Guten Morgen,
ich habe mal wieder eine dumme Frage zu folgender Lage.
Ex zieht aus gemeinsamer Immobilie (50/50 im Grundbuch) aus.
Für die gesamte Immobilie fallen 500€ Zinsen an und 300€ Tilgung.
Eine ortsübliche Kalt Miete für die gesamt Immobilie wäre 500€.
Ich zahle an EX, für die Mitbenutzung ihrer 50%, eine Miete von 250€.
EX beteiligt sich nicht an den Zins- und Tilgungszahlungen.
1. Muss ich mir einen Wohnwertvorteil anrechnen lassen?
2. Wie verhält es sich mit dem Vorteil, wenn ich ihr keine Miete zahlen würde und sie weiterhin keine Zins- und Tilgungsraten mitträgt?
3. Und natürlich muss ich dann auch fragen, wie der Wohnvorteil ausfällt, wenn sie sich an den Zins- und Tilgungsraten beteiligt und ich ihr eine Miete zahle, bzw wenn ich ihr keine zahle.
Hoffe, ich mache es nicht zu kompliziert für Euch
bis gleich
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin P45,
ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso Du ihr eine Miete zahlst ...
Wenn ich´s recht verstehe, streitest Du parallel über TU.
Meine Rechnung hierbei wäre:
- 800 EUR Abtrag (an der Tilgung partizipiert auch Deine Ex)
+500 EUR Wohnwert (wobei der Ansatz der ortsüblichen Miete im Trennungsjahr sehr entgegenkommend von Dir ist - ich kenne nen Fall, wo die Exe für 300 EUR inner 200m²-Hütte wohnte ...)
----------
- 300 EUR negativer Wohnvorteil (bei der Bereinigung Deines Einkommens mindernd anzusetzen, Auswirkung: 150 EUR weniger TU)
Nix Miete.
Wenn sie die Hälfte der Darlehensleistungen tatsächlich übernimmt (wer ist Darlehensnehmer ?), sieht die Rechnung bei Dir im Endeffekt nicht wirklich anders aus (wird in der Darstellung aber komplizierter):
Du
- 400 EUR Abtrag
+500 EUR Wohnwert
----------
100 EUR Wohnvorteil (Auswirkung: 50 EUR mehr TU)
Ex
- 400 EUR Abtrag (Auswirkung: 200 EUR mehr TU)
D.h. im ersten Falle hast Du zunächst 400 EUR weniger im Portemonnaie, kannst Dir aber 300 EUR negativer Wohnvorteil in der Unterhaltsberechnung anrechnen lassen, was zu netto in Summe 250 EUR Kosten führt.
Im 2. Fall hättest Du netto 250 EUR mehr an Unterhalt abzudrücken, also selbes Ergebnis ...
Theoretisch zahlst Du Deiner Ex in meinen Augen mit der Miete TU ...
Besten Gruß
United
Genau so ist es!
Ich hatte dir auch schon mehrfach geraten alle Zahlungen an deine Ex außer KU nach Stufe 1 DT einzustellen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@United
Dank Dir schonmal.
Die Angaben die ich hier gemacht habe sind rein fiktiv. Im wahren Leben ist das viel verstrickter.
Aber Deine Antwort bestätigt mein Halbwissen.
Ich hatte das hier zwar schonmal durchkauen lassen, aber unter anderen Vorraussetzungen.
@Beppo
Moin,
Ích möchte mich mit der Thematik weiterbeschäftigen, mein Wissen weiter mehren, auch um ihr verbal Parolie bieten zu können.
Im Moment zahle ich 836€. Das sind 11€ weniger als St1, beruht aber auf einer anderen Absprache.
Diese wirft sie aber mal wieder über den Haufen.
Es geht also weiter und wird immer heftiger.
Gruß
Papa4Five
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin P45,
Es geht also weiter und wird immer heftiger.
das ist ein bekannter Mechanismus bei einem bestimmten Typus Mensch: Was immer Du tust (bzw. bezahlst), wird nicht zu Dankbarkeit über Dein Entgegenkommen führen, sondern nur den Reflex auslösen "da muss noch mehr zu holen sein!" Es macht also keinen Sinn, grosszügig zu sein, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sinnvoll ist einzig
alle Zahlungen an deine Ex außer KU nach Stufe 1 DT einzustellen.
und die Dinge ansonsten auf Dich zukommen zu lassen. Auch mir würde nicht im Traum einfallen, einer Ex "Miete" oder "Wohnvorteil" anzurechnen für eine Hütte, an der sie auf dem Papier zwar Miteigentum hat, für die sie de facto aber keinen Cent leistet. Diese ganzen Diskussionen und Herumrechnereien ziehen das Gesamtverfahren nur unnötig in die Länge und verteuern es.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das ist auch nicht nur taktisch richtig, sondern auch juristisch.
Ein Wohnvorteil ist immer um die Kosten, die nur ein Eigentümer hat zu reduzieren, z.B. Zinsen.
Und wenn du die alleine trägst, dürfte kaum noch was übrig bleiben.
Und ich würde sogar so weit gehen, die gesamte Tilgung abzuziehen, solange du sie für euch beide alleine trägst.
Und eine Miete ist juristisch erst fällig, wenn sie vereinbart wurde und hat mit Familienrecht nichts zu tun.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Jo,
mein Anwalt meint, das auch für den Fall, das wenn nur die Zinsen berücksichtigungsfähig sind
(das war nach der Scheidung glaub ich so, ist aber jetzt hier nicht wichtig)
ich auch für den finanzierten Teil, wo Kinder mit drin wohnen, den entsprechende Tilgungsanteil weiter mit angeben kann.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Das halte ich eigentlich für Unsinn.
Tilgung ist normalerweise Vermögensbildung und wird deswegen normalerweise als Altersvorsorge oder als Ersatz für Abschreibung anerkannt und hat mit den Kindern nichts zu tun.
Ich denke allerdings, der Teil, den du für deine Ex tilgst, sollte in irgendeiner Weise berücksichtigt werden. Entweder als verdeckter EU oder man zieht eben die gesamte Tilgung vorab von deinem Einkommen ab.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.