Hallo,
habe folgendes Thema und Problem:
Bin seit 08/2002 verheiratet, Scheidung wird in den nächsten Wochen eröffnet werden.
Wir haben einen Sohn ...T..., geboren 2003.
Folgende Frage(n):
Habe vor 2002 eine Wohnung erworben, welche zum Zeitpunkt der Heirat zu ca. 80 % abbezahlt war, Rest auf Bausparkasse noch in laufender Abzahlung. Zu dieser Wohnung stehe ich alleine im Grundbuch. Die Wohnung ist gut vermietet; und erwirtschaftet zusätzliches Einkommen nach Abzug der Kosten.
In 2005 haben meine Frau und ich ein Haus erworben, jeder zu 50% im Grundbuch. Diese Immobilie ist zu 85% finanziert, bei einem Verkauf würde eine Summe von ca. 25.000 Euro übrig bleiben als Differenz zwischen offenen Krdeiten und möglichem Verkaufserlös. Die Bank würde keine Vorfälligkeitskosten berechnen aufgrund des geringen Zinsniveaus zum Zeitpunkt der Finanzierung im Vergleich zu heute. Trotzdem ist ein ( für meine Verhältnisse ) riesiger verlust zu beklagen; denn die Gesamtkosten des Hauserwerbs lagen um ca. 45.000 Euro über dem jetzt möglichen Verkaufserlös ( Kosten für Makler, Notare, Gebühren, Steuern, Investitionen, Renovierungen etc. ) Dieses Geld ist einzig und allein aus meinen Taschen und Konten abgeflossen.
Meine Frau hat keine ( nichts = 0 € ) eigenen Mittel in die Ehe gebracht, außer den vermögenswirksamen Leistungen hat Sie leider keine eigenen Mittel während der Zeit dazugesteuert, auch nie gearbeitet in der Zeit......war wegen unseres Sohnes auch ok so.
Jetzt hat sich meine Frau entschlossen unsere Ehe zu beenden; und es mit einem neuen Partner zu versuchen.
Ich werde trotz meines vernünftigen Einkommens es mir wohl nicht leisten können das Haus mit der anstehenden Belastung zu halten; unter Berücksichtigung dass meine Frau auszieht und ich Unterhalt an Sie und meinen Sohn zahlen werde.
Nun meine Fragen:
1) Stehen meiner Frau Leistungen/Mittel/ Ansprüche an der Wohnung zu ?
2) Inwieweit wird der mit "0" zu beschreibende Eigenmittelanteil meiner Frau berücksichtigt an der Bewertung des Hauses ...... womit kann Sie rechnen bei Verkauf des Hauses ?
3) Wenn ich doch versuchen würde das Haus zu halten; und Ihren Grundbuchanteil zu übernehmen ...? Geht das, was steht Ihr dann zu; worauf hat Sie Anspruch, kostet das beim Notar extra ?
4) Sollte ich zu diesem Zeitpunkt daran denken die Wohnung meinem Sohn zu überschreiben mit entsprechendem Nießbrauch - Titel für mich bis zu meinem Ableben ?
5) Irgendwelchen sonstige konstruktive Ideen für meine "tolle" Situation ?
Danke für Alle Hinweise.
Tawans-Papa
Anm.: Forenregln beachten (Nr. 2).
Hallo,
In Ergänzung des gestern geschriebenen Textes ( da ging es nur um das Geld ) möchte ich noch schreiben das es zum Glück in dieser Phase der Trennung von meiner Frau noch keinen "Stress" um unseren Sohn gibt; .....aber die mögliche Machtausübung hat T...'s Mutter schon zwischendurch mal durchblitzen lassen.
Der Hintergrund meiner Frau und der Einfluss auf ein mögliches einseitiges oder geteiltes Sorgerecht ist noch ein ganz anderes Thema.
Ich versuche (so gut es geht ) ruhig zu bleiben um alles vernünftig zu gestalten dass Tawan keinen oder zumindestens wenig seelischen Schaden erfährt durch
diese Sache.
Dazu habe ich auf dieser Seite schon einiges lesen und verstehen können ..... , danke dafür.
Gruß,
Tawans-Papa
Anm.: Forenregeln beachten (Nr. 2).
Hallo,
die Wohnung geht in deinen Anfangsbestand der Ehe ein.
Sprich Anfangsbestand 80 % bezahlt. Endbestand 100 % bezahlt. 20 % werden geteilt.
Haus gehört beiden zur Hälfte, da in der Ehe angeschafft unabhängig wer gezahlt hat.
Sie bekommt also von den 25.000 € die Hälfte und von den 20 % ebenso.
Sophie
Moin,
Sie bekommt also von den 25.000 € die Hälfte und von den 20 % ebenso.
Das stimmt nicht zwangsläufig.
Zugewinn wird über eine Vergleichsberechnung ermittelt. Jeder macht für sich eine isolierte Aufstellung von Anfangs- und Endvermögen. Der mit dem höheren "Gewinn" hat die Hälfte der Differenz zum anderen auszugleichen. Da musst du einfach mal rechnen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
