Moin,moin Ihr lieben........ :),
ich habe mal eine Frage zum Zugewinnausgleich,bzw. zum vorehelichen Besitzstand. Angenommen ich bringe bei Eheschließung ( im Jahr 1990) ungefähr 20000 DM in Form von Hausrat,Auto,Sparverträgen etc. (überwiegend nachweissbar) mit in die Ehe und bekomme während der Ehe ( im Jahr 2006) nochmal ein Erbe von 5000 Euro,wieviel ist das zu heutigem Zeitpunkt wert? ich habe gehört,das der Besitzstand,den man mit in die Ehe bringt auf den heutigen Stand (2008) berechnet wird beim Zugewinnausgleich........
Liebe Grüße,Ralf
:gunman: heute noch gefangen-morgen schon frei 🙂
Hallo RalfK,
mit dem Hausstand ist das so eine Sache...
Wir sind in 2008, somit ist ein Hausstand von 1990 komplett ausgepreist. Teilweise werdet ihr diesen sogar schon 'rennoviert' haben. Und Gegenstände des gemeinsamen Gebrauchs sind Hausrat und somit zu teilen.
Hast Du also vor der Ehe eine Küche davon gekauft, kannst Du die nun 18 Jahre alte Küche fordern, wirst aber an anderer Stelle bei einer Hausratsteilung dafür Federn lassen müssen.
Leichter wird es eigentlich nur, wenn Du davon ein Bild gekauft hast. Dann ist es, soweit Du es nachweisen kannst, ganz allein Deins und nicht zum Hausrat zugehörig.
Es ist ein dreckiges Spiel. Hat man vor der Ehe Geld, darf man es widersinnerigerweise eigentlich nicht investieren oder vor der Ehe gleich ganze Häuser davon kaufen.
Ich hatte während der Trennung keinerlei Chance an meinen Hausrat zu kommen und klagte dafür vor Gericht. Der Rechtsstreit dauerte so lange, dass ich erst nach 3 Jahren zur Scheidung einen Richterspruch bekam. Zu der Zeit hatte ich schon alles neu organisiert (Vielen Dank an meine Familie, die mir bereitwillig das gab, was sie aus ihrem Haushalt geben konnte). Die Dinge, die ich laut Beschluss bekommen sollten existierten aber dann auf einmal nicht mehr und noch heute habe ich aus der Sache nur ein Papier gezogen, dass mich 1,5k€ gekostet hat.
Du kannst keine Entschädigung aus dem Hausrat bekommen. Selbst wenn Du etwas in der Richtung herbeiargumentieren kannst, wird der Effekt von der Erhöhung der RA-Kosten aufgefressen und es bleibt eine Menge Ärger übrig.
Das einzig Erreichbare ist ein Anteil von deiner Hälfte, die du deiner Ex aus dem Rücken leierst. Wenn sie dazu nicht bereit ist, dann brauchst du einen vernünftigen Akkuschrauber und ein paar richtig gute Freunde, die Dir helfen, deine Sachen zu 'klauen' und sogar bereit sind dafür eine Strafanzeige in Kauf zu nehmen.
Wegen Hausrat vor Gericht zu gehen, ist dumm, wie ich lernen musste.
Also abschreiben und fröhlich sein oder Fakten schaffen.
Gruß,
Michael
Hallo RalfK,
erstmal ist es gut und wichtig das du den Wert der Dinge zum Ehebeginn belegen kannst. Der Wert von damals (20K€) wird indexiert um den Wert heute zu
ermitteln. Hat bei mir mein RA gemacht. Entsprechende Tabellen müssten über Google zu finden sein.
Die 5K€ sofern sie belegbar sind werden dem Anfangsvermögen zugeschlagen. Und natürlich ebenfalls indexiert von 2006 bis 2008.
Gruß
Bart
Hallo,
schönen Dank für die Antworten.......wo oder unter was findet man bei "Google" das ganze denn?
Gruß,Ralf
Moin Ralf,
wo oder unter was findet man bei "Google" das ganze denn?
eine recht verlässliche (und anerkannte!) Quelle findest Du beim Statistischen Bundesamt: PDF oder Excel zum kostenlosen Download >>>HIER<<<
Wichtig ist eigentlich nur die erste Spalte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
