Hallo,
muß mich auch etwas schlau machen, habe leider Null Ahnung hätte nie gedacht das ich mich mal mit dem Thema Scheidung beschäftigen muß.
Zu den Fakten:
Anfangsvermögen kann ich nicht mehr genau für mich und meine Noch Frau ermitteln, wie macht man das? Sind seit 1989 verheiratet.
Wir haben ein Haus gekauft Schätzwert 250.000€ wo noch ca 22.000€ Schulden enthalten, meie Frau ist zu 50% eingetragen. Sie wird wohl die Hälfte 114.000€ bekommen. Ihr Beitrag zum Haus hat sich aus ca 20.000€ belaufen und besitzt ein Barvermögen von ca 10.000€. Mein Barvermögen beläuft sich auf 20.000€. Demnach ist davon auszugehen das meine Frau ein Zugewinn hat und mich auszahlen müßte. Zum Hauskauf gab es 50.000€ als Schenkung von meinen Eltern. Wie ist jetzt zu rechnen?
Danke für euere Hilfe
Moin,
das Anfangsvermögen müsst ihr schon belegbar auf die reihe bekommen.
Das Haus ist bei jedem zur Hälfte in das Endvermögen einzuringen. Gleiches gilt für die gemeinsamen Schulden. Das individuelle (Bar-)Vermögen trägt jeder in seine Liste ein. Summe drunter, Differenz eurer beiden Summen bilden, wer weniger hat, bekommt vom anderen die Hälfte.
Zum Hauskauf gab es 50.000€ als Schenkung von meinen Eltern.
Ist das schriftlich gelaufen? Schenkungen und Erbschaften gehören zum Anfangsvermögen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die Info, komme mit der Berechnung nicht ganz klar habe irgentwie einen Denkfehler kannst du nicht mal die Berechnung übernehmen.
Geschätztes Startkapital vor der Ehe:
Meins: 40.000€
Frau: 15.000€
Die Schnekung wurde nicht schriftlich festgelegt kann dies im nachhinein noch passieren.
Hmmmmm - ausnahmswweise...
Mann
Anfangskapital 40.000 + 50.000 (Schenkung) = 90.000
Endkapital 20.000 + 114.000 = 134.000
Zugewinn 44.000
Frau
Anfangskapital 15.000
Endkapital 10.000 + 114.000 = 124.000
Zugewinn 109.000
109.000 - 44.000 = 65.000, davon die Hälfte bekommt Mann
Die Schnekung wurde nicht schriftlich festgelegt kann dies im nachhinein noch passieren.
Wie willst du sonst die Schenkung beweisen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für die Info, jetzt bleibt nur noch zu klären wie hoch der tatsächliche Betrag am Anfang der Ehe war.
Reicht ein schreiben vom schenkenden aus um die Schenkung rechtens zu machen.
Hi Claudio,
Reicht ein schreiben vom schenkenden aus um die Schenkung rechtens zu machen.
normalerweise sollte das genügen. Wenn die Gegenseite die Schenkung allerdings bestreitet (und hierzu raten Anwälte nicht selten), kann es schwierig werden; da wäre ein Kontoauszug, auf dem der Geldfluss dokumentiert ist, von Vorteil. Wenn es diesen nicht oder nicht mehr gibt und der damals Schenkende noch lebt, ist im Fall des Bestreitens aber auch eine Eidesstattliche Versicherung von ihm hilfreich.
Ich würde es aber zur Vermeidung von Eskalationen erst einmal mit dem einfachsten Mittel - einem formlosen Schriftstück - versuchen.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
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Danke für euere Hilfe,
jetzt bleibt nur noch zu klären wie hoch das tatsächliche Vermögen am Anfang der Ehe war