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Zugewinnausgleich - Ex verschweigt Kapitalanlage

 
 Mexx
(@mexx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
es geht um den geforderten Zugewinnausgleich meiner Ex.
Sie meint, sie könne jetzt das große Geld machen und mich so richtig abzocken und ausnehmen.
Jetzt habe ich eine Frage: sie kam mit so gut wie gar nichts in die Ehe. Ich hatte da schon ein Haus (natürlich mit Schulden verbunden etc.) und ein gutes, neuwertiges Auto etc.
Jetzt weiß ich ganz sicher, dass sie eine Kapitalanlage hat. Diese müsste nächstes oder übernächstes Jahr zuteilungsreif sein. Ich weiß es so genau, da das Geld für Arbeiten am Haus verplant war, als wir noch verheiratet waren. Zu dieser Kapitalanlage habe ich jedoch leider keinerlei Unterlagen, bzw. schriftlich Beweise. Ich weiß nur die Bank, aber sonst leider nichts.
Sie hat diese auf ihrer Aufstellung jetzt natürlich nicht mit angegeben. Die Anlage läuft auf ihren Namen, wurde aber von der Mutter oder Oma immer für sie einbezahlt.
Welche Möglichkeiten habe ich, dass sie diese angeben muss in der Aufstellung zum Zugewinnausgleich? Es handelt sich hier um weit über 20.000 €, die die Zugewinnaufteilung natürlich dann gleich anderes aussehen lassen.
Ich hoffe, ihr habt Tipps oder Ideen für mich!
Lieben Dank
Mexx


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2015 13:33
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hallo Mexx,

also ich denke, es gibt da keine Möglichkeit für Dich. Wenn die Oma und die Mutter für ihre Tochter bzw. Enkelin einbezahlt haben, dann war dies eine Geschenk an Deine Ex und solche fallen nicht unter den Zugewinnausgleich.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 14:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Naja, Geschenk ist hier schwierig, da Geld keinen persönlichen Charakter hat. Die Ehe ist nun mal i.d.R. eine Solidargemeinschaft. Da anscheinend nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 14:36
(@Inselreif)

Davon abgesehen dass es keine gute Idee ist, über solche Summen vor Gericht zu streiten:

Jetzt weiß ich ganz sicher, dass sie eine Kapitalanlage hat.

Mag sein, dass sie die einmal hatte aber weisst Du denn auch (absolut sicher), dass sie diese bei Zustellung des Scheidungsantrags noch hatte? Kann sie die Anlage nicht zwischenzeitlich gekündigt haben?

Weiter:
- Schenkungen, die weniger als drei Jahre (gesetzliche Verjährungsfrist) her sind, kannst Du beim Zugewinnausgleich vorneweg aussen vor lassen, da ein fiktiver Rückzahlungsanspruch der Eltern (die ihre Tochter und nicht Dich beschenken wollten) gegengerechnet wird.
- Für Schenkungen, zu denen eine entsprechende Schenkungsvereinbarung existiert (die ja auch jetzt noch plötzlich "auftauchen" kann), gilt das auch länger.
- Ansonsten werden Schenkungen (wie auch Erbschaften) im Zugewinnausgleich privilegiert behandelt. Das ist recht kompliziert.

Mit anderen Worten: vergiss es

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 14:48
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Moin

Naja, Geschenk ist hier schwierig, da Geld keinen persönlichen Charakter hat.

Rechtlich gesehen ist es eine Schenkung und da die Anlage rein auf den Namen der Frau lief, ist sie eindeutig die Empfängerin der Schenkung. Eine Schenkung wird dem Anfangsvermögen des Ehegatten zugerechnet, unterfällt also nicht dem Zugewinn.

Das Einzige, was hier im Vermögensausgleich Berücksichtigung finden müsste, wären die Zinsen, die während der Ehe bei dieser Anlageform angefallen sind.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 14:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei dem Thema bin ich dumm. Spielt es nicht auch eine Rolle, dass bsher nur Zinsen angefallen sind und das Geld erst in 1-2 Jahren (also Zukunft) ausgezahlt wird?

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 15:27
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Spielt es nicht auch eine Rolle, dass bsher nur Zinsen angefallen sind und das Geld erst in 1-2 Jahren (also Zukunft) ausgezahlt wird?

Nein, das spielt keine Rolle.

Du kannst bei jeder Anlageform feststellen, wieviel sie am Tag x wert war. Darüber hinaus kann man auch feststellen, wieviel von der Anlage eingezahlt (d.h. angespart) wurde und wieviel davon auf den Zinsanteil (oder Dividendenanteil oder was auch immer) entfällt.

Nehmen wir 'mal an, die gute Oma und die Mama haben im Verlauf der Ehe der Enkelin (Tochter) 15.000 € in die Anlage einbezahlt. Am Stichtag waren dann 16.500 € in der Anlageform, also 15.000 € an einbezahlten Beträgen und 1.500 € an Zinsen/Erträgen.

Auch wenn die Anlage selbst noch gar nicht ausbezahlt ist, heißt das, die Enkelin/Tochter bzw. Exfrau hat am Stichtag einen einzubringenden Zugewinn von 1.500 € erzielt, von dem Mexx dann 750 € zustehen.

Die Ex müsste, wenn denn die Anlage noch nicht Auszahlungsreif ist, die 750 € als Ausgleich aus ihrer Tasche an Mexx zahlen. Wenn die Anlage dann in einem oder zwei Jahren fällig ist, bekommt sie die ganze Anlage alleine.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 15:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

danke Tina, jetzt bin ich zumindest etwas schlauer.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 18:28
 Mexx
(@mexx)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten!  :thumbup:

Habe ich das richtig verstanden, wenn die Mutter/Oma das Geld einbezahlt haben, in eine Anlage die auf ihren Namen läuft, dies dennoch als Schenkung gilt und nicht angegeben werden muss? Nur die Zinsen und Erträge sind für den Zugewinnausgleich relevant?
Wie sieht es denn im Prozess wegen nachehelichen Unterhalt mit monatlichen "Zuschüssen" aus, die von den Großeltern monatlich in dreistelliger Summe bezahlt werden? Läuft das da auch als Schenkung oder zählt das da dann wenigstens zu ihrem Einkommen dazu? Es kann ja nicht sein, dass die buckeln muss wie ein Arsch und kein Geld hab, weil ich für die horrenden Unterhalt zahlen muss und die ein Leben in Saus und Braus führt...
Ich zweifle so langsam echt an der deutschen Rechtsprechung.  :exclam:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2015 18:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Zuwendungen Dritter gelten nur als Einkommen, wenn dies von diesen gewünscht wird.
Kannst du dir ernsthaft vorstellen, dass die Großeltern deiner Frau ein Interesse daran haben, dass ihre monatlichen Zuwendungen an deine Frau als Einkommen zählen sollen?
Vermutlich nicht.
Und damit ist das kein Einkommen.

Ja, bei der Anlage zählen nur die Zinsen und Erträge als Zugewinn.
Über was für Summen reden wir hier?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 18:49




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Anhäufung von Vermögen für allein einen Ehepartner (wie auch immer diese Anhäufung definiert ist) abseits des zu bedienenden ehelichen und daher gemeinsamen Schuldendienstes unter Teilnahme am Mehrgewinn beider Ehepartner aus der Abgeltung der selbigen Schulden innerhalb einer Zugewinngemeinschaft ist aus meiner nicht nur moralischen Betrachtung heraus ein - mal krass ausgedrückt - staatl. akteptiertes Hintergehen der gesetzlich definierten solidarischen ehelichen Gemeinschaft (oder wie wird sonst nachehelicher Unterhalt begründet vor dem Gesetz). Das dt. Recht dies billigt und hier dennoch krampfhaft eine Zugewinngemeinschaft unterhaltstechnisch definiert/unterstellt, ist nicht nur traurig, das ist ein Widerspruch in der Sache selbst. Vertragsfreiheit bei gesetzlicher Sanktionierung derselben kann hier wohl kaum geltend gemacht werden. M.M.

Gruss oldie

PS: Nur finde ich es mal wieder interessant, dass sich manche Frauen für fremde Frauen ins Zeug schmeißen. Woher kommt nur meine irrige Wahrnehmung? Gäbe es diese Wortmeldung von manchen Frauen auch für Männer in vergleichbarer Lage? Mal gucken, was zukünftig abgeht.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2015 02:04
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@oldie
Ich habe nur auf seine Frage geantwortet, ob die monatlichen Zuwendungen der Familie seiner Frau jetzt als Einkommen gerechnet werden können.

Wie sieht es denn im Prozess wegen nachehelichen Unterhalt mit monatlichen "Zuschüssen" aus, die von den Großeltern monatlich in dreistelliger Summe bezahlt werden? Läuft das da auch als Schenkung oder zählt das da dann wenigstens zu ihrem Einkommen dazu? Es kann ja nicht sein, dass die buckeln muss wie ein  **tsts - ID 6** und kein Geld hab, weil ich für die horrenden Unterhalt zahlen muss und die ein Leben in Saus und Braus führt...

In meinen Augen sollte die Anlage während der Ehezeit voll in den Zugewinn gerechnet werden, weil hätte die Frau dieses Geld in den gemeinsamen Topf eingebracht wäre jetzt ein höherer Zugewinn da, weil Mexx ja mehr hätte sparen können. Das ein Gericht das anders sieht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber so habt ihr euch ja geäußert, dass ich da nicht unbedingt meine logische Meinung vertreten musste, die nicht von den Gerichten akzeptiert wird.

Und das diese Zuwendungen Dritter zumindest aber einer gewissen Höhe auch als Einkommen gezählt werden sollten, wäre auch logisch, ist aber soweit ich weiss nicht so ausgeurteilt worden.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2015 10:03