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Zugewinn - geschenkte Wohnung

 
(@nicknack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal 😉

Folgendes Szenario:

Vermögen am Anfang der Ehe 0 bei beiden.

Ende 2011 habe ich von meinem Vater eine Wohnung geschenkt bekommen. Einzige Bedingung: Leibrente von 300,- Euro im Monat.
Wohnung ist ca. 115 qm gross. Wert bei Schenkung kann ich nicht sagen. Wert heute auch nicht. Gehen wir mal von einem Wertzuwachs von 25.000 Euro aus.
2011 wurde ein Kredit zur Renovierung von uns beiden mit 75.000 € abgeschlossen. Ebenso wurde eine Photovoltaik mit einem Wert von 21.000 € gekauft und finanziert.

Ich habe einen Bausparer indem ca. 10.000 Euro drinen sind, dieser dient zur Finanzierung der Wohnung. Ebenso habe ich einen Bausparer für die Photovoltaik. Dort sind ca. 4000 Euro drin.

Meine DEF hat eine Lebensversicherung mit ca. 12.000 Euro und eine Pensionsfondzusage von ca. 3000 Euro.

Die gegnerische Anwältin meinte, dass in dieser Konstellation der Zugewinn gleich null ist und ich meiner DEF nichts zahlen müsste. Soweit so gut. 😉
Muss sie mir eventuell etwas zahlen?

Danke im Voraus und Viele Grüße

NickNack

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2014 15:50
(@psoidonuem)
Registriert

Der Wert der Wohnung ist zu ermitteln, bei Schenkung und bei Trennung, vorher kann man da gar keine Aussage treffen.

Aber mal ganz im Ernst, die Anwältin kann euch doch nicht beide beraten?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 18:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NickNack,

vor dem Hintergrund Deines Unterhaltsthreads zunächst der Hinweis:
Versuche das Gesamtpaket zu verhandeln ... in puncto Zugewinnausgleich benötigt KM Entgegenkommen von Dir.

Knackpunkt ist, dass die Wohnung Dir gehört, aber sie in den Krediten als Mitschuldner auftaucht.

Zur Zeit gehören die Schulden Euch beiden (und Dein Interesse, das zu ändern, sollte derzeit eher gedämpft sein).

Unter Berücksichtigung der Kredite habt Ihr beide einen negativen Zugewinn, d.h. es ist in der Tat nichts auszugleichen.

Mal mit Deinen Annahmen gerechnet:
Zugewinn Du:
Anfangsvermögen:
X (Wert der Wohnung bei Schenkung)
Endvermögen:
X + 25.000 (Wert der Wohnung heute)
- 37.500 (Renovierungskredit)
- 10.500 (Photovoltaikkredit)
  10.000 (Bauspar 1)
    4.000 (Bauspar 2)
Zugewinn: Null (- 9.000 EUR)

Zugewinn DEF:
Endvermögen:
  12.000 (Kapitalleben)
- 37.500 (Renovierungskredit)
- 10.500 (Photovoltaikkredit)
Zugewinn: Null (- 36.000 EUR) - Pensionskasse fällt vermutlich in Versorgungsausgleich

Dass hier eine beiderseitige Investition von 96.000 EUR zu einem Wertzuwachs von lediglich 25.000 EUR führt, ist sicherlich fraglich (und birgt - ggf. teures - Streitpotenzial).

Wenn Du aber gedenkst die Schulden komplett zu übernehmen, dann sollte das Deine Verhandlungsposition (im Gesamtpaket) durchaus verbessern.
Das soll kein Aufruf sein, dieses auszunutzen.
Aber: Man sollte Trümpfe bei Verhandlungen nicht vorzeitig wegschenken.

Hast Du mit der finanzierenden Bank schon mal über eine Schuldhaftentlassung von DEF gesprochen ?
Ist DEFs LV zur Besicherung an die Bank abgetreten ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 10:27