Moin Pippo,
bin kein Streitkosten-Experten, vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Insel ...
Die Kosten des Gerichtsverfahrens hängen im Wesentlichen vom Streitwert ab (auf wieviel Zugewinn hat Madame Dich verklagt?).
Ich sehe es auch so, dass ich einem Vergleich nur zustimme, wenn eine gewisse Zahl X erreicht wird, werde mich auf keinen Kuhhandel einlassen
Die Entscheidung, wie hoch Du diese Summe x ansetzt, kann Dir keiner abnehmen. Den Sachverhalt im Detail kennt keiner besser als Du.
Aus obiger Betrachtung heraus erschienen 10.000 EUR als realistisch.
Typischerweise werden bei einem Vergleich die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder zahlt seinen Anwalt, Gerichtskosten werden geteilt.
Wenn Madame Dich auf 50.000 EUR verklagt hat und der Kompromiss nunmehr vorsieht, dass lediglich 10.000 EUR rauskommen sollen, könntest Du ja anregen, dass die Kosten im Verhältnis 20:80 geteilt werden und Madame von ihrem Ertrag Deinen Anwalt mitzahlt ...
Besten Gruß
United
Hallo,
ich habe in Vorbereitung auf den Gerichtstermin eine Rechnung angestellt, um zu dokumentieren, warum es zu einer Vermögensverringerung zwischen Trennung und Einreichung Scheidung kam.
Grundsätzlich ist es so, dass der RA der Gegenseite ständig sagt, dass genügend monatliches Einkommen da war, um alle Kosten aus dem gehalt zu decken, auf der anderen Seite hat er aber einige Ausgaben selbst als unstrittig anerkannt, auch in der vorgelegten Höhe.
Ich habe jetzt eine Rechnung angestellt, in der ich mein monatliches Gehalt genommen habe und davon die anerkannten Kosten pro Monat abgezogen habe. Zwischen Trennung und Einreichung Scheidung lagen 10 Monate also habe ich immer ein 1/10 der jeweiligen Kosten auf den Monat runtergebrochen.
Da ich mir nach der Trennung ein Auto gekauft habe, habe den Kaufpreis auch durch 10 geteilt. Am Ende kommt eine deutliche Unterdeckung pro Monat raus, diese habe ich wieder mit 10 multipliziert. Nennen wir diesen Betrag mal A.
Dann habe ich verglichen welches Vermögen es am Tag der Trennung gab und welches am Tag Einreichung Scheidung (inklusive Schwacke Wert Auto), die Differenz errechnet und so bin ich auf Betrag B, die Vermögensverringerung gekommen. Dann habe ich B minus A gerechnet.
Es kommt ein Betrag C raus, der sagt, welches Vermögen ich nicht dokumentieren konnte, von diesen Betrag C habe ich noch den Wertverlust des Autos abgezogen.
Ist meine Rechnung korrekt bzw. ist es sinngemäß, dass ich den Wertverlust des Autos mitreinrechne?
Vielen Dank!!
Moin Pippo,
obwohl Du Dir größte Mühe gegeben hast, es zu verhindern, habe ich Deine Abwandlung des Pythagoras-Satzes (glaube ich zumindest) verstanden ...
Du möchtest mit Deiner Rechnerei die Argumentation des RA "dass genügend monatliches Einkommen da war" entkräften ...
... meiner Meinung nach ist das vergebene Liebesmüh (weil ziemlich schwer durchschaubar).
Da ich mir nach der Trennung ein Auto gekauft habe, habe den Kaufpreis auch durch 10 geteilt.
... kann mir kaum vorstellen, dass die Kaufpreisumlage auf zehn Monate so durchmarschiert (die Nutzungsdauer eines Autos ist in der Regel etwas länger), wenn Du hier etwas umlegen möchtest, dann allenfalls den Wertverlust.
Was hast Du in Deiner Rechnung denn an Lebenshaltungskosten berücksichtigt ?
Ein evtl. besser nachvollziehbarer Weg wäre, Dein bereinigtes Einkommen, um diese Sonderkosten zu bereinigen und mit dieser Bereinigung unter den Selbstbehalt zu kommen ...
... ansonsten bekräfigst Du mit Deiner Argumentation, die Ansicht der Gegenseite, dass Du in diesen 10 Monaten über Deine Verhältnisse gelebt hast und dieses nunmehr zu Madame´s Lasten gehen soll.
Besten Gruß
United
PS: Den Sinn des doppelten Abzugs des Auto-Wertverlusts schnall ich nicht. Sieht aus als ziehst Du solange ab, bis das Ergebnis passt.
Moin,
... kann mir kaum vorstellen, dass die Kaufpreisumlage auf zehn Monate so durchmarschiert (die Nutzungsdauer eines Autos ist in der Regel etwas länger), wenn Du hier etwas umlegen möchtest, dann allenfalls den Wertverlust.
diese Idee platzt vor allem dann, wenn an anderer Stelle noch Fahrtkosten zur Arbeit geltend gemacht werden sollen; in der Kilometerpauschale sind Anschaffungskosten bzw. Wertverlust nämlich bereits enthalten.
... ansonsten bekräfigst Du mit Deiner Argumentation, die Ansicht der Gegenseite, dass Du in diesen 10 Monaten über Deine Verhältnisse gelebt hast und dieses nunmehr zu Madame´s Lasten gehen soll.
wie ein Gericht so etwas im Einzelfall bewertet und entscheidet, steht sowieso auf einem ganz anderen Blatt. Üblicherweise sind dort allerdings sämtliche Rechenkunststücke bekannt, mit denen Zugewinnforderungen begründet oder verhindert werden sollen; die sind ja nicht doof. Dinge wie "noch schnell ein Auto kaufen" werden leicht als Versuch der Vermögensverminderung erkannt und entsprechend bewertet.
Die Entscheidungen als solche und ihr Weg dorthin sind dann meistens viel einfacher als die endlosen Zahlenkolonnen in den Anträgen der Streitparteien. Gerichte wollen einen Fall vom Tisch kriegen; ihr Ziel und ihre Aufgabe ist nicht, 100-prozentige Gerechtigkeit herzustellen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
am ende kamen 10.000€ als aussergerichtlicher vergleich raus,
da sie mit 40.000€ gerechnet hat ist der umgang mit kind bis auf weiteres für mich gestrichen,
also am montag umgangsklage, die armen anwälte sollen ja weiter verdienen
die geschlossenen fonds wurden mal so und mal so bewertet, die ganze rechnung des richters erschloss
sich mir nicht, mit den 10.000€ kann ich leben oder muss ich leben