Hallo,
es geht um Zugewinn und ob VKH bzgl. GÜ-Zahlantrags gewährt wird.
Mein Mann hat vor der Ehe eine Wohnung gekauft. Er bekam dazu neben einem Voraberbe von meiner Schwiegermutter plus ein Privatdarlehen über ca. 30500 Euro. Dieses hat er bis heute nicht zurück gezahlt. Das war aber auch nie beabsichtig (kann ich aber nicht beweisen), weil es eine Aufstockung zum Voraberbe war, damit keine Erbschaftsteuer anfällt, mit dem die Wohnung u.a. finanziert wurde. Diesdes Privatdarlehen wurde auch kurz vor der Hochzeit ins Grundbuch eingetragen.
Im Antrag GÜ zum Zugewinn des Antragstellers:
Im Aktiva ist das Darlehen nicht aufgeführt.
Jedoch nicht im Passiva.
Beim Anfangsvermögen steht dann im Aktiva auch nichts davon und im Passiva taucht das Privatadarlehen aber wieder auf.
Der gegnerische Anwalt schreibt nun, dass das Darlehen beim Endvermögen zu berücksichtigen ist, weil bisher keine Rückzahlung möglich war.
Das Gericht möchte nun von mir Stellungnahme zum Fortbestehen des Privatdarlehens.
Was und wie soll ich denn da jetzt begründen? Könnt ihr mir bitte dazu helfen?
Danke
Anisu
Also ich habe, ehrlich gesagt, kein Wort verstanden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Anisu,
rein prozesstaktisch würde ich das Vorhandensein des Darlehens pauschal bestreiten, ohne näher darauf einzugehen. Dann trifft Herrn Ex die Beweislast und er wird ein Problem bekommen, seinen Vortrag in der jetzigen Form zu stützen. Dir kann es ja egal sein, ob das Darlehen komplett draussen bleibt oder komplett rein kommt.
Das Darlehen selbst ist nicht im Grundbuch eingetragen. Dort steht eine dingliche Grundschuld, die vielleicht zur Sicherung des Darlehens dienen sollte, dies aber nur durch entsprechende Zusatzvereinbarung.
Gruss von der Insel
Hallo Beppo, hallo Insel,
ich habe auch erstmal nichts verstanden.
Aber mir kann es nciht egal sein, ob das Darlehen drin steht oder nicht.
Die dingliche Grundschuld geht einher mit einer Zusatzvereinbarung.
Da steht drin, "nach Absprache oder Bedarfsfall" zurückzuzahlen. Diese Dokumente liegen alle dem Gericht vor.
Aber das dürfte nun auch keine Rolle mehr spielen, da mein Mann beim Endvermögen das Darlehen nicht mehr angeführt hat und man somit davon ausgeht,
das nichts mehr zu begleichen ist. Das heißt, er hat diese Schulden nicht mehr.
Deswegen will das Gericht von mir wissen, was nun mit dem Fortbestehen des Darlehen ist.
Aber so wie mein Mann sein Endvermögen ohne das Darlehen aufgeführt hat, gibt es ja wohl kein Darlehen mehr.
Ob es getilgt ist, von ihm vergessen wurde oder die Schuld erlassen wurde, weiß ich ja nicht.
LG Anisu
Hi Anisu,
wieso nicht "egal"? Es ist für Dich doch nur der eine Fall nachteilig, wenn das Darlehen beim Anfangsvermögen enthalten ist und beim Endvermögen fehlt. Die drei anderen möglichen Kombinationen entsprechen der Realität oder sind sogar noch vorteilhafter.
Pass nur bitte auf, dass das Darlehen nicht beim Immobilienwert abgezogen wurde. Man weiss ja nie.
Dem Gericht würde ich einfach nur mitteilen, dass Du kein Darlehensnehmer bist und Dir über das Schicksal des Darlehens derzeit nichts bekannt ist. Dabei eher schwammig bedeckt halten und nicht zu viel Futter liefern. Du bist nicht dafür zuständig, das Vermögensverzeichnis der Gegenseite zusammenzustellen.
Gruss von der Insel
Hallo Insel,
wieso ist diese Variante für mich nachteilig?
Es ist für Dich doch nur der eine Fall nachteilig, wenn das Darlehen beim Anfangsvermögen enthalten ist und beim Endvermögen fehlt.
So ist es aber laut Aufstellung.
Wenn das Darlehen nicht mehr zurück gezahlt werden muss oder schon wurde, dann steht meinem Mann doch mehr Geld zur Verfügung, weil er nichts mehr abbezahlen muss.
Oder verstehe ich einfach nur nicht?
Warum ist das wichtig? Woran erkenne ich, ob das gemacht wurde?
Pass nur bitte auf, dass das Darlehen nicht beim Immobilienwert abgezogen wurde. Man weiss ja nie.
LG
Anisu
Hi Anisu,
natürlich hast Du Recht, ich hatte es gedanklich verdreht.
Ob das Darlehen direkt vom Immobilienwert abgezogen wurde, kannst Du eigentlich nur erkennen, wenn Du den Wert der Immobilie abschätzen kannst oder entsprechende Belege verfügbar hast. Ist der angegebene Wert denn plausibel oder belegt?
Das hier allerdings
Der gegnerische Anwalt schreibt nun, dass das Darlehen beim Endvermögen zu berücksichtigen ist, weil bisher keine Rückzahlung möglich war.
verwirrt mich bei nochmaligem Lesen etwas. Wieso schreibt der Anwalt dazu, wenn es nicht in der Aufstellung enthalten ist? Möchte er es nachträglich berücksichtigt haben? Das ist im Moment für Dich wie für uns Stochern im Nebel.
Gruss von der Insel
Moin,
ich würde das andersherum betrachten; es geht schliesslich um den Zugewinn während der Ehe. Wenn der sich sprunghaft erhöht hat, weil ein Darlehen abgelöst wurde, ist auch der Zugewinnausgleich entsprechend höher. Er kann sich aber auch erhöht haben, weil der Ort der Immobilie an den ÖPNV angeschlossen wurde. Oder weil am Ort viele neue Arbeitsplätze entstanden sind, die die Immobilienpreise befördert haben. Und natürlich kann auch das genaue Gegenteil der Fall sein (Landflucht, Zustandsverschlechterung des Hauses etc.)
Betrachtet wird nur der Immobilienwert zu Beginn und zum Ende der Ehe; die Differenz fliesst indexbereinigt in den Zugewinnausgleich ein. Wodurch sich der Zugewinn während der Ehezeit erhöht hat, spielt keine Rolle. Der Immobilienbesitzer wird also von sich aus ein Interesse haben, eine eventuell noch bestehende Darlehensbelastung nachzuweisen. Kann er das nicht, ist die Hütte schuldenfrei und ihr gesamter Verkehrswert in die Zugewinnberechnung einzustellen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wieso schreibt der Anwalt dazu, wenn es nicht in der Aufstellung enthalten ist? Möchte er es nachträglich berücksichtigt haben? Das ist im Moment für Dich wie für uns Stochern im Nebel.
Gruss von der Insel
Hallo Insel,
ja, ihm ist wohl aufgegangen, dass er das Darlehen beim Endvermögen vergessen hat aufzulisten und führt es jetzt wieder auf, das es ja noch unberücksichtigt ist. Das hat auch das Gericht stutzig gemacht und deswegen die Nachfrage bei uns, was mit dem Darlehen passiert ist.
LG
Anisu
Der Immobilienbesitzer wird also von sich aus ein Interesse haben, eine eventuell noch bestehende Darlehensbelastung nachzuweisen. Kann er das nicht, ist die Hütte schuldenfrei und ihr gesamter Verkehrswert in die Zugewinnberechnung einzustellen.
Grüssles
Martin
Hallo Martin,
so sieht es wohl aus.
Dazu bräuchte er sich ja nur ein Schreiben der Mutter aufsetzen zu lassen, dass er noch tilgen muss.
Ob das nach 16 Jahren noch glaubwürdig ist, sei dahin gestellt.
Ich kann jedenfalls nicht mit Papier belegen, dass es ein verkapptes Voraberbe war um Steuern einzusparen und nie zurückgezahlt werden sollte.
LG
Anisu
Hi Anisu,
wie sähe es denn aus, wenn es korrekt als Voraberbe gehandhabt worden wäre? Dann wäre das Geld halt nicht als Darlehensauszahlung sondern als Erbe geflossen, soweit alles gleich, nur hätte es kein Darlehen gegeben. Weder zu Beginn noch am Ende der Ehezeit. Richtig?
Das ist finanziell kein Unterschied zum zinslosen Darlehen, das über all die Jahre nicht getilgt wurde. Statt sein Darlehen zu tilgen, hattet ihr ja auch mehr Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung und vermutlich auch verbraucht. Hätte er das anders gehandhabt, dann hättet Ihr Euch all die Jahre etwas mehr einschränken müssen und Du bekämst dafür jetzt Deine Hälfte der Einschränkung als Zugewinnausgleich ausgezahlt.
Also ich seh das weiter so - Du teilst mit, dass Du nicht wüsstest, dass es dieses Darlehen noch gibt. Wenn das Gericht es als getilgt ansieht, freust Du Dich - wenn nicht, ist es nicht wirklich unfair.
Es ist auch nicht verboten, ein Darlehen zu vereinbaren, bei dem die Tilgung gestundet ist. Ob das steuerlich so ok ist, geht nur Deinen Ex etwas an. Und ja, es würde sicher viel Spass machen, ihn deswegen "hinzuhängen" aber das könnte als Verstoss gegen die nacheheliche Solidarität nach hinten losgehen.
Gruss von der Insel