht, dass die Ehefrau auf den späteren Rentenanspruch von ca. 120 Euro pro Monat verzichtet, und ich auf meinen ZUGEWINN von cirka 30.000 verzichte !

Wäre dies die Meinung der Gegenpartei könnte ich die Argumentation noch verstehen. Ist so ein Richter objektiv? Kann ich dagegen etwas unternehmen?

Dieser Vorschlag ist für mich nicht akzeptabel. Leider bin ich durch die lange Scheidungsdauer und anderen Gründen jetzt schon finanziell am Ende und könnte mit diesen 30.000 Euro zumindest meine Privatinsolvenz abwehren.

D)

Zusammenfassung: Was hat es das Gericht oder mich zu interessieren, wie meine Noch-Ehefrau den mir zustehenden ZUGEWINN herbeischafft ! Hätte die Ehefrau nicht das Haus als Vermögen und ich nicht eine so hohe Schuldenlast (monetär) könnte ich mir eventuell darüber Gedanken machen, wie die Noch-Ehefrau den Zugewinn auszahlen könnte.

Übersehe ich hier etwas in unserem Rechtssystem?

Viele Grüße
Papaaufpapier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2009 21:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann soll sie prüfen, ob der Kredit um die 30.000 aufgestockt werden kann. Haus ist als Sicherheit ja da.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 21:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PaP,

ich kann mich LBM nur anschliessen. Bei einer Immobilie im Wert von 450 Mille (zur Erinnerung: Das sind nach alter Währung eine knappe Million harter deutscher Mark!) kann man zwei Fragen stellen:

1. Ist die Hütte bereits grösstenteils bezahlt? Dann kann man problemlos im Rahmen einer meist sowieso bestehenden Grundschuld nochmal 30 Mille von der Bank kriegen, um den Ex-Partner auszubezahlen.

2. Ist die Hütte zum grösseren Teil noch im Eigentum der Bank? Dann wird die Ex es in diesem Leben kaum schaffen, sie abzubezahlen und lebt damit sowieso über ihre Verhältnisse; ein Verkauf ist dann unausweichlich. Aus dem Verkaufserlös kann dann auch Dein Zugewinn bezahlt werden.

Aber verzichten? Würde ich never-ever - warum auch?

Du könntest - je nach Szenario - die Zahlung ja auf zwei oder 3 Tranchen verteilen - beispielsweise drei Jahre lang jedes Jahr 10 Mille. Du könntest sogar so freundlich sein, das als zinsloses Darlehen anzubieten. Wichtig allerdings: Das Ding muss notariell festgeklopft werden, inklusive dem wichtigen Passus: "Im Fall der Nicht-Zahlung unterwirft sich Madame mit ihrem gesamten Vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung".

Persönliche Anmerkung: Kinder brauchen keine bestimmte Immobilie, sondern Eltern mit Zeit und jeder Menge Liebe für sie. Ich hoffe daher, dass der ungehinderte Umgang mit Deinen Kindern zu aller Zufriedenheit geregelt werden konnte. Das "vertraute Zuhause der Kinder" vorzuschieben, ist in solchen Fällen allerdings eine billige Masche der Erwachsenen, die den anderen moralisch unter Druck setzen soll, einen faulen Deal abzunicken. Wenn eine Familie umziehen muss, weil's woanders einen neuen Job gibt, fragt schliesslich auch keine Sau nach der "vertrauten Umgebung" - da ziehen die Kinder einfach mit um und alles ist gut.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 22:30
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
vorausgesetzt es geht um gesetzl. Rentenpunkte:
du musst ja auch bedenken dass der Wert der zukünftigen Rentenanwartschaften nur schwer ausgerechnet werden kann. Denn die Anwartschaften werden mittels Rentenpunkten verteilt. Und was so ein Rentenpunkt in xx Jahren mal wert sein wird, weiß heute keiner. Das gesetzl. Rentensystem baut ja für die heutigen Rentner auf die heutigen beitragszahler. Wie es sich entwickelt, oder ob es in 10 Jahren zusammenbricht weil kaum noch Beitragszahler da sind, weiß keiner.
Insofern kann der Richter kaum eine vernünftige Gegenrechnung aufmachen. Jedenfalls kann er dir sicher nicht garantieren, dass in xx Jahren wirklich diese 30.000 €, die heute dein Zugewinn sind, als Rente bekommst weil deine Exfrau jetzt auf die Rentenpunkte verzichtet.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 23:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wichtig ist vor Allem, dass du dich von dem Richter nicht einschüchtern lässt und solch einem krummen Vergleich auch noch zustimmst. Auch dann nicht, wenn er dir drohen sollte, dich sonst ganz ohne Zugewinnausgleich zu lassen.

Du würdest damit seine Entscheidung nur rechtfertigen und er müsste sie nicht mal mehr begründen und, vor Allem, dir wäre der Weg Zug vors OLG verwehrt!

Also, den Quatsch soll er mal schön als Urteil sprechen und erklären, warum jemand, der in der Ehe mindestens 60.000,- € reicher geworden ist, nicht in der Lage sein soll, dir 30.000,- € davon abzugeben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 23:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend zu ginnie's Hinweis: Wenn man schon berechnet (oder besser: schätzt), wieviel diese Rentenpunkte wohl irgendwann wert sein könnten, muss man im Gegenzug die 30 Mille aus dem Zugewinnausgleich zumindest virtuell auf ein Festgeldkonto legen. Konservativ mit 4% verzinst werden daraus in den nächsten 16 Jahren (dann erreicht der Opener das Rentenalter) nämlich stolze 56.000 EUR. Und die sind mit ein paar Rentenpunkten dann ganz sicher nicht mehr zu kompensieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2009 02:25
 elwu
(@elwu)

Dieser Vorschlag ist für mich nicht akzeptabel.

Hallo,

genau. Die Motive des Richters und die angeblichen Geldbeschaffungsprobleme der Gegenseite sind für dich zudem irrelevant. Daher solltest du weder diesem noch einem sonstigen Vergleich zustimmen. Übrigens, man soll ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber schon so manche Exfrau ist vor Eintritt ins Rentenalter ins Jenseits eingetreten, in so einem Fall kann Mann sich die Rentenpunkte rückübertragen lassen, ahem...Keinesfalls einschüchtern und weichklopfen lassen. Auch wenn das Richterlein seinen Vergleichsvorschlag noch nachbesser sollte. Der soll gefälligst emäß den Gesetzen urteilen, zum Vorsorgeausgleich und zum Zugewinn, Ende Gelände.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2009 09:47