Zugewinn welches Re...
 
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Zugewinn welches Recht greift

 
(@schlaflos)
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Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zum Zugewinn

Die Scheidung wurde im Jahr 2008 von mir eingereicht.

Bis zur Scheidung hat Madame noch Anspruch auf TU, nachehelicher Unterhalt wurde vom Gericht schon geklärt (0 Euro).
Um die Scheidung noch ein wenig zu verzögern hat Madame nun Stufenklage (unberechtigt) zum Zugewinn im Rahmen des Scheidungsverbunds eingereicht.

Welches Recht greift nun für das Zugewinnverfahren. Das Recht zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags, oder aber die neue Rechtsprechung zum Zugewinn vom 01.09.2009.

Mit freundlichen Grüßen

schlaflos


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 16:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Frage des Zugewinns ist im scheidungsverbund anhängig. Damit gilt das Datum des Scheidungsantrags und somit altes Recht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 16:58
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo DeepThought,

danke für die Info

Schade Madame hatte reichlich Schulden vor der Ehe.....schade schade ....

schlaflos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 17:19