Hallo,
ich hab mal eine Frage bzgl. der gestellten Zugewinnforderung meiner Exfrau.
Wir sind seit 2009 geschieden
2008 wurde meinerseits per Anwalt Auskunft bzgl. AV und EV erteilt
seitens meiner Exfrau nicht vollständig - aus meiner sicht
nun, stellt sie nach 2 Jahren Scheidung wiedermal per Anwaltsschreiben eine Forderung auf Zugewinnausgleich.
Meine Frage:
Wenn der Zugewinnausgleich bei der Scheidung nicht mit anhängig war, bekommt sie dann bei Gericht PKH ?
Ich hab mal gehört, das dies wohl nicht der Fall ist, da sie den Zugewinn auch im Scheidungsverbund hätte beantragen können.
Wäre für Antworen dankbar
Moin km,
ein Anspruch auf Zugewinnausgleich kann bis zu drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung anhängig gemacht werden; insofern ist nicht ersichtlich, warum Deine Ex bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen keine VKH bekommen sollte, nur weil sie den ZA auch schon vor zwei Jahren im Scheidungsverbund hätte geltend machen können.
Die Vollständigkeit der von ihr eingereichten Unterlagen hat zunächst keine direkte Auswirkungen auf dieses Verfahren. Allerdings könnte bereits bei der Prüfung des VKH-Anspruchs (wozu Du ebenfalls eine Stellungnahme abgeben kannst) festgestellt werden, dass die vollständigen Unterlagen Vermögenswerte ausweisen, die VKH entbehrlich macht - oder dass ihre Unterlagen nicht vollständig sind und die Klage mithin keine "hinreichende Aussicht auf Erfolg" bietet.
Insofern: Achte genau auf die vorgelegten Unterlagen, ihre Vollständigkeit und ihre Plausibilität - aber verzettele Dich nicht in Dingen, die Du "irgendwann mal gehört hast".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
danke für deine Antwort.
Meine Ex hat für das Scheidungsverfahren bereits PKH erhalten. Hätte Sie dann nicht den ZA mit beantragen müssen? Zumal es bereits außergerichtliche Forderungen seitens ihres RA gab. Auf dieser Basis habe ich auch bereits Anwaltsgebühren - trotz keiner Antwort auf die letzte absurde Forderung- gezahlt.
Nun meint Ex, sinngemäß: Geld ist alle, viell. gibts ja noch was zu holen !!! Und dafür gibts dann wieder PKH/VKH ????
Na da bin ich ja mal gespannt (Falls sie losrennt zum klagen)
Moin km,
ob Deine Ex VKH bekommt, entscheidet in aller Regel dasselbe Gericht, das auch über die Klage entscheiden würde. Dabei geht es vorrangig um die Erfolgsaussichten; insofern ist die Entscheidung "kriegt VKH" nicht selten schon ein Präjudiz für das spätere Urteil.
Dass über den Zugewinn schon im Rahmen der Scheidung hätte entschieden werden können, ist juristisch nicht besonders bedeutsam: Ihr steht diese Möglichkeit bis drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung offen. Also ist sie gerade NICHT verpflichtet, das im Scheidungsverbund verhandeln zu lassen.
Einziger Vorteil (nicht für Dich, aber für den Steuerzahler): Falls bei Dir tatsächlich was zu holen ist, muss sie die VKH möglicherweise ganz oder teilweise zurückzahlen, denn sie hat dann ja "Vermögen".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
....und sie will klagen.
Hatte heute Post vom Gericht. Die Anwältin der Klägerin hat PKH für meine Ex beantragt und den, nach Bewilligung zu stellenden Antrag auf Zugewinn beigefügt...... heisst, sie gehen erst auf Nummer Sicher und holen sich die PKH und klagen dann?
Jetzt meine Frage: Wenn die Tatbestände ihrer (absurden) Forderung bereits bei Scheidung, für welche Sie PKH hatte, sich nicht verändert haben und keine neuen Argumente, Nachweise, etc. dazu gekommen sind, ist dann dieses Verfahren nicht "mutwillig" zu LAsten der Steuerzahler?
Zudem stimmt 1. Ihre Forderung nachweislich nicht
und 2. fehlen bei ihren Angaben z.B. Werte zu Versicherungsguthaben
Das Gericht will nun eine Stellungnahme zu ihrem PKH Antrag von mir......
Kann mir jemand einen Rat geben....auch für das Anwaltsgespräch dann nächste Woche mit meinem Anwalt?
Servus kleinemaus!
Das Gericht will nun eine Stellungnahme zu ihrem PKH Antrag von mir......
Wenn KM nach Deinem Kenntnisstand irgendwelche Kohle unter der Matratze (und sei es aus Versicherungen, welche nicht als Altersvorsorge angesehen werden könnten) versteckt hat, teiltst Du das Vorhandensein dieser dem Gericht mit.
Natürlich steht es Dir auch frei, eine Abweiseung ihres PKH-Antrages zu beantragen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
Antrag auf Abweisung PKH Antrag. Klingt gut, dann müsste sie aus eigener Tasche klagen und das kann sie nicht.
Was für eine Begründung würde denn hierfür greifen? Bin mir nicht sicher ob die Versicherung zur Altersvorsorge zählt. Meine Versicherung wurde ja auch rangezogen mit den entsprechenden Werten.
Ich hab schön alles aufgelistet und Ex hält es nicht für nötig......
Haupunkt ist aber mein Häuschen, wo sie den Wert beim Endvermögen nicht anerkennen und angeblich ein Gutachten haben, was sie aber nicht offenlegen.....am Anfangsvermögen passt ihnen aber meine Hauswert?! :knockout:
@ all,
es gibt was neues.....mein RA hatte Abweisung der VKH beantragt und halte heute den Beschluss auf Ablehnung der VKH in der Hand ! 🙂
1. Begründung: mutwillig, da alle Fakten schon zum Zeitpunkt der Scheidung auf dem Tisch lagen und Exe dies im kostengünstigeren Scheidungsverbundverfahren (für welches es damals PKH gab) hätte geltend machen können.
2. im übrigen sind wir eh nicht zuständig, weil der Antragsgegner seinen Wohnsitz nach X verlegt hat, und daher für einen unzulässigen Antrag auch keine VKH gewährt werden kann.
Mal abwarten, ich denke RA der Ex geht noch in die Beschwerde!
