Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Zugewinn
Die Scheidung wurde im Jahr 2008 von mir eingereicht.
Bis zur Scheidung hat Madame noch Anspruch auf TU, nachehelicher Unterhalt wurde vom Gericht schon geklärt (0 Euro).
Um die Scheidung noch ein wenig zu verzögern hat Madame nun Stufenklage (unberechtigt) zum Zugewinn im Rahmen des Scheidungsverbunds eingereicht.
Welches Recht greift nun für das Zugewinnverfahren. Das Recht zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags, oder aber die neue Rechtsprechung zum Zugewinn vom 01.09.2009.
Mit freundlichen Grüßen
schlaflos
Moin,
die Frage des Zugewinns ist im scheidungsverbund anhängig. Damit gilt das Datum des Scheidungsantrags und somit altes Recht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
danke für die Info
Schade Madame hatte reichlich Schulden vor der Ehe.....schade schade ....
schlaflos
