Wohnvorteil- Berech...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wohnvorteil- Berechnung bei Erbengemeinschaft

 
(@die-folgende)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wer hat eine Idee, wie der Wohnvorteil in diesem Fall berechnet werden könnte:

Unterhaltsplichtiger Vater mit geringer (unter 700€) EU- Rente bewohnt seit der Trennung  2 Zimmer eines unrenovierten Hauses (160 qm), von dem er 1/10 Anteil (in Erbengemeinschaft mit seiner Ursprungsfamilie) besitzt, zahlt  an den Haupteigentümer 200 € Miete. Das Haus ist im Rohbauzustand, ohne Fußböden, Wand und Decken unverputzt, Elektrik unvollständig gemacht, keine Fensterbänke, keine Küche etc, also eigentlich nicht vermietbar.
Kein sonstiges verwertbares Vermögen vorhanden.
Was kann passieren? Zwangsversteigerung??

bitte helft, falls ihr was wißt, es ist ein sehr unglücklicher Fall! ;(

Danke!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2010 23:41
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Art der Fragestellung wirft die ein oder andere Gegenfrage auf ...

Wofür wird denn die Wohnvorteilsberechnung benötigt ? Wird hier Unterhalt gefordert (mit Zugewinn hat das eigentlich nix zu tun), von wem, für wen ?

Zwangsversteigerung??
Wieso sollte hier etwas versteigert werden ? Dass es einem Miteigentümer finanziell schlecht geht, sollte allein kaum ein Anlass für eine Eigentumsverschleuderung sein.

Zum Wohnvorteil:
Hier wäre meines Erachtens 1/10 vom objektiven Wohnwert anzusetzen.
Ein böser Gegenanwalt würde vermutlich als Vergleichswert die ortsübliche Miete eines renovierten 160m²-Hauses annehmen und davon lediglich die 200 EUR Mietbelastung abziehen (was Quatsch wäre).
Geht man hingegen davon aus, dass die 200 EUR Miete als Ausgleich für 9/10-Eigentum aufgrund der Unvermietbarkeit realistisch gewählt sind, könnte man auf einen Wohnvorteil von 22 EUR kommen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 11:48
(@die-folgende)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja, entschuldigung, das war unvollständig...
Der gegnerische Anwalt fordert Auskünfte, es geht um Kindesunterhalt.

was ich nicht verstehe: spielt der 1/10 anteil überhaupt eine Rolle oder heißt es einfach: du zahlst 200 und wohnst für (z.B. böswillig geschätzt) 800, also rechnen wir 600 auf die Rente als Einkommen??

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2010 17:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dF,

was jemand "sagt" oder "was es heisst", ist eine Sache; was man ggf. gerichtlich durchsetzt, eine ganz andere. Will heissen: Verlangen kann man viel; ob man es auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt.

Zur gerichtlichen Berechnung eines Wohnvorteils werden üblicherweise ortsübliche Vergleichsmieten herangezogen. Nach Deiner Beschreibung der Wohnsituation des UH-Pflichtigen gibt es da garnix Vergleichbares; ein Rohbau ist schliesslich etwas total anderes als eine bezugsfertige Immobilie. Womit will man da was vergleichen?

Eine Frage habe ich allerdings zu Deiner Beschreibung: Hat jetzt das Haus insgesamt 160 qm oder die vom UH-Pflichtigen bewohnten beiden Zimmer? Letzteres wäre natürlich in der Tat ein sehr grosszügiger Zuschnitt, der zu Recht Fragen aufwirft; schliesslich muss das Dingens ja auch beheizt werden. Und 160 qm Wohnfläche braucht kein allein lebender EU-Rentner; egal in welchem Ausbauzustand.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 17:26