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Zugewin - Anfangsvermögen / Endvermögen ?

 
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo.

Da meine EXE den ersten scheidungstermin platzen ließ  ( zahle zu wenig Unterhalt für unsere Tochter - es besteht der Verdacht das ich ein vermögen angespart habe - Berechnung des Zugewinns nicht geklärt ) muß ich jetzt noch einige Papiere einreichen . Zum ersten die detalierte Auflistung meines Verdienstes für 2010 mit Belegen - also Blatt Papier auf dem steht " ich habe im januar das und das , im Februar das und das ..... verdient und dann die Lohnabrechnungen dazu heften - sollte doch reichen , oder ?. Vermögen zu Begin der Ehe - Vermögen zum ende der Ehe . Wie kann ich das Belegen was ich am Anfang hatte und was ich am Ende hatte ? Reicht es wenn ich meine Bank anschreibe und mir einen Ausdruck machen lasse was ich an beiden terminen auf dem Konto hatte - bzw macht eine Bank so was überhaupt ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 13:51
 elwu
(@elwu)

also Blatt Papier auf dem steht " ich habe im januar das und das , im Februar das und das ..... verdient und dann die Lohnabrechnungen dazu heften - sollte doch reichen , oder ?

Vermögen zu Begin der Ehe - Vermögen zum ende der Ehe . Wie kann ich das Belegen was ich am Anfang hatte und was ich am Ende hatte ? Reicht es wenn ich meine Bank anschreibe und mir einen Ausdruck machen lasse was ich an beiden terminen auf dem Konto hatte - bzw macht eine Bank so was überhaupt ?

Hallo,

es reichen die Kopien der letzten zwölf Gehaltsmitteilungen und dazu eine Versicherung an Eides statt, dass du keine weiteren Einnahmen hattest bzw.  Nachweise der zusätzlichen Einkünfte etwa aus Dividenden, Zinsen etc.

Zum Vermögen: eine Bank hebt die Unterlagen nicht endlos lange auf. Wie lange ist denn der Ehebeginn her? Gab es außer dem Girokonto nichts zu berücksichtigen, also Immobilien, Aktien, Fonds, Sparbücher etc.? 

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:05
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo

Beginn der Ehe war 4.2004 und scheidungsantrag wurde 3.2009 gestellt .
Sparbücher , Aktien etc gibt gibt es nicht .
Imobilie gibt es , allerdings stehe ich alleine im Grundbuch da ich das Haus bereits 1994 gebaut habe - meine EXE 2010 kennenlernte und wie gesagt 2004 heiratete . 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 14:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

scheidungsantrag wurde 3.2009 gestellt .
[...]
meine EXE 2010 kennenlernte und wie gesagt 2004 heiratete .   

ein bemerkenswerter zeitlicher Ablauf: Scheidung einreichen, bevor man sich überhaupt kennenlernt... 😉

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:51
 elwu
(@elwu)

Beginn der Ehe war 4.2004 und scheidungsantrag wurde 3.2009 gestellt .
Sparbücher , Aktien etc gibt gibt es nicht .
Imobilie gibt es , allerdings stehe ich alleine im Grundbuch da ich das Haus bereits 1994 gebaut habe - meine EXE 2010 kennenlernte und wie gesagt 2004 heiratete . 

Hallo,

dann frag' bei deiner Bank an, ob die noch Girokontoauszüge für diese Stichtage beschaffen können. Vielleicht geht das gegen eine Gebühr. Bezüglich der Immobilie wird es komplizierter, da ein indexierter Anfangswert und der Endwert ermittelt werden müssen, und natürlich die zu den Zeitpunkten jeweils noch darauf liegenden Hypothekenlasten.

Der Zins+Schuldendienst wird für den Trennungsunterhalt berücksichtigt. Denn diese Ausgaben waren eheprägend und standen nicht für konsumptive Zwecke zur Verfügung.  Viele Richter lassen das allerdings nach der Scheidung nicht mehr gelten, mit dem Argument, ignoriert aber nun genau das Argument, mit dem die Zahlungen beim Trennungsunterhalt berücksichtigt wurden. Eine weitere hirnrissige Argumentation im deutschen Familienrecht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:57
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@brille007

Sorry - hast natürlich Recht - EXE habe ich 2000 kennengelernt .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 15:13
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Havanaman

Ich habe das gleich die se Woche durch.
Die Banken speichern alles für 10 Jahre  so das es bei Kontoständen von 2004 kein Problem geben dürfte.
Bei meiner Sparkasse war das auf 5 Minuten erledigt und sogar gebührenfrei. Erst bei Kontoständen von vor mehr als 10 Jahren hätte es eine Gebühr von 3.-€ gekostet.

Grüsse Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 17:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Erst bei Kontoständen von vor mehr als 10 Jahren hätte es eine Gebühr von 3.-€ gekostet.

nach dieser Zeit werden die Kontoauszüge mikroverfilmt und extern gelagert; der Rechercheaufwand ist daher erheblich grösser. Aber grundsätzlich können bei den meisten Banken auch die Kontoauszüge von vor 20 und mehr Jahren eingesehen und ausgedruckt werden.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 17:25