Hallo,
ich hoffe, dass ich hier kurz eine Zwischenfrage stellen darf:
Bei meiner Zugewinnklage geht es im Wesentlichen um den Wert des Hauses, also nichts neues. Aber: Welche Rechnung ist richtig:
1. Wert des Hauses - Nettokreditbelastung - Vorfälligkeitsentschädigung
oder
2. Wert des Hauses - Nettokreditbelastung
Natürlich streiten wir auch um den jetzigen Wert des Hauses, aber mir geht es gerade um die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank.....
Wie hoch könnte die wohl sein?..Nettokredit 147 t€, Verträge laufen noch 9 Jahre.....
Vielen Dank für Eure Hilfe
Andreas
HI Andreas,
mach das bitte noch mal als eigenen Thread auf, da es sonst den alten Thread zerfleddert. Gruß Ingo
Hallo,
findet die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Zugewinnberechnung Berücksichtigung?
Also
Wert des Hauses - Netto-Kreditbelastung - Vorfälligkeitsentschädigung
oder nur
Wert des Hauses - Netto-Kreditbelastung?
Ich bin alleiniger Eigentümer des Hauses, mein DEF steht mit in den Kreditverträgen.
Die Kreditverträge laufen noch 9 Jahre...und diese Entschädigung fällt nunmal an, so oder so...finde ich
Vielen Dank für Eure Hilfe
Andreas
Moin.
Solange das Haus nicht verkauft wird, fällt ja auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Und wenn es verkauft wird, ist der zu verteilende Erlös das, was nach Tilgung und Vorfälligkeitsentschädigung übrig bleibt, bzw. ist letztere von den Darlehens nehmern zu begleichen.
Wenn das beide sind, ist das ja neutral und wenn es nur einer ist, mindert das sein Endvermögen und damit ggf. seinen Zugewinn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Andreas,
ergänzend:
Ende der Zugewinngemeinschaft ist Zustellung des Scheidungsantrags.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung hat also nur dann etwas im Endvermögen zu suchen, wenn eine Darlehensablösung vor Ende der Zugewinngemeinschaft stattfindet.
Was soll denn mit dem Haus passieren ?
...und diese Entschädigung fällt nunmal an, so oder so...finde ich
Das ist durchaus Verhandlungssache. So Du das Haus behalten möchtest, stimmt die Bank evtl. auch einer Schuldhaftentlassung der Ex aus dem Kreditvertrag zu.
Wie hoch könnte die wohl sein?..Nettokredit 147 t, Verträge laufen noch 9 Jahre.....
Es gibt diverse Vorfälligkeitsrechner im Netz ... aufgrund der langen Restlaufzeit wird´s leicht 5-stellig (hängt aber von diversen Faktoren wie Zinssatz und Ratenhöhe ab).
Besten Gruß
United