Ich hatte gestern Scheidungstermin. Allerdings sind der Gegenseite am Vorabend des Termins noch zwei Folgesachenanträge eingefallen, was bedeutet hat, das die Hauptverhandlung erstmal geplatzt ist. Der Richter war alles andere als begeistert.
Nun zu meinem Problem. Es geht um den Zugewinnausgleich. Meine Eltern haben mir ein Einfamilienhaus überschrieben, welches ich während der Ehe zur Hälfte meiner Frau überschrieben habe. Im Falle einer Scheidung hätte ich jedoch einen Rückübertragungsanspruch. Die Gegenseite behauptet daher, dass ich somit Vermögen gebildet habe. Nun haben jedoch auch meine Eltern im Falle einer Scheidung einen Rückgabeanspruch auf das Haus. Ich werde daher meine Hälfte an meine Eltern zurück übertragen. Die Hälfte meiner Frau werden sie, da sie sich sicher weigert, auf den Rechtsweg holen müssen.
Meine Frage an die Experten hier wäre, hätte ich trotzdem mit dem Haus Vermögen gebildet, auch wenn meine Eltern ihren Rückgabeanspruch gegenüber mir und meiner Nochfrau geltend machen? Danke im Voraus.
Chris
Hallo chris,
ohne jetzt beurteilen zu können, ob die Rückübertragung von dir oder ihr wasserdicht ist, so gilt dennoch die Übertragund des Hauses als Bestandteil des Anfangsvermögens und ist somit, wie ein Erbe, aus Zugewinnbetrachtungen raus.
Aber:
Eine Wertsteigerung des Hauses wäre wieder Zugewinn!
Wenn es also zum Zetipunkt der Schenkung 100.000,- € wert war und jetzt 150.000,-, so wären 50.000,- Zugewinn entstanden.
Eine ganz fiese Falle ist auch, dass Zugewinn nur mit positiven Beträgen berechnet wird.
Angenommen, die Rückübertragung klappt nicht und euch gehört das Haus nun zu gleichen Teilen, bei einem Wert von 100.000,-€
Dann bist du durch die Schenkung an sie zwar 50.000,- € ärmer geworden und sie 50.000,-€ reicher, womit sie dir eigentlich 50.000,- Zugewinnausgleich zahlen müsste, jedoch wird dein Negativsaldo unterschlagen und somit müsste sie dir nur 25.000,- € Zugewinnausgleich zahlen.
Am besten wäre es also tatsächlich, wenn die Rückübertragung des ganzen Hauses klappen würde. Dann wäre das Haus aus der Scheidung raus.
Wie ist denn der Vertrag an der Stelle formuliert?
Ist die Übertragung an dich vorbehaltlich geschehen?
Durftest du deiner Frau überhaupt eine Hälfte weiter reichen?
Das dürfte noch spannend werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Chris,
noch eine Anmerkung, damit's keinen Denkfehler gibt: Wenn es nur eine Rückübertragung gibt (also kein Geld fliesst), entsteht bei Dir auch kein Vermögenszuwachs durch Wertsteigerung; dieser liegt - bestenfalls - bei Deinen Eltern und ist damit nicht zugewinnrelevant.
Schau aber mal genau in den damaligen Notarvertrag: Zu wessen Gunsten wurde der Rückübertragungsanspruch festgehalten? Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob die halbe Hütte von Deiner Ex wieder an Deine Eltern gehen soll oder an Dich. Und nachdem Du schreibst, dass Du ihr die Hälfte übertragen hättest, tippe ich eher auf Letzteres; damit hättest Du natürlich Vermögen gebildet (heutiger Wert abzüglich indexierter Immobilienwert zum Zeitpunkt der Schenkung). Das Fatale dabei wäre, dass das dann nicht nur für Deine Haushälfte gilt, sondern für die Gesamtimmobilie.
Stell doch einfach mal die entsprechenden Passagen der damaligen Notarverträge hier (Schenkung der Eltern an Dich, Übertragung der Haushälfte an Deine Ex) ein; das müssen zwei unterschiedliche Verträge sein.
Grüssles
Martin
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