Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie mit "Kontenräumung" beim Zugewinnausgleich umgegangen wird ?
Die Noch-Gattin meines LG hat 40.000 € vom gemeinsamen Konto abgehoben und hat es angeblich "verzockt".... :thumbdown:
Die Begründung dafür lautete, dass sie versucht hätte damit Geld zu "gewinnen", damit sie ihn bezüglich des Hauses auszahlen zu können..... 😀
Mein LG glaubt ihr allerdings nicht, dass sie das Geld wirklich verspielt hat, sondern im Kopfkissen eingenäht hat :question:
Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass Richter sowas gar nicht leiden mögen und diese Summen trotzdem anrechnen.
Hat jemand Erfahrungswerte, wie bei Zugewinn damit umgegangen wird ?
Liko
Hi Liko,
bei dieser Frage kommt es ganz wesentlich darauf an, ob einer der Beteiligten bereits die Scheidung eingereicht hat bzw. - noch genauer - ob der Scheidungsantrag Deines LG oder seiner Ex bereits der jeweils anderen Partei zugestellt wurde.
Der Tag, an dem dies geschieht, ist nämlich gleichzeitig auch der Stichtag für den Zugewinn. Hat die Kontenplünderung danach stattgefunden, wird die Ex so gestellt, als wäre das Geld noch vorhanden. In Eurem Fall könnte das bedeuten, dass sie Deinen LG nicht mehr für das Haus ausbezahlen kann - dann kann er es möglicherweise für kleines Geld übernehmen. In diesem Fall hätte sie mit Zitronen gehandelt, denn sie kann das Geld ja schlecht plötzlich wieder aus dem Kopfkissen holen.
Ist die Scheidung jedoch noch nicht eingereicht, wird es schwierig: Nach meiner Kenntnis der Rechtslage gibt es innerhalb einer Ehe zwar den Straftatbestand der Vergewaltigung (leicht zu behaupten und schwer zu beweisen), aber nicht den des Diebstahls (obwohl bei Kontenplünderung recht einfach zu beweisen). In meinem Fall war die komplette Räumung meiner Privat- und Geschäftskonten (keine gemeinsamen Konten!) durch Madame sogar das trennungsauslösende Ereignis. Laut damaliger Aussage meines RA hätte ich trotz eindeutiger Dokumentation dieses Diebstahls wenig Chancen gehabt, hieraus eine Unterhaltsverwirkung nach § 1579 BGB zu gründen - Motto: "Sowas ist zwar nicht fein, aber machen kann man nix".
HTH
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für Deine Antwort. Der Scheidungsantrag wird gerade von der Seite meines LG vorbereite. Die Plünderung fand also vorher statt. Wenn das wirklich so ist, dass das Geld für alle Zeiten futsch ist, wäre das der Hammer. Der haken an der ganzen Geschichte ist auch noch, dass das Konto auf ihren Namen läuft.
Wenn wir das richtig verstanden haben, dann wir bei "ZU"gewinn auch nicht berücksichtigt, dass er in der Ehe quasi einen Verlust erwirschaftet hat, also der Endbestand seines Vermügens kleiner ist, als sein Anfangsbestand. Da "Madam" aber auf einem Großteil der Kohle sitzt und auch noch im Haus wohn, ist ihr Endvermögen sehr viel höher als ihr Anfangsvermögen (zzgl. der 40.000 € "Spielgeld").
Wir das wirklich nicht berücksichtigt, dass mein LG einen "ZU"verlust gemacht hat....?
Viele Grüße
Liko
Moin,
bzgl. Zugewinn guckst du >hier<. Es gibt also auch negativen Vermögenszuwachs. Jedoch kann der Zugeinn nicht negativ sein, sondern höchstens 0,00 €.
Wichtig im Falle deines LG sind >dieses< und >dieses< Urteil.
Ich bin immer wieder überrascht von der Vielfalt der hier auf vatersein.de zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought,
danke für die Links !
Veilleicht hat er ja doch noch eine Chance an eine Teil des Geld zu kommen.
Nochmal zum Thema "Verluste". Im Fall meines LG ist es tatsächlich so, da er ein geringers Endvermögen als Anfangsvermögen hat, als seiner Noch-Gattin keine Zugewinnausgleich zahlen müßte. Er hat ca. 30.000 € Verlust.....
So und sie hat einen "Zugewinn" von ca. 50.000 € (ohne die genannten 40.000 €), d.h. er bekommt davon 25.000 € von Ihr, aber den Verlust von 30.000 € hat er alleine zu tragen....?
Sehen wir das richtig ?
Liko