Hallo zusammen, habe eine Frage zwecks Zugewinn.
Es heißt doch das das Anfangvermögen vom Endvermögen abgezogen wird und die Summe was übrig bleibt wird geteilt.
Wie sieht es aus bei folgendes Bsp.
Ich: Anfangsvermögen: Bsp. 37000€
Endvermögen: 30000€
Auto Zeitwert ca. 18000€
Frau: Anfangsvermögen: 0€
Endvermögen: 1500€
Auto Zeitwert ca. 7000€
Zählt Lebensversicherung auch zum Zugewinn?
Was bekommt Sie oder Ich !!
Vieln Dank für eure Hilfe.
Gruß Stefan
Moin Surfuser,
Du:
AV 37.000
EV 30.000 + 18.000 = 48.000
-> 11.000 Zugewinn
Sie:
AV 0
EV 1.500 + 7.000 = 8.500
-> 8.500 Zugewinn
Ausgleich: Du an sie -> 1.250
Annahme: Beide KfZ während der Ehe angeschafft.
Ggf. könnte KfZ auch dem Hausrat zugeordnet werden.
Zählt Lebensversicherung auch zum Zugewinn?
Eine Kapital-LV gehört in der Regel zum Zugewinn.
Gruß
United
Ganz so einfach würde ich es nicht machen für eine Überschlagsrechnung sicher gut .
Wie lange seit ihr verheiratet gewesen. Es gibt eine Indexierung des Anfangsvermögens die sich evtl bei Dir positiv niederschlagen könnte.
Wer hat das Auto benutzt ? Gemeinsames Auto ? Falls ja dann fällt das eher unter Hausrat.
Ansonsten Gutachten zum Stichtag machen lassen. Autos können auch schnell weniger Wert sein 🙂
das mal vorab.
