Benachrichtigungen
Alles löschen

Wohnvorteil

Seite 1 / 3
 
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

mal wieder Probleme

Es geht ums Haus. Beide zu 50% eigentümer. Ich bin im Oktober 09 ausgezogen und meine Ex im Dezember 09.
Ich zahle das Haus mit sämtlichen Kosten alleine ab. Das Haus steht zum Verkauf, das hat jetzt wohl geklappt.
Der zu erzielende Betrag übersteigt den Restkredit und es bleibt geld zum verteilen übrig.

Soweit so gut.

Wir streiten seit Ihrem auszug über eine Kostenübernahme ihrersets an der Kreditrate. Ich hatte jetzt vorgeschlagen, dass Sie mir ihren Kostenanteil vom Überschuß hausverkauf begleichen soll. Ich wollte das schriftlich.

Wen wundert es dass Sie das nicht will.

Bergründung

Seit ihrem auszug könnte ich das haus alleine Nutzen und daher stehe ihr sogar ein wohnvorteil noch zu der sich in etwa mit meiner forderung ausgleichen würde.

Wir waren überein gekommen das Haus zu verkaufen weil es keiner mehr haben wollte.

sagt mal was dazu

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 21:54
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich kenne mich in der Materie nocht so wirklich aus, aber

Seit ihrem auszug könnte ich das haus alleine Nutzen und daher stehe ihr sogar ein wohnvorteil noch zu der sich in etwa mit meiner forderung ausgleichen würde.

das gilt doch auch auf ihrer Seite?!?

Und außerdem bist du doch früher als sie ausgezogen...

Hmm, manche sind sich auch mit der blödesten Ausrede für nix zu schade.

Gruß
PP

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 21:59
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi natürlich hast du recht zu mal genug für sie übrig bleiben würde wenn sie mir das geld für die raten gibt. und was ich nicht verstehe ist folgendes aus einem anderen posting

Ein Wohnvorteil ist immer um die Kosten, die nur ein Eigentümer hat zu reduzieren, z.B. Zinsen.
Und wenn du die alleine trägst, dürfte  kaum noch was übrig bleiben.

das müsste mir einer erklären.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 22:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Deine Ausgleichsforderung ist eine privatrechtliche, die nichts mit dem Familienrecht zu tun hat.

Auch bei der Aufteilung des Verkaufserlöses durch den Notar wirst du nix erreichen können außer Tilgung der Hypotheken und Restaufteilung nach Grundbuchanteilen. Es sei denn, ihr einigt euch auf was Anderes.

Das Geld von ihr wiederkriegen, wirst du wohl nur, wenn sie mal was von dir zu kriegen hat, und du es ihr nicht gibst.

Gilt natürlich nicht für Unterhalt.

Insofern:
Vergiss es.

Edit: Das mail ist Quatsch.
Wohnvorteil hat der, der drinnen wohnt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 22:10
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi

das sehe ich anders

vom erlös wird natürlich die bank zuerst bedient.

aber dann bleibt der rest auf einem notarkonto und wird verteilt nach grundbuch und der zustimmung beider Parteien und der hälftigen zuteilung werde ich nicht zustimmen.

das war übrigens kein mailing von der ex sondern von Ihrer ratin.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 22:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das sehe ich anders

Aha. Was denn? Und warum fragst du dann?

aber dann bleibt der rest auf einem notarkonto und wird verteilt nach grundbuch und der zustimmung beider Parteien und der hälftigen zuteilung werde ich nicht zustimmen.

Gut. Dann bleibt es eben da liegen, bis ihr euch geeinigt habt.

das war übrigens kein mailing von der ex sondern von Ihrer ratin.

Was nichts an der Qualität der Aussage ändert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 22:24
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

hi beppo

ich wollte dir nicht auf den schlips treten, sondern wissen ob mein halbwissen bezüglich der verteilung die nur gemeinsam erfolgen kann richtig ist, denn damit hätte ich die situation, dass sie von mir etwas will und ich dann verhandeln kann.

oben erwähntes zitat war von dir erkläre mal bitte wie das gemeint ist.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber was soll der Notar denn deiner Meinung nach machen, wenn die Parteien sich nicht einig sind?

Mir fallen nur 2 Möglichkeiten ein:
Nach Grundbuch oder nach Einigung.
Welchen dritten Weg siehst du?
Er kann doch kaum den strittigen Teil einfach an dich auszahlen.

Und welches Zitat von mir meinst du?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 22:34
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Er soll ihn natürlich nicht an mich auszahlen, sondern nach erst einer einigung auszahlen. Zu einer einigung muss ich natürlich mit exilein kommen das ist klar und so lange bleibt die kohle halt auf dem notarkonto. Und somit ist die situation dann halt so das exilein mit mir reden muss oder halt genau wie ich kein geld sieht.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 22:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut, man kann sicher die Auszahlung auf den unstrittigen Betrag beschränken und nur den strittigen Teil auf einem Notaranderkonto parken, nur auch da kommst du nicht ran ohne dass deine Ex zustimmt und wenn sie zustimmt, bekommt sie nix davon. Warum sollte sie also zustimmen?

Verstehe mich recht, ich will dir nicht den Schneid abkaufen nur weiß ich auch nicht, ob und wie du deine Ex überzeugen kannst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 22:45




(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Und genau das ist ja die frage mit dem strittigen teilbetrag von summe x ist die auszahlung hälftig nicht möglich. und damit sollte ja eigentlich keine auszahlung erfolgen jedenfalls bis zur einigung.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 22:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mufficrator,

hätte da nochmal ne Frage:

Wer ist denn Darlehensnehmer ?

Wenn Du das alleine bist, würde ich an Exchens Stelle auch argumentieren, dass es Dein Problem ist, schließlich wird sie Dich nicht zum Auszug gezwungen haben.
D.h. wenn Du den Gegenwert zum Darlehen ungenutzt läßt, ist es Dein Bier ...

Evtl. erfolgreich streiten, könnte man in diesem Falle meines Erachtens lediglich über eine Nutzungsentschädigung für November/Dezember.

Dass Du Dir nen Wohnvorteil anrechnen lassen musst, ist aber in der Tat Mega-Quatsch.

Im Falle, dass ihr beide Darlehensnehmer seid, sehe ich Deinen Anspruch auf Ausgleich als gerechtfertigt.

Besten Gruss
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2010 11:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Falle, dass ihr beide Darlehensnehmer seid, sehe ich Deinen Anspruch auf Ausgleich als gerechtfertigt.

Das ist richtig. Es hapert nur an der Durchsetzbarkeit.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2010 11:32
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi mal wieder @ all

Das Thema hier ist momentan nicht meine Hauptbaustelle. Wir haben das Problem hier auf später verschoben indem wir ein gemeinsames Konto mit ausschließlich gemeinsamer Verfügung eröffnet haben. Die Aufteilung erfolgt nur nach Absprache und Einigung. Wie das dann sein wird steht erstmal in den sternen ich werde natürlich versuchen einen Ausgleich für die gemeinsamen @ united, Schulden welche ich bezahlte zu erhalten. Aber wie gesagt mein Hauptproblem ist Umgangsneuregelung dazu später mehr. Ich muß mich erstmal sammeln. Das JA ist echt ein Hammer

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2010 19:20
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

So und nun ging alles schief

Von wegen notarvertrag und einigung zwischen Exilein und mir, ist alles egal.

Meine Hausbank hat den gesammten Kaufpreis vom Notar eingezogen, das dürfen die und dann kommt der Hammer, nach Abzug der Verbindlichkeiten haben die es an mich überwiesen. :rofl2:

Ich bin jetzt im besitz des gesammterlöses und nun muß Exilein wohl doch mit mir über Finanzierungskosten und ausgleich zur Gütertrennung reden.

Voll Krass

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 18:59
 elwu
(@elwu)

Meine Hausbank hat den gesammten Kaufpreis vom Notar eingezogen, das dürfen die und dann kommt der Hammer, nach Abzug der Verbindlichkeiten haben die es an mich überwiesen.

Hallo,

besser geht es ja gar nicht. Zumal das aus Sicht derbank auch die juristisch saubere Lösung war. Irgendwelche Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen deiner Ex und dir haben die Bank nicht zu interessieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 19:19
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Ja ist schon witzig gelaufen. Habe ich mich jetzt irgendwie strafbar gemacht indem ich das Geld einfach vorläufig einbehalte?

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 19:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MC,

Habe ich mich jetzt irgendwie strafbar gemacht indem ich das Geld einfach vorläufig einbehalte?

nö. Die Hausbank betrachtet Euch als gesamtschuldnerisch haftende Kreditnehmer; deshalb kann sie die Kohle auch an einen von Euch weiterreichen (die müssen ja nicht wissen, in welchem Verhältnis das Geld aufgeteilt werden soll). Genauso gut hätten sie alles an Deine Ex überweisen können. Ihr müsst das Geld nun im Innenverhältnis aufteilen; das ist nicht die Aufgabe der Bank.

Dabei ist es natürlich durchaus vorteilhaft, dass erst einmal Du den Finger drauf hast. Mach eine ordentliche Abrechnung, in der auch die ganzen Kaufnebenkosten und -gebühren aufgeführt sind, die Du eventuell vorgeschossen hast, teile den Rest durch zwei und überweise die eine Hälfte an Deine Ex. Wenn ihr das nicht passt, muss sie Dich verklagen.

Angreifbar wäre das Ganze nur, wenn Du einfach die ganze Kohle behältst. Oder wenn Du der Ex einen kleineren Betrag überweist als evtl. im Notarvertrag festgeschrieben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 20:17
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi Brille

Im Notarvetrag stand, das ein eventueller Rest auf ein gemeinsames Konto eingezahlt werden sollte, es blieb aber kein Rest, da die Bank ja den vollen Kaufpreis eingefordert hat.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 20:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

da die Bank ja den vollen Kaufpreis eingefordert hat.

Mit welchem Recht eigentlich?
Ich würde da natürlich jetzt keine Fragen stellen aber interessieren tut es mich doch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 20:27




Seite 1 / 3