So , Guten morgen erstmal an alle !!
Habe schon hier im forum viele Seiten durchblättert um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen , aber leider ohner erfolg !
Meine Frage:
Ich hatte schon vor der Beziehung - später Ehe ein KFZ ! Wie sieht es mit dem KFZ nun in der Trennung aus und fällt es mit in die Aufzu teilenden Sachen ?
Hintergrund :
meine in trennung lebende Frau hat ende Januar mein Auto genommen und ist damit gegen einen Baum gefahren ( mit absicht ) !
Die polizei hat mir gesagt , das ich leider keinerlei ersatzansprüche stellen kann , da wir verheiratet sind !
-ein gutachten über den wiederbeschafungswert liegt vor
- kosten vom abschlepper
Bin ich jetzt etwa tatsache der dummer der auf den ganzen abschleppkosten sitzt und kein auto mehr hat ??
danke schon mal für antwaorten und einen schönen tag noch !
Moin
Ich hatte schon vor der Beziehung - später Ehe ein KFZ ! Wie sieht es mit dem KFZ nun in der Trennung aus und fällt es mit in die Aufzu teilenden Sachen ?
Nein, wenn es vor der Ehe gehört hat, gehört es auch nach der Ehe dir.
Das ist die gute Nachricht.
meine in trennung lebende Frau hat ende Januar mein Auto genommen und ist damit gegen einen Baum gefahren ( mit absicht ) !
Die polizei hat mir gesagt , das ich leider keinerlei ersatzansprüche stellen kann , da wir verheiratet sind !
-ein gutachten über den wiederbeschafungswert liegt vor
- kosten vom abschlepperBin ich jetzt etwa tatsache der dummer der auf den ganzen abschleppkosten sitzt und kein auto mehr hat ??
Ja, bist du. Die Polizei hat recht. Das Auto gehört zwar immer noch dir, nur in dem Zustand, den es jetzt hat.
Das ist die schlechte Nachricht.
Meine Ex hat unser/mein Auto kurz nach der Trennung zu Schrott gefahren (unabsichtlich) dann war ich so blöd, ihr das Geld für ein neues Auto zu leihen.
Bald darauf bekam ich Post von von Ihrer RAtte, dass es für das alte (gemeinsame) Auto natürlich keinen Ersatz gibt, weil ehelich. Das neue Auto gehört alleine ihr, weil nachehelich und das Geld bekomme ich natürlich auch nicht zurück.
So war es dann auch.
Willkommen im Familienrecht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
ich kann mich Beppo nur anschließen. Das Auto gehört nach wie vor dir. In gutem Glauben hast du es der Ex
zur Mitbenutzung überlassen und sie hat das Auto geschrottet.
Es gibt zwar einen fiktiven Kostenvoranschlag, jedoch wird der dir nicht viel nutzen.
Ja, so ist es im Familienrecht - leider. Aber ich denke wir haben alle mal Fehler gemacht, die wir "so" definitiv
nicht mehr machen würden.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Das istb es ja " ich habe es ihr nicht überlassen "
Sie hat sich in der nacht einfach mein ersatzschlüssel genommen ( wir haben schon getrennt gelebt ) und ist mit absicht gegen einen baum !
Sieht es mit den abschleppkosten genauso aus ?
Moin,
im Zweifelsfall steht hier auf jeden Fall Aussage gegen Aussage. "SIE" wird argumentieren, der Herr Malawi hat mir aber erlaubt, das Auto zu benutzen.
Ein zweischneidiges Schwert - und aufgrund des Sachverhaltes, wirst du wahrscheinlich auf den gesamten Kosten sitzen bleiben.
Rein faktisch würde dir ein Schadenersatzanspruch zustehen, nur bezüglich der Durchsetzbarkeit habe ich erhebliche Zweifel. Denn da greift unser Rechtssystem - und dies ist leider nicht immer "Pro - Kläger" orientiert.
Die Abschleppkosten gehen immer zu Lasten des Halters, in diesem Fall du. Wie du es dann mit ihr regelst, geht den Abschlepper nichts an und er wird sich auch nicht daraum kümmern.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Das istb es ja " ich habe es ihr nicht überlassen "
Sie hat sich in der nacht einfach mein ersatzschlüssel genommen ( wir haben schon getrennt gelebt ) und ist mit absicht gegen einen baum !
Wie ist sie denn daran gekommen?
Hat sie die Tür aufgebrochen?
Rechtlich wart ihr noch verheiratet und selbst, wenn sie es dir gestohlen hätte, es gibt keinen Diebstahl während der Ehe!
So mindert es bestenfalls deinen Zugewinn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So mindert es bestenfalls deinen Zugewinn.
Ich denke auch dass das das positive daran ist.
Mein Mann hat damals das auto mitgenommen, und der ex die Hälfte des Wertes gezahlt. Vorher hat er ihr aber noch einen eigenen Kleinwagen gekauft, warum auch immer - na er hat es gut gemeint :knockout:
Was passiert denn jetzt wenn du vom Wiederbeschaffungswert ein neues Auto kaufst, das gehört ihr doch auch zur Hälfte durch den Zugewinn????
Na ja dann merkt sie irgendwann dass sie mit ihrer Aktion eigentlich eigenes Vermögen gewissermaßen vernichtet hat, und diese Erkenntnis wird sie sehr ärgern. 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ja , bei einem normalen unfall - würde ich ja auch wissen das es so ist wie ihr mir alle sagt und da weiß ich ja auch das ich auf den kosten sitzen bleiben würde !
Aber ihr unfall ist als suizid bei der polzei und landratsamt regestiert und der fall wurde auch bei der politei als suizid abgeschlossen !
Sie hat es also zu 100% bit absicht getan und da bin ich mir halt nicht mehr so sicher ob es alles zu meinen kosten geht !
Und das Auto hatte ich ja schon vor der ehe , also wäre es auch nach der trennung zu 100% meins gewesen !
Also vorm Familienrichter gewinnst du damit keinen Blumentopf.
Eher rückst du dich damit in die Rolle des gewissenlosen Schuftes, der die arme Frau auch noch finanziell ruinieren will.
So einem darf man auf keinen Fall auch noch das Kind überlassen!
Wenn überhaupt, dann könntest du es zivilrechtlich versuchen aber die werden das vermutlich als Familiensache abweisen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
das eine hat mit dem anderen in dem Fall nichts zu tun. Leider. Die Polizei muss den Fall ja irgendwie abschliessen - und für die mag das nach einem Suizidversuch ausgesehen haben.
Den Schaden hast jedoch du. Und den zahlt dir nicht die Polizei, nicht das Jugendamt und die Ex auch nicht. So ist das leider.
Durch den "angeblichen Suizidversuch der EX" kannst du allenfalls beim ABR evtl. was reißen. Es kann sich jedoch auch negativ auswirken. Auf den Kosten wirst du jedoch sitzen bleiben.
Wie Beppo auch schon angedeutet hat, wie kam sie an den Schlüssel usw.?
Gruss
Agent
(Edit: Beppo war schneller :thumbup: )
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass "Suizidversuch" und "Absicht das Auto zu zerstören" zusammen passen. Beim Suizidversuch steht die betreffende Person unter enormem psych. Druck in einer absoluten Ausnahmesituation und wird dann sogar strafrechtlich nicht immer als voll schuldfähig eingestuft.
Somit hättest du auch zivilrechtlich Probleme an Schadenersatz zu kommen, weil man ihr nicht beweisen kann, dass sie das auto zerstören wollte.
Sie hat es zwar billigend in Kauf genommen, aber das ist auf keinen Fall Vorsatz, und evtl. noch nicht mal fahrlässig, wenn sie sogar schriftlich von der polizei hat dass sie voll neben sich stand ...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin,
das eine hat mit dem anderen in dem Fall nichts zu tun. Leider. Die Polizei muss den Fall ja irgendwie abschliessen - und für die mag das nach einem Suizidversuch ausgesehen haben.
Die polzei hat SIE selber befragt , und sie hat es vor den ärtzten und der polzei auch zugegeben !
Eher rückst du dich damit in die Rolle des gewissenlosen Schuftes, der die arme Frau auch noch finanziell ruinieren will.
So einem darf man auf keinen Fall auch noch das Kind überlassen!
Habe es auch nicht vor , es vor gericht wegen ABR zu erwähnen ! Weil das ist eine ganz andere sache und wird warscheinlich erst ganz später verhandelt , falls meine ex mal da was unternimmt ! Und sie wegen ausgleich nochmal vor gericht will ! ( für mich ist eigendlich in der sache ( gütertrennung u.s.w )alles abgeschlossen ! )
Möchte ja nur gerne wissen ob , wenn meine ex nochmal ankommt und DIE und DIE sachen nochmal fordert - ob ich hier wenigsten die hälfte des autos gegenrechnen kann !
Wenn du meinst, Versuch es einfach!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das istb es ja " ich habe es ihr nicht überlassen "
Sie hat sich in der nacht einfach mein ersatzschlüssel genommen ( wir haben schon getrennt gelebt ) und ist mit absicht gegen einen baum !
leider ja, denn in der Ehe gibt es keinen Diebstahl... diese bittere Erfahrung habe ich auch müssen....... es sei denn, ihr habt offiziell getrennt gelebt und du könntest ihr den Diebstahl des Schlüssels durch einen Einbruch nachweisen
Versuchs!
Ich würde nur nicht viel Hoffnung hinein setzen.
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
