Ich stolpere hier beim stöbern und lesen desöfteren darüber, dass das Jugendamt den Kindsunterhalt berechnet??
Wer ist nun maßgeblch, Anwalt oder Jugendamt???
Im übrigen zieht mich das lesen hier im forum ganz schön runter. was da so alles auf einen (evtl. auch mich und meinen Sohn) zukommen kann.......
Weder noch,
verbindlich wäre nur das was ein Richter sagen würde 😉
Alles andere, JA, RA der Ex, eigener RA, Postbote oder Bäcker von nebenan können Vorschläge über die Unterhaltshöhe machen. Das sie natürlich immer zuginsten der Interessen des eigenen Auftraggebers rechnen dürfte klar sein.
Du kannst hier gerne deine Eckdaten reinstellen, dann rechnen wir mal kurz. Meist liegen wir ziemlich neutral an der fairen Berechnung.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
habe eben mit dem Jugendamt gesprochen, die werden nur für das Kind tätig. Also Antragsteller muss für das Kind sprechen. Will heißen, der bei dem das Kind dann lebt, der kann den Antrag stellen, oder beide zusammen.......
Was empfehlt Ihr als Anwalt?
Spezialist(in) für Familienrecht
oder evtl. einen "alten Hasen" mit entsprechender Praxis und Erfahrung aber ohne Zusatzausbildung Familienrecht.
Lieber einen Mann oder eine Frau? Kann das unterschiede machen??? Meine Frau war bei einer Anwältin.....
Fachanwaltin Familienrecht ab 45 aufwärts, die aus Deiner Gegend kommt
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Also hier mal ein paar Zahlen:
Sie netto jetzt, Stkl V ca. 780.-/M Später StKl II ca. 930,- zzgl. Kindergeld
Ich netto jetzt, Stkl III ca. 2.400,- incl. Kindergeld 184,- Später StKl I ca. 1.940 (ohne Kindergeld)
Später meint ab Auszug.
Durchschnittseinkommen Landwirtschaft 3 Jahre (Steuerlicher Gewinn) Entweder ca 340,-/M bzw. 680,-/M je nach dem ob der letzte Abschluß 13/14 mit einbezogen wird. Ist aber noch nicht fertig und hätte auch noch Zeit. Da wäre mit Sonderabschreibung etc noch was zu machen....
Ansonsten noch PV, wobei ich das mit ca. 100,-/Monat schätze. habe da grad keine exakten Zahlen.
Habe ich noch was vergessen?
Zugewinn würde ich einen Sachverständigen machen lassen, aber nach voläufiger Auskunkft ist bei Landw. Betrieben der Zugwinn in der Regel bei 0.
Wie das Haus da bewertet werden würden habe ich noch keine Ahnung.
lg
Hab noch was vergessen was für den Trennungsunterhalt wichtig wäre: Momentan zahlen wir gemeinsam ca. 850,- für das Darlehen für das Haus ab. Das müsste ja beim dem Trennungsunterhalt berücksichtigt werden. Was gibts noch was da Berücksichtigung finden könnte??
Moin Willibald,
vorab: In Deinem Fall sind etliche Besonderheiten enthalten, deshalb lässt sich nur schwer vorhersagen, was am Ende rauskommt.
Zum Thema "Unterhalt und Zugewinn in der Landwirtschaft" gibt es auf dem "Dokumentenserver der Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken (AHB)" <hier> eine brauchbare Präsentation.
Das soll aber nicht der Verwirrung dienen (insofern: wenn Du nach drei Sätzen nicht weiterlesen möchtest, dann tue es nicht).
Bitte prüfe mal, in welchen Oberlandesgericht-Zuständigkeitsbereich Du fällst, teilweise gelten andere Regeln.
Kleine Überschlagsrechnung (für TU bis 12/14, spätestens ab 01/15 neue Steuerklasse):
2.216 EUR - Netto
./. 111 EUR - Berufsbedingter Aufwand (habe hier 5% pauschal angesetzt, hier gibt es einen Unterschied bei den OLGs)
+ 680 EUR - EK Landwirtschaft (vor Steuern)- Durchschnitt der letzten drei Jahre (Sonder-AfA bleibt vermutlich unberücksichtigt)
./. 204 EUR - Steuern auf Landwirtschaft (hab mal pauschal 30% angesetzt, hier wäre die echten Steuern anzusetzen)
./. 100 EUR - Private Versicherung (wofür steht das PV ?)
+ 400 EUR - Wohnwert (im Trennungsjahr wird ein angemessener Wohnwert angesetzt, in welcher Höhe hängt vom Amtsgericht ab)
./. 120 EUR - Altervorsorge exemplarisch (bis zu 4% vom Brutto, wird nicht pauschal anerkannt, sondern auf Nachweis: z.B. Kapital-Lebensversicherung, Riester)
./. 850 EUR - Hypothekendarlehen (davon ausgehend, dass Du dieses komplett übernimmst, was m.E. sinnvoll ist, da Dein Hof/Haus als Sicherheit dient)
--------------
1.911 EUR - Bereinigtes Einkommen (soeben EK-Stufe 3 der DDT, d.h. 0-6 Jahre -> 257 EUR)
./ 257 EUR - Kindesunterhalt
--------------
1.654 EUR - Basis für TU
Dein EK minus ihr EK mal 3/7 (auch hier wieder Unterschied zwischen OLGs) ergibt TU.
1.654 ./. 741 (bereinigt um 5%-Pauschale) x 3 / 7 = 391 EUR
Das hieße gem. dieser Beispielrechnung würdest Du (solange Stkl. III/V) zahlen:
850 Hausdarlehen und an KM 391 EUR TU + 257 EUR KU
Nochmal aber der Hinweis: Warte die Rechnung ihrer Anwältin ab (alternativ gehe zu einem Anwalt, aber wie gesagt, ich würde zunächst mal gucken, ob´s eine akzeptable Verhandlungsbasis gibt).
Es gibt unterschiedliche Rechenwege und es ist einfacher die Rechnung anderer zu prüfen, als selbst eine Rechnung aufzustellen (ich baue auch gerne mal einen Fehler ein).
... aufgrund der Fallgestaltung solltest Du durchaus versuchen, die Geldthemen im Gesamtpaket zu betrachten (soll heissen: lass sie nicht aus dem Kreditvertrag, bevor Zugewinn und Unterhalt in trockenen Tüchern sind).
Gruß
United
Hallo United,
danke schon mal.
Anmerkungen zu Deiner Berechnung:
PV ist Photovoltaik. Den Rohüberschuß schätze ich so auf 100 bis 150 Euro pro Monat. Finde aber momentan keinen Abschluß dazu. Muss ich mal bei Steuerberater nachfragen.
Das zuständige Oberlandesgericht müsste dann wohl Bamberg sein.
Sie will von mir ja jetzt schon die Schuldhaftentlassung aus dem Darlehen. Habe Ihr erklärt, dass das kein Problem werden sollten wenn wir alles andere geregelt habn. Es wird ein Gesamtpaket geschnürt, und nur das Paket abgesegnet/unterschrieben. Nicht erst die "Filetstückchen" und dann den Rest. Wenn Ich Sie da gleich rauslasse, habe ich keinerlei "Trümpfe" mehr in der Hand.
Ok, das wäre dann der Trennungsunterhalt bei den bisherigen Steuerklassen, wenn ab Auszug die Steuerklassen geändert werden habe ich weniger netto und Sie dafür mehr, dann würde ja der zu zahlende TU für mich sinken. Oder habe ich da nen Denkfehler???
Aber was ist wenn ich beim nächsten Abschluß weniger in der Landw. verdiene. Ist ja selbständige Arbeit, da kann ich im gewissen Maße selbst festlegen was ich verdiene, kann ja das Geld auch im Betrieb investieren oder für "Reparaturen" ausgeben.....?? Wird das dann alle Jahre neu gerechnet??
Wie sieht es nach der Scheidung aus? Da muß ich doch "nur" ncoh für meinen kleinen bezahlen oder?? Der Kindesunterhalt bleibt ja immer gleich, egal ob Trennungsjahr oder nach Scheidung. Das würde doch heißen, dass wenn ich Ihr für die Zeit nach der Scheidung 300,- bis 350,- Euro für den kleinen biete das schon"großzügig wäre.....? So als Bonbon in Aussicht, damit Sie bei den weiteren Verhandlungen vernünftig bleibt....
Fuck ich brauch glaube ich doch noch nen Anwalt...... und dieses Forum 😉
Moin Willibald,
Wenn Ich Sie da gleich rauslasse, habe ich keinerlei "Trümpfe" mehr in der Hand.
Das ist zwar nur "gefühlt" ein Trumpf (wenn Du nicht zahlst, haften "Haus und Hof"), aber dennoch die richtige Einstellung.
Das zuständige Oberlandesgericht müsste dann wohl Bamberg sein.
Dann gelten die "Süddeutschen Leitlinien", die findest Du z.B. <hier>.
[...] dann würde ja der zu zahlende TU für mich sinken. Oder habe ich da nen Denkfehler???
Du machst keinen Denkfehler. Einvernehmlich könntet Ihr die Steuerklassen auch schon jetzt auf IV/IV umstellen (verlängert die Eingewöhnungsphase und das kurzfristige weniger gibt es mehr bei der Einkommensteuererklärung zurück).
Aber was ist wenn ich beim nächsten Abschluß weniger in der Landw. verdiene.[...] Wird das dann alle Jahre neu gerechnet??
Deshalb wird der Dreijahresschnitt genommen. Eine Neuberechnung kann im Grunde genommen jederzeit erfolgen (ein Auskunftsanspruch besteht alle zwei Jahre) ... eine Abänderung nach unten ist tendenziell aber immer schwieriger als nach oben.
Wie sieht es nach der Scheidung aus? Da muß ich doch "nur" ncoh für meinen kleinen bezahlen oder?? Der Kindesunterhalt bleibt ja immer gleich, egal ob Trennungsjahr oder nach Scheidung.
Das kommt darauf an (blöde Antwort, weiß ich) ... KU ändert sich beispielsweise, wenn Du tatsächlich nicht mehr für DEF zahlen musst (es findet eine EK-Stufenanpassung gem. DDT statt).
Einen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung muss DEF begründen. Ob, wie lange und wieviel hängt vom Einzelfall ab.
Fuck ich brauch glaube ich doch noch nen Anwalt......
Spätestens für die Scheidung brauchst Du einen Anwalt. Wie gesagt, würde ich zunächst das Schreiben Ihrer Anwältin (ohne Ohnmachtsanfall) abwarten.
Wenn Du nen geschiedenen Landwirtskollegen kennst, frag mal bei dem nach.
Gruß
United
Hi Leute, es gibt Neuigkeiten:
Von der Anwältin bisher noch nichts gehört, hatte angeblich nen Sterbefall in der Familie, jetzt soll es aber nächste Woche was von Ihr geben.....
DEF hat Wohnung ab dem 01.11.2014 hier im Ort, was gut ist denn dann können mein Sohn und ich uns oft sehen, und DEF und ich uns beide um die Erziehung kümmern.
Heute kam sie mit dem Vorschlag, dass wir uns nicht Scheiden lassen und verheiratet bleiben können, dann müsste nichts geteilt werden, sie würde im Kreditvertrag der Bank stehen bleiben (und würde keinen Vertragsbruch gegenüber der Bank begehen ???). Wir könnten doch alles notariell regeln und uns auf eine Summe einigen, z.B. 600,- im Monat, dann müsste sie nicht länger arbeiten und im Gegenzug würde sie auf alles was ich mit der Landwirtschaft verdiene, etc. verzichten.
Nur mal so: ich habe nach Trennung, ohne Kindergeld und Stkl. I ca. 1.900 Netto. Abzüglich 850,- Raten fürs Haus. = 450,-
Sie, nach Trennung und Stkl II ca. 950,- plus Kindergeld 186,- plus 600 (von mir) abzügliche Miete 250,- = 1.486,- (wenn Sie dann doch noch einen 450,- Euro Job annimmt oder 3/4tags arbeiten sollte kommt sie ja auf knappe 2.000,-)
Klingt doch fair oder?? Ich glaub die spinnt.
Ich frage mich, was sie mit diesem Angebot bezweckt?? Warum nicht scheiden lassen?? Sie kam mit dem Argument, das eine Bekannte von ihr auch bei der Scheidung nichts von Ihrem Mann wollte aber dann nach zwei Jahren es sich anders überlegt hätte und dann doch noch was bekommen hätte. Diese Möglichkeit würde bei der von Ihr vorgeschlagenen Lösung nicht möglich sein, da alles notariell wäre. So ein Quatsch, wenn wir uns scheiden lassen und vorher eine notarielle Scheidungsvereinbarung geschlossen haben, kann hintennach auch keiner mehr kommen (Ok. außer wir würden mit der Regelung gegen Gesetz, etc. verstossen)
Ich weiß nicht, was die für "Berater" hat???????
Hat hier einer ´ne Idee??
BTW. wenn Sie 400,- gesagt hätte, dann hätte ich dem vermutlich sogar zugestimmt.
Wenn du dich ruinieren willst, gehst du auf den Vorschlag deiner DEF ein, so hat sie dich noch besser im Griff..... :knockout:
Einigen ist wirklich nicht zu helfen
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo Willibald,
das einzige, was u.U. nicht nachteilig beim Vorschlag Deiner Frau ist, ist, dass Sie eben mit allem überfordert ist und sich die Option Trennung ja/nein offen halten will.
Solange die Scheidung nicht durch ist, hat sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung hätte sie u.U. Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, z.B. wegen ehebedingter Nachteile oder auch weil das Kind noch Betreuungsbedarf hat. Ihr könnt Euch darauf einigen wieviel und wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt wird oder ein Richter entscheidet es.
VG Susi
Bin zwar neu hier, aber ein sehr ernst gemeinter Ratschlag aus persönlicher Erfahrung:
Auf jeden Fall das Angebot ausschlagen. Entweder sie trennt sich von Dir, oder aber nicht. Trennung heißt dann aber zu Deinem eigenen Schutz auch Scheidung. Je länger die Scheidung hinausgezögert wird, desto besser stellt sich Deine DEF in Hinblick auf den Versorgungsausgleich (Rente) und Du Dich dadurch entsprechend schlchter. Je eher die Scheidung eingereicht werden kann, desto besser für Dein zukünftiges Rentenleben.
Zu dem Kind möchte ich hier nicht viel sagen. Aber ich würde wirklich versuchen, die Mutter nicht mit dem Kind gehen zu lassen. Versuche auf jeden Fall, das Kind bei Dir in Deinem Haushalt zu behalten. Am Ende beim Streit um das Kind kommt das Kontinuitätsprinzip zur Anwendung und spielt im Grunde fast die wichtigste Rolle bei der Frage, zu wem das Kind kommt.
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Here lies one whose name was writ in water