Zahlung Abfindung a...
 
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Zahlung Abfindung an Ex Frau

 
(@Mannmitbart)

Guten Tag,

ich würde gern mal die Meinung des Forums zu folgenden Thema hören:

Im Vorfeld der Scheidung haben meine jetzige Ex und ich einen Trennungs- und Scheidungsfolgevertrag geschlossen. In diesem verzichtet die Frau auf nachehelichen Unterhalt, es heißt "Die Parteien haben sich darauf verständig, dass nachehelicher Unterhalt nicht gezahlt werden soll", "Der Ehemann zahlt einen einmaligen Abfindungsbetrag von XXXX€". Zahlungsziel ist nach rechtkräftiger Scheidung.

Die Scheidung ist mittlerweile schon ein paar Monate rechtskräftig, bisher habe ich den Betrag noch nicht gezahlt und auch meine Ex hat die Zahlung noch nicht eigefordert. Leider hat sich aber auch herausgestellt, dass meine Ex mit höchster Wahrscheinlichkeit auch keinen Anspruch auf jedweden nachehelichen Unterhalt hat, somit eigentlich die Zahlung einer Abfindung statt Unterhalt nicht gerechtfertig ist. Ich weiß, Vertrag, aber dieser wurde letzlich unter falscher Beratung so formuliert. Ziel war eine Flatrate für den Unterhalt.

Die Frage ist, wie soll ich weiter vorgehen? Abwarten? Vetrag anfechten? Vielen Dank schon mal für Meinungen dazu.

Zitat
Geschrieben : 01.08.2020 07:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mannmitbart,

Leider hat sich aber auch herausgestellt, dass meine Ex mit höchster Wahrscheinlichkeit auch keinen Anspruch auf jedweden nachehelichen Unterhalt hat, somit eigentlich die Zahlung einer Abfindung statt Unterhalt nicht gerechtfertig ist. Ich weiß, Vertrag, aber dieser wurde letzlich unter falscher Beratung so formuliert. Ziel war eine Flatrate für den Unterhalt.

Damit ich das besser verstehe: Wer hat diese falsche Beratung abgeliefert?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2020 08:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Frage ist, was Du am Ende zahlen willst.

Eine Anfechtung des Vertrags wird Dich Geld kosten. Auch eine Falschberatung muss nachgewiesen werden. Worin exakt besteht die Falschberatung? War es wirklich absehbar, dass Deine Ex keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat? Hast Du ggf. nach der billigsten Art von nachehelichem Unterhalt gefragt und die "Flatrate" ist das Ergebnis davon? Auch ein solcher Rechtsstreit ist nicht einfach zu führen und wird Dich Geld kosten.

U.U. ist die einfachste Weise abwarten. Wird nichts gefordert, dann ist das eben so. Andererseits schwebt dann die Gefahr der Forderung immer über Dir. Hier wäre es wichtig zu wissen, was der Vertrag wirklich sagt, also ob die gemäß Vertrag zahlen musst oder ob Du die Forderung auch abwarten kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2020 10:45
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich frage mich, welche Umstände führen dazu, dass kein nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Denkbar ist da ja so einiges. Darüber hinaus wäre noch interessant zu wissen, warum diese Umstände bei Vetragsabschluss nicht berücksichtigt wurden. Wurde damals etwas verschwiegen, was Dir nun bekannt ist?

Wenn Du gerichtsfest nachweisen kannst, dass die Ex bei Vetragsabschluss zu Deinem Nachteil gelogen oder etwas verschwiegen hat, dann kostet Dich die Anfechtung des Vetrags vermutlich nichts. Dann eröffnest Du ein Verfahren, dass Madame verliert und demzufolge auch die Kosten zu tragen hat.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2020 14:41
(@Mannmitbart)

@Malachit: Von mir wurde eine RA beauftragt den Vertrag juristisch zu begleiten bzw. auszuarbeiten. Leider habe ich mich aufgrund der Trennungskrise voll darauf verlassen richtig beraten zu werden. Beim Trennungsunterhalt hat sie z.B. das Maximum für die jetzige Ex ausgerechnet und mir gesagt das ich es zahlen müsse, kein Hinweis darauf das Verhandlungen möglich sind, beim Kindesunterhalt (Kinder leben im WM) hat sie nur das Residenzmodell gerechnet mit dem Hinweis das beim Rechnen nach WM eh nichts anderes rauskommt. Nach und nach bessere ich nach.

@Susi64/SLAM: Wenn ich von meinem bereinigten Netto der Selbstbehalt abgezogen wird reicht die verbleibende Summe gerade für den Kindesunterhalt. Außerdem ist es der Exmöglich mind. 30 Stunden arbeiten zu gehen, trotz Kinder (WM).

Eine Prozess werde ich wohl nicht anstrengen sondern abwarten ob sie den Betrag einfordert. Keine Ahnung ob es für so etwas Verjährung gibt? Wenn sie einfordert kann ich mir überlegen zu warten ob sie zum Anwalt damit gehen will.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2020 17:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mannmitbart,

Die Frage ist, wie soll ich weiter vorgehen? Abwarten? Vetrag anfechten? Vielen Dank schon mal für Meinungen dazu.

Von mir wurde eine RA beauftragt den Vertrag juristisch zu begleiten bzw. auszuarbeiten. (...)

Das klingt für mich jetzt eher so, als könntest du allenfalls die Anwältin auf Schadenersatz verklagen, weil ihre "Beratung" dazu geführt hat, dass du einen für dich ziemlich unvorteilhaften Vertrag abgeschlossen hast (und ganz ehrlich, wenn jemand so einen Anwalt hat, dann braucht die Gegenseite keinen Anwalt mehr).

War das eine Fachanwältin für Familienrecht, oder kümmert sich die Dame sonst eher um Strafzettel wegen Falschparkens?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 01.08.2020 17:48
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Beim Trennungsunterhalt hat sie z.B. das Maximum für die jetzige Ex ausgerechnet und mir gesagt das ich es zahlen müsse, kein Hinweis darauf das Verhandlungen möglich sind, beim Kindesunterhalt (Kinder leben im WM) hat sie nur das Residenzmodell gerechnet mit dem Hinweis das beim Rechnen nach WM eh nichts anderes rauskommt.

OMG, was ist das für eine "Anwältin" ??

So einen Quatsch habe ich ja schon lange nicht mehr gehört.

Der Name wäre jetzt schon interessant, damit andere gewarnt sind.

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell/

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 01.08.2020 18:12
(@inselreif)
Moderator

Eine Prozess werde ich wohl nicht anstrengen sondern abwarten ob sie den Betrag einfordert. Keine Ahnung ob es für so etwas Verjährung gibt? Wenn sie einfordert kann ich mir überlegen zu warten ob sie zum Anwalt damit gehen will.

Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr das in der Scheidungsfolgenvereinbarung so festgelegt. Wenn die notariell abgeschlossen wurde und der Notar keinen Fehler eingebaut hat, muss die Ex nur noch die Urkunde zustellen lassen und kann sofort vollstrecken. Verjährung 30 Jahre.

Was die Frage nach dem KU betrifft, so kennen wir natürlich die Einkommen der Parteien nicht. Je nach Höhe und Verhältnis kann die Aussage der Anwältin durchaus korrekt sein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2020 18:59
(@Mannmitbart)

@Inselreif: Der Trennungs-und Scheidungsvertrag enthält keine "Vollstreckbarkeitsurkunde", also so ein Passus "unterwirft sich der sofortigen Vollstreckbarkeit" oder so ähnlich wurde vom Notar bewusst nicht eingefügt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2020 08:19
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Was die Frage nach dem KU betrifft, so kennen wir natürlich die Einkommen der Parteien nicht. Je nach Höhe und Verhältnis kann die Aussage der Anwältin durchaus korrekt sein.

Ist das so? Also mir fällt nur eine Konstellation ein, bei der der Unterhalt gerechnet mit Residenzmodell und gerechnet mit Wechselmodell identisch ist. Und das ist der sogenannte extreme Mangelfall (Hartz4 Empfänger). Da ist der Unterhalt in der Tat identisch, nämlich 0,00 Euro. Da er Unterhalt zahlt, ist er aber kein solcher Mangelfall.

So wie ich das verstehe, bleibt nach Überweisung des Kindsunterhalts nichts mehr für die Ex übrig, weswegen der TE der Meinung ist, dass der Vertrag in der geschlossenen Form nicht hätte zustande kommen dürfen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 02.08.2020 09:47




(@inselreif)
Moderator

Schwer zu schätzen. Es bleibt die Frage, wie war es bei Vertragsschluss...

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Geschrieben : 02.08.2020 16:55
(@Mannmitbart)

Die Einmalzahlung/Abfindung war eine Idee der RA. Sie wollte mit diesem "Angebot" an die Ex ein Unterhaltsverfahren in Sachen nachehelichen Unterhalt vermeiden. Die Höhe der Abfindung hat sie an Hand der für mich in einem solchen Verfahren zu erwartenden Kosten zzgl. Zuschlag um die Summe attraktiv zu machen festgelegt. Wie so etwas passieren kann? Ich habe mich auf die RA verlassen denn leider hatte ich zum Zeitpunkt des Vertragsentwurfes keinen "klaren Kopf", Trennungsschmerz zzgl. psychischer und körperlicher Gewalt von der Ex. Zum jetzigen Zeitpunkt wird nunmehr vom meheren "Experten" die Sachlage anders bewertet, Ex hätte keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wegen ihrer Erwerbsmöglichkeiten (insbesondere die erhöhte Erwerbsobliegenheit im WM), dem Alter der Kinder und letzlich auch meinem Selbstbehalt.

Zum Thema Kindesunterhalt, ich zahle den kompletten Kindesunterhalt incl. den Anteil den die KM eigentlich zu leisten hätte da sie ihrer Erwerbsobliegenheit ungenügend nachkommt, heißt, sie könnte wesentlich mehr verdienen nur tut sie es nicht. In diesem Fall sagt mein neuer RA, es würde wohl schwierig bis unmöglich dagegen etwas zu unternehmen. So reicht mein Einkommen abzügl. Selbstbehalt gerade für die Kinder.

Übrigens hat meine damalige RA für die Berechnung des Trennungsunterhalts alle möglichen Einkommen, auch wenn sie noch so gering waren, zur Berechnung herangezogen. Den Betrag hat sie mir dann als zu leistenden Betrag präsentiert, von Verhandlungsspielraum keine Rede. Aus heutiger Sicht hat die wohl eher die Ex vertreten als mich. Warum? Dazu habe ich oben etwas geschrieben.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2020 18:46
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo MannmitBart,

das Thema mit dem nachehelichen Unterhalt kann man so genau nicht beantworten. Wenn sie sich darauf zurück zieht, dass sie lange der Kinder wegen nicht gearbeitet hat und nun nichts findet, mag das wirklich ein Grund sein, um nachehelichen Unterhalt zu fordern. Von daher würde ich dies jetzt nicht pauschal als Fehler werten. Beim Kindesunterhalt ist es so, dass ihre Stelle auf Vollzeit hohgerechnet wird, mehr passiert nicht. Ob sie in einem anderen Job mehr verdienen könnte, das ist erstmal irrelevant. Das ist halt die Pest der aktuellen Rechtssprechung im Wechselmodell: wenn ein Elternteil 50% betreut und sich auch noch den Popo aufreißt, um Geld für den Lebensstandard der Kinder reinzuholen, muss er ggf. auch die Faulheit des anderen mitfinanzieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2020 11:14
(@Mannmitbart)

Vielen Dank für die Antworten. Ich bin zu dem Schluss gekommen, ich warte ab bis sich die Ex meldet und die Abfindung einfordert. Parallel werde ich mich wohl oder übel noch mal zum RA begeben und mich erkundigen ob es eine Verjährung gibt bzw. mit welchen Konsequenzen ich rechen muss wenn ich (erstmal) die Zahlung nicht leiste. Die derzeitige Meinung des RA ist, ein Unterhaltverfahren wegen nachehelichen Unterhalt und auch Kindesunterhalt wäre für mich vorteilhafter gewesen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2020 18:55
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo MannmitBart,

beim Verfahren zum Kindesunterhalt stimme ich zu: mehr als Unterhalt nach Residenzmodell ist im Wechselmodell ja auch nicht drin für die Ex, also hättest du (bis auf die Kosten) nichts zu verlieren gehabt, aber viel zu gewinnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2020 10:23