hallo, bin neu hier 😉 (getrennt seit einem jahr, ein kind 2 jahre alt, scheidung steht bald bevor)
hätte eine frage zum zugewinn, mir ist klar mit anfangs und endvermögen...aber
wie wird es im detail gemacht? vor gericht? über die anwälte? muss ich alle
kontoauszüge vorlegen, zählt gezahlter unterhalt als einnahme bei der km, was ist wenn viele
barverfügungen vorhanden sind, kann einem dann verschwendung unterstellt werden?
bin dankbar für antwort, lg frank
Moin Frank,
willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für Auf-Zugewinn-Hoffer 😉
wie wird es im detail gemacht?
Jeder macht für sich eine Aufstellung über sein Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) und jenes zum Datum der Zustellung des Scheidungsantrages (Endvermögen). Die Differenz ist der Zugewinn und der mit dem höheren Zugewinn gleicht von der Differenz die Hälfte an den anderen aus.
Das könnt ihr für euch alleine machen und im Scheidungsverfahren das Thema "Zugewinnausgleich" als erledigt deklarieren. Ihr könnt auch eine Scheidungsfolgevereinbarung hierüber (und weitere Themen) abfassen und beim Notar beurkunden lassen. Letztlich könnt ihr das auch hochstrittig im Verfahren klären lassen. Wird den Richter jedoch wenig freundlich stimmen.
ich alle kontoauszüge vorlegen,
Das Vermögen muss bei berechtigten Zweifeln bewiesen werden. Hierbei sind nur Salden interessant, nicht die Bewegungen.
zählt gezahlter unterhalt als einnahme bei der km
Nein! Zudem stellt Unterhalt kein Vermögen dar.
was ist wenn viele barverfügungen vorhanden sind, kann einem dann verschwendung unterstellt werden?
Knifflig... Normalerweise nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
vielen dank für die schnelle antwort, dann warte ich es einfach mal ab 😉
lg frank