Hallo Forum.Bin AE Vater mit 2 Kids.Die Sachlage sieht folgendermassen aus.1990 geheiratet.1991geburt tochter.1996 hauskauf und geburt sohn.03.2006 trennung.09.2006 auszug frau.Wohne mit den Kids im Haus.Das meine Nochfrau einen Anspruch auf ihre Haushälfte hat ist klar.stehen beide halbe-halbe im grundbuch.Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen.1980Überschreibung Elternhaus auf meine schwester und mich(Erbengemeinschaft).1981Um-anbau am haus:2 getrennte wohnungen jetzt.Eg gehört schwester 1Og mir.wohnung selbstgenutzt bis 1996,danach an neffe vermietet.Mieteinnahmen decken Schuldzins und tilgung die ende des Jahres auslaufen und das Objekt dann schuldenfrei ist.MEINE FRAGE:Steht meiner Nochfrau ein Zugewinn an diesem Haus zu.Falls ja : :mad:Könnte ich dies umgehen indem ich die Wohnung auf meine Kinder überschreibe.Scheidungsantrag wurde noch nicht gestellt oder mir zugestellt.Kinder erhalten keinen Unterhalt.Vielen Dank fürs lesen und evtl.Tipps und Meinungen
Wer den Kopf in den Sand steckt darf sich nicht wundern wenn man ihm in den Arsch tritt.
Hallo realist,
herzlich willkommen hier auf vatersein.de, der Seite auch für alleinerziehende Wohnungsbesitzer :wink:.
Zugewinn ist ja Endvermögen minus Anfangsvermögen. Stichtag des Endvermögens ist die Zustellung des Scheidungsantrages.
Das Haus (bzw. die Wohnung im Haus, die die gehört) besitzt du ja seit 1980, also bereits zehn Jahre bevor du geheiratet hast. Der Unbau fand auch lange vor eurer Hochzeit statt. Daher ist der Zugewinn der Wohnung für sich: Wert der Wohnung 2007 minus Wert der Wohnung 1990.
Schulden sind dabei nicht berücksichtigt; falls zu Beginn der Ehe Schulden auf der Wohnung waren und diese nun getilgt wurden, ist evtl. ein höherer Zugewinn entstanden.
Überschreibst du nun die Wohnung auf eure Kinder, so wäre diese aus dem "Endvermögen" verschwunden.
Sollte es nun zum Streit um den Zugewinn kommen und das Ganze vor Gericht verhandelt werden, so hängt es vom Richter ab, wie er die Schenkung bewertet. Argumentiert werden könnte, die Schenkung sei nur erfolgt, um den Zugewinn zu drücken. Und eine Schenkung kann halt innerhalb von 10 Jahren unter gewissen Umständen rückgängig gemacht werden.
Ich kenne keider keinen entsprechenden Präzedenzfall. Ich würde an deiner Stelle die Wohnung so schnell wie möglich auf die Kinder überschreiben und mir einen lebenslangen Nießbrauch im Grundbuch eintragen lassen.
Die Chance, dass es funktioniert ist da. Also würde ich es versuchen. Du riskierst lediglich die Notar- und Grundbuchkosten.
Wichtig ist halt nur, dass die Schenkung vor Zustellung des Scheidungsantrages abgewickelt wurde, d.h. eure Kinder schon im Grundbuch stehen.
Gruß
Martin
[]Hallo Schmusepapa.Vielen Dank für deine Antwort.Werde sie beherzigen.Dadurch ,das die Kinder dann im Grundbuch als Eigentümer stehen ,könnte man dann auch von der Gegenseite soweit argumentieren das Sie über eigene Einkünfte verfügen und den ihnen zustehenden KU schmälern würde,der Durch RA zwar schon gefordert wurde,jedoch mangels Einkommen meiner Nochfrau ausbleibt.(wurde von ihrer RAin schöngerechnet).Bitte nicht falschverstehen!War auf eine saubere Lösung der Geschichte aus,wurde aber schon des öftern gelinkt und jetzt ist schluss mit lustig.Mfg realist. Ps:Vieleicht schreib ich auch noch mein Tagebuch hier,bei manchen gibts viele gemeinsamkeiten.Viele Grüsse
Wer den Kopf in den Sand steckt darf sich nicht wundern wenn man ihm in den Arsch tritt.
Hallo.Hatte was vergessen.Wie sieht es denn aus wenn ich wegen diverser Renovierungsarbeiten erneut eine Grundschuld auf meine Wohnung aufnehmen muss?Mfg realist
Wer den Kopf in den Sand steckt darf sich nicht wundern wenn man ihm in den Arsch tritt.
Servus realist!
...könnte man dann auch von der Gegenseite soweit argumentieren das Sie über eigene Einkünfte verfügen und den ihnen zustehenden KU schmälern würde...
Theoretisch schon, aber den Mieteinnehmen stehen auch Ausgaben gegenüber, die wie Du schon geschrieben hast:
Mieteinnahmen decken Schuldzins und tilgung die ende des Jahres
Aus den Einnhamen soll nicht nur das Darlehen bedient werden, sondern auch alle mit der Wohnung verbundenen Kosten (Strom,Wasser, Heizung, Steuer, Instandhaltung, etc)
Wie sieht es denn aus wenn ich wegen diverser Renovierungsarbeiten erneut eine Grundschuld auf meine Wohnung aufnehmen muss?
Wenns geht, würde ich die vermietete Wohnung belasten. Das hat zur Folge, daß nach der Umschreibung auf die Kids sie diese mit ALLEN Rechten und Pflichten (die zwar Du bedienst, aber aufm Papier doch die Kids tragen) übernehmen.
Am sinnvollsten wäre ein extra Konto auf Namen Deiner Kinder, über dem sämtliche Mieteinnahmen und sämtliche Ausgaben für das Objekt laufen...
Allgemein:
Sofern praktikabel und vertretbar, würde ich auf die Einforderung von KU zunächst verzichten. Die Einforderung schüttelst Du dann ausm Ärmel, wenn EX Unterhaltsforderungen aufm Tisch legen sollte.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Da muss dann aber auch die Bank mitspielen - alle Verpflichtungen und Erträge auf die Kids übertragen wird wohl nur dann gemacht, wenn Einnahmen und Wert des Objektes die Darlehen der Bank sicher (doppelt und dreifach) decken.... sonst lassen die sich darauf wahrscheinlich nicht ein, weil die Kids weder verdienen noch arbeiten können! Und bei einem vermieteten Objekt muss man sicher auch die Steuerfrage betrachten - jetzt kann der Eigentümer in gewissem Umfang Verluste aus der Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen - bei den Kinder ohne Einnahmen würde das ins Leere laufen....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Eines würde ich noch bedenken. Solange das GSR besteht und auch die Vermögesnssorge nicht bei einem Elternteil liegt wird die Ex in diesen Angelegeheiten auch immer mitsprechen wollen. Z.B. muß sie einem Konto zustimmen etc.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Forum.Danke für eure Tipps.@82marko:Werde den KU als As im Ärmel behalten.Wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe(Endvermögen minus Anfangsvermögen=Zugewinn)müsste es doch normalerweise ausreichen die bestehende eingetragende Grundschuld nochmals aufzustocken.Schmälert doch dann das Endvermögen,oder ist da ein Denkfehler?Mfg realist
Wer den Kopf in den Sand steckt darf sich nicht wundern wenn man ihm in den Arsch tritt.
Servus realist!
müsste es doch normalerweise ausreichen die bestehende eingetragende Grundschuld nochmals aufzustocken.Schmälert doch dann das Endvermögen,oder ist da ein Denkfehler
Mhhm, ich glaube, da bewegst Du Dich auf dünnem Eis ... ihr lebt getrennt, aber Scheidung ist noch nicht eingereicht, richtig? Hier noch ehebdedingte Schulden aufzustocken ist ein Spiel mit dem Feuer.
Meine Meinung!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Hausbesitzer!
@ realist: Ich bin der Meinung, dass Du dir den ganzen Aufwand sparen solltest. Das Haus, bzw. den Teil, den du von Deinen Eltern geerbt hast wurde Dir vor der Ehe mit Deiner Frau vererbt. Aufgrund dieser Tatsache hat sie kein Anrecht auf einen Teil dieser Immobilie.
Der Wert fällt also aus der Ermittlung des Zugewinns raus.
Ebenso würde ich vorsichtig mit der Schenkung an die Kinder sein, wie schon vorher erwähnt hat der Ex-Partner bei GSR grundsätzlich Mitspracherecht und bei der Vermögensverwaltung der Kids. Also Vorsicht!!!! Willst Du das "Mietgeld" auf das Konto der Kids fließen lassen und es eventuell anderweitig verwenden, brauchst Du die Unterschrift Deiner Ex um Geld abzuheben. (Und das will doch gewiss keiner).
Die Einnamen aus Vermietung und Verpachtung, die du in Zukunft bekommen solltest, zählen natürlich zu Deinem Einkommen.
Leider fehlen mir Infos ob Du arbeiten gehst, oder Deine Ex arbeiten geht. Hier ließe sich ermitteltn wer von wem wieviel Unterhalt bekommt.
Hier noch ein Tip zur weisen Vorausschau:
Hat Deine Ex ihre Unterlagen mitgenommen (Altersvorsorge, Wertpapierte, Lebensvers. etc..?, Wenn nicht, sieh zu dass Du Dir von allen möglichen Geldanlagen, (Sparbuch, Girokonto, etc... ) kopien machst. Es könnte sein, dass später behauptet wird kein Vermögen besessen zu haben, als man sich getrennt hat. Ebenso solltest Du sehen, dass Du dir alle Quittungen bezüglich der Hausratgegenstände unter den Nagel reißt. Auch dieser wird durch zwei geteilt!!!!!
Ich würde aus heutiger Sicht auch die Konten und Geldanlagen der Kinder "plündern" und auf meinen Namen neu festlegen mit dem Passus, dass die Kids das Geld mit einem gewissen Alter ausbezahlt bekommen.
Leider ist bei mir die Zugewinn-Geschichte miserabel gelaufen, daher bin ich in solchen Dingen eher pessimistischer Realist.
Gruß
Outlaw
Hallo Outlaw.Bei der Trennung Haben wir unsere gemeinsamen Konten halbe -halbe getrennt.Beim sichern von Unterlagen war sie aber fixer als ich(Kfz-Brief wo ich drin stehe,Sparbücher der Kids-habe diese sperren lassen,und so manches Teil vom Hausrat,habe mir aber eine liste gemacht.Habe nach ihrem auszug meine arbeitszeit auf 30std die woche reduziert .würde jetzt gerne wieder mehr arbeiten gehen weil es doch ab und zu knapp wird mit der knete.habe nur keine lust meiner nochfrau TU zu zahlen wenn sie ihren hintern nicht vom sofa hochbekommt.FRAGE:Wie hoch liegt mein Selbstbehalt mit 2 Kids 12+16.Kids bekommen keinen cent unterhalt.KM arbeitet ,laut ihrer RAin unter selbstbehalt.MFG realist
Wer den Kopf in den Sand steckt darf sich nicht wundern wenn man ihm in den Arsch tritt.