Wert der Immobilie ...
 
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Wert der Immobilie bei Eheschließung, noch keine Eigentümer

 
(@falbala)
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Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe schon das gesamte Forum durchsucht, aber nichts passt auf mein Problem.
(Kann ich mir gut vorstellen, ich war schon ziemlich dämlich... :knockout:)...Liebe soll ja blind machen...
Also, ich schildere mal mein Anliegen, vielleicht kann mir ja jemand im Forum helfen!

Mein Ex und ich werde in Kürze geschieden, noch nicht geklärt ist die Frage des Zugewinns.

Wir haben in 2000 eine Eigentumswohnung gekauft (damals war der Notartermin, Baubeginn etwa 4 Monate später, es handelte sich um einen noch zu erstellenden Neubau) , Eintragung im Grundbuch 1/8 (ich) 7/8 (mein Ex); 2/3 der Kaufsumme musste finanziert werden, ich habe die Verträge mit unterschrieben hafte also voll...so jetzt bitte Spott und Häme ausschütten...siehe oben, ich habs jetzt auch eingesehen.
Eheschließung war in 2001.
Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch nicht im Grundbuch eingetragen, es gab jedoch eine Vormerkung. Die Eintragung im Grundbuch erfolgte im Frühjahr 2002. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war die Wohnung etwa zur Hälfte bezahlt, der Kaufpreis wurde nach Baufortschritt beglichen.

Nun geht es um die Frage des Zugewinns, mein Ex bzw. seine Anwältin haben die Wohnung im Anfangsvermögen meines EX mit dem vollen Kaufpreis als Wert eingesetzt. Das Eigenkapital, dass für den Kauf der Wohnung vorgesehen war, steht ebenfalls im Anfangsvermögen, es wurde für die letzten Raten eingesetzt. Eben diese letzten Raten an den Bauträger tauchen jedoch in der Vermögensaufstellung nirgendwo auf. Dass bedeutet, die Wohnung ist im Endvermögen immer noch genauso viel wert wie bei der Eheschließung, das Eigenkapital (etwa 60.000 €) ist weg, weil davon wurde schließlich der restliche Kaufpreis bezahlt...zusammen mit all den anderen Dingen und Werten, die auf wunderliche Weise verschwunden sind, bedeutet das für mich, dass ich leer ausgehe, obwohl ich den Kredit fleißig mitbedient habe und auch sonst immer finanziell eingesprungen bin, wenn mein Ex gerade mal einen Engpass hatte, :knockout:
Mein Anwalt hat dazu noch keine Meinung, er muss sich erstmal einlesen... :againstwall:

Kann mir jemand sagen, ob die Tatsache, dass die Wohnung noch nicht fertiggestellt war, wirklich nicht berücksichtigt wird? Welche Auswirkungen hat die Tatsache, dass wir ja eigentlich noch keine Eigentümer waren? (Das habe ich in diesem Forum schon gelernt, DANKE!)

Vielen Dank schon mal vorab,
Falbala


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 22:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Falbala,

bin zwar juristischer Laie, aber um deinem lesenden Anwalt mal etwas auf die Sprünge zu helfen:

Zum Zeitpunkt der Eheschließung war die Wohnung etwa zur Hälfte bezahlt, der Kaufpreis wurde nach Baufortschritt beglichen.

Ich glaube, hier liegt der Hase im Pfeffer. Zum Zeitpunkt der Eheschließung gehörte euch beiden anteilig (mit 1/8 bzw. 7/8) ein Rohbau, und dessen Wert ist natürlich wesentlich geringer als die fertige Hütte, die aus diesem Rohbau entsteht. Da nach Baufortschritt gezahlt wurde, kann man in erster Näherung den tatsächlichen Wert mit den bereits gezahlten Kaufpreisraten an den Bauträger gleichsetzen; eventuell auch etwas mehr, weil der Bauträger üblicherweise in Vorleistung geht und erst hinterher kassiert, aber um diese Details kann man sich nachher immer noch kloppen, mir geht's im Moment um die prinzipielle Rechnung. So - von diesem Betrag (Wert des Rohbaus gleich Summe der bereits geleisteten Kaufpreisraten) gehören 1/8 in dein Anfangsvermögen und 7/8 in sein Anfangsvermögen. Weiterhin gehören in dein Anfangsvermögen alle Geldmittel, die du zu diesem Zeitpunkt auf deinen Konten hattest, und in sein Anfangsvermögen gehören alle Geldmittel, die er zu diesem Zeitpunkt auf seinen Konten hatte (dazu gehören dann insbesondere auch die 60.000 Euro, die kurze Zeit später an den Bauträger gezahlt wurden). Weiterhin hattet ihr zu diesem Zeitpunkt eventuell bereits gemeinsame Schulden, nämlich dann, wenn das Baudarlehen bereits teilweise ausgezahlt wurde, um damit die ein oder andere Kaufpreisrate zu begleichen; diese Schulden sind jeweils zur Hälfte von deinem und seinem Anfangsvermögen abzuziehen, da es bei dem Darlehen, anders als beim Grundbucheintrag, offenbar keine ausdrücklich abweichende Quotelung anstelle von "Halbe-Halbe" gibt.

Zumindest wäre das die Argumentation, mit der ich an deiner Stelle dem eigenen Rechtsanwalt ein wenig Feuer unter dem Hintern machen würde. Kann zwar sein, dass der ein oder andere Punkt meiner Argumentation juristischer Blödsinn ist, aber genau deswegen nimmt man sich ja einen Anwalt. Nebenbei gefragt: Ich hoffe, dein Anwalt ist Fachanwalt für Familienrecht?

Alternativ dazu, falls ihr euch friedlich einigen wollt und eine Lösung anstrebt, die zwar juristisch nicht vorgesehen, aber in meinen Augen deutlich fairer wäre: Wie wäre es, wenn ihr den Stichtag für die Festsetzung des Anfangsvermögens vorverlegt auf den Zeitpunkt, unmittelbar bevor ihr diesen seltsam verteilten Wohnungskauf gemacht habt? Also zum Zwecke der Berechnung so tut, als hättet ihr erst geheiratet und dann gekauft? Mit "deutlich fairer" meine ich: Zu diesem Zeitpunkt spiegelten eure Vermögensverhältnisse noch tatsächlich den Zustand wider, den ihr als Singles erreicht habt; ab dem Moment, wo ihr diese Wohnung gekauft habt, war durch diese seltsame 1/8 bzw. 7/8 Regelung beim Wohnungsbesitz, aber 1/2 und 1/2 bei den Schulden eure jeweilige finanzielle Situation ziemlich verzerrt.

Dass bedeutet, die Wohnung ist im Endvermögen immer noch genauso viel wert wie bei der Eheschließung

Diese Aussage würde ich an deiner Stelle allerdings noch hinterfragen. Im Endvermögen müsste man die Wohnung mit ihrem aktuellen Marktwert bewerten, nicht mit dem damaligen Kaufpreis. Gut, wenn sich da nicht viel getan hat, dann könnt ihr euch natürlich gerne darauf einigen, dass ihr die Wohnung der Einfachheit halber auch im Endvermögen mit dem damaligen Kaufpreis bewertet, aber du solltest zumindest mal ein bisschen schauen, wie viel vergleichbare Wohnungen bei euch in der Gegend derzeit tatsächlich kosten.

Übrigens: Wie verbleibt ihr weiterhin mit der Wohnung? Verkauft ihr die, oder bleibt er in der Wohnung und zahlt dich aus? Wie verbleibt ihr mit dem vermutlich noch vorhandenen Restdarlehen?

ich habe die Verträge mit unterschrieben hafte also voll...so jetzt bitte Spott und Häme ausschütten...siehe oben, ich habs jetzt auch eingesehen.
(...)
bedeutet das für mich, dass ich leer ausgehe, obwohl ich den Kredit fleißig mitbedient habe und auch sonst immer finanziell eingesprungen bin, wenn mein Ex gerade mal einen Engpass hatte

Moment, Moment. Kein Grund für Spott und Häme, allerdings auch nicht für Mitleid. Der Zugewinnausgleich sorgt ja nun gerade dafür, dass du nicht leer ausgehst; jedenfalls dann, wenn er halbwegs korrekt berechnet wird. Dein Ex hat versucht, sich mit Hilfe seines bauernschlauen Anwaltes im Anfangsvermögen reicher zu rechnen als er war, du bist ihm auf die Schliche gekommen ... was soll's, das ist das ganz normale Hauen und Stechen, mit dem so ziemlich jede Trennung / Scheidung verbunden ist 😉

Eine Frage noch, eher aus Neugier: Warum seid ihr damals eigentlich zu dieser seltsamen Konstruktion gekommen, dass du mit 1/8 und er mit 7/8 im Grundbuch eingetragen wurde?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 10:59
(@falbala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

erstmal vielen Dank für die Antwort. So ungefähr hatte ich mir das auch schon gedacht.

Mein Anwalt ist Fachanwalt für Familienrecht, leider aber hinsichtlich des Zugewinns eben nicht so bauernschlau wie die Anwältin meines EX.

Die Eintragung 1/8 zu 7/8 kam damals zu stande, weil er das nötige Eigenkapital für die Wohnung alleine aufbringen wollte und auf diese Art sein "Vermögen" vor mir schützen wollte. Wenn ich das jetzt so lese, während ich das schreibe, frage ich mich, auf welchem Planeten ich eigentlich zu der Zeit war, aber egal, das ist passiert, ich kann jetzt nur noch nach vorne schauen, ändern kann ich es nicht mehr.

Die Kredite laufen Ende des Jahres aus, er will sie dann alleine übernehmen, da er auf jeden Fall die Wohnung behalten möchte. Er wohnt seit unserer Trennung vor 2 Jahren alleine dort, ich bin damals mit unserem Sohn ausgezogen, anders gings nicht, er war zum Auszug nicht zu bewegen.

Hinsichtlich meines 1/8-Anteils haben wir uns wahrscheinlich geeinigt (mit Hilfe der Anwälte), das Geld habe ich allerdings noch nicht. Ob er bereit ist mir meinen Anteil zu zahlen, wenn ich weiter auf den Zugewinn bestehe, wage ich allerdings zu bezweifeln. Bei der Einigung wurde eine Wertsteigerung der Wohnung berücksichtigt, analog der Indexierung, die bei der Bewertung des Anfangsvermögens angewandt würde.

Eine friedliche Lösung werden wir nicht finden, das haben die letzten 2 Jahre gezeigt. Das kann ich auch schon daran sehen, dass er sich nicht nur über die Wohnung arm rechnet, alles was wir gespart hatten, alle Wertgegenstände waren nach dem ersten Gespräch, in dem das Wort "Trennung" fiel, verschwunden. (Zum kopieren bin ich gar nicht gekommen, :gunman:). Sogar die Familienkutsche wechselte den Besitzer, natürlich rückwirkend.

Aber Dein Beitrag hat mit schon mal sehr geholfen, es beruhigt ungemein, dass ich mit meiner Auffassung nicht ganz alleine bin. 🙂

Jetzt werde ich mich mal weiter schlau machen, welche Auswirkungen es haben könnte, dass wir noch nicht Eigentümer waren...ich habe so eine Ahnung, dass das wichtig werden könnte. ...für die Verhandlungen mit der bauernschlauen Gegenseite!

Lieben Gruß, Falbala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2010 17:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Falbala,

Die Eintragung 1/8 zu 7/8 kam damals zu stande, weil er das nötige Eigenkapital für die Wohnung alleine aufbringen wollte und auf diese Art sein "Vermögen" vor mir schützen wollte.

Hm, wenn das sein vorrangiges Ziel gewesen ist, dann beruhigt es dich vielleicht, dass er damals einen Kardinalfehler gemacht hat: Er hätte die Wohnung alleine kaufen sollen, auch das Darlehen alleine aufnehmen, von dir in all den Jahren so eine Art anteilige "Miete" auf sein Konto überweisen lassen sollen, womit er einen Teil der Darlehensraten hätte bestreiten können - und vor allen Dingen, Gütertrennung vereinbaren, dann hätte er jetzt nämlich überhaupt keinen Zugewinnausgleich an der Backe.

Wenn ich das jetzt so lese, während ich das schreibe, frage ich mich, auf welchem Planeten ich eigentlich zu der Zeit war, aber egal, das ist passiert, ich kann jetzt nur noch nach vorne schauen, ändern kann ich es nicht mehr.

Nochmal: Ich sehe nach wie vor nicht, dass du hier irgendwie schlecht davon kommst, wenn du mal eben berücksichtigst, dass alles, was du bislang von der Gegenseite gehört hast, nichts als Anwaltsgeklappere ist, das nicht unbedingt viel damit zu tun haben muss, was nachher im Scheidungsurteil drin steht. Wenn es so ist, dass er den größten Teil des Eigenkapitals aufgebracht hat, dann ist es vielleicht sogar verständlich, dass er auch mit einem größeren Anteil im Grundbuch steht; und dass du dann trotzdem gleichwertig an dem Darlehen beteiligt warst bzw. bist, wird ja durch den Zugewinnausgleich wieder geradegezogen, wenn er denn halbwegs korrekt berechnet wird - und dass du bei dieser Berechnung deinem Demnächst-Ex und seinem Anwalt höllisch auf die Finger gucken musst, hast du ja schon selber gemerkt, insofern würde ich jetzt mal sagen: alles noch im grünen Bereich 😉

Die Kredite laufen Ende des Jahres aus, er will sie dann alleine übernehmen, da er auf jeden Fall die Wohnung behalten möchte.

Das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass du aus der Haftung für das Darlehen rauskommst; das betrifft sowohl den Vertrag mit der Bank als auch den Eintrag der Grundschuld im Grundbuch. Übrigens etwas, was nicht nur von ihm abhängt, da muss auch die finanzierende Bank mitspielen, dass sie dich aus der Haftung entlässt. Ist zwar um einiges einfacher, wenn am Ende des Jahres die Zinsfestschreibung ausläuft, aber es wäre sicher nicht verkehrt, wenn er dir nachweisen könnte, dass er die alleinige Fortführung der Hypothek bereits unwiderruflich mit der Bank vereinbart hat.

Er wohnt seit unserer Trennung vor 2 Jahren alleine dort, ich bin damals mit unserem Sohn ausgezogen, anders gings nicht, er war zum Auszug nicht zu bewegen.

Da muss ich dann doch mal gezielt nachfragen: Wenn du die Trennung wolltest, aus welchem Grund hätte er dann, deiner Meinung nach, ausziehen sollen?

Aber was anderes, und das hat jetzt nichts mit deiner eigentlichen Frage zu tun; nur interessehalber: Wie hat euer Sohn die Trennung verkraftet, wie funktionieren die Umgänge zwischen Vater und Sohn?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 17:38
(@falbala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

genau so hat seine Anwältin damals auch argumentiert, wer sich trennen will muss gehen, das habe ich ja auch getan. Bis zum Auszug wars eine schwere Zeit, da wärs schon gut gewesen, wenn er um unseres Sohnes willen, vorübergehend ausgezogen wäre.
Letztendlich wollte ich auch gar nicht in der Wohnung bleiben. Aber das gehört in ein anderes Forum.

Das mit dem Krediten ist ein guter Tipp, bevor ich der Löschung im Grundbuch zustimme, sollte ich besser aus der Haftung für die Kredite raus sein und das auch schwarz auf weiß haben. Da bin ich noch gar nicht drauf gekommen, vielen Dank schon mal dafür.

Am Dienstag ist der Scheidungstermin, da werde ich dann nochmal mit meinem Anwalt sprechen.

Unser Sohn hat die Trennung  - soweit ich das bis jetzt beurteilen kann - gut verkraftet. Im Moment ist er gerade bei seinem Vater, so wie jedes zweite Wochenende von Samstagmittag bis Sonntagabend. Wir hatten mal eine weit großzügigere Umgangsregelung, aber an der hatte mein Ex dann schon bald kein Interesse mehr.  :erstaunt039:

Er freut sich immer, wenn er seinen Vater sieht und zu ihm kann, das ist die Hauptsache. Dafür schiebe ich dann so manchen Groll zur Seite. Dafür kann ich jetzt auch in der Sonne sitzen und habe Zeit für mich, das ist eine


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2010 18:19
(@falbala)
Schon was gesagt Registriert

UUPS, da war ich zu schnell!

...Menge wert!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2010 18:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Falbala,

Das mit dem Krediten ist ein guter Tipp, bevor ich der Löschung im Grundbuch zustimme, sollte ich besser aus der Haftung für die Kredite raus sein

Nur zur Klarstellung: Im Grundbuch stehen üblicherweise zwei Dinge drin, die für dich wichtig sind - nämliche erstens die Eigentumsverhältnisse und zweitens die Grundschuld, mit der die Hypothek besichert wird.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 22:53
(@falbala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

jetzt versteh ich gar nichts mehr?!
Wenn mein 1/8 im Grundbuch gelöscht wird (natürlich erst nach Zahlung durch meinen EX, soviel meine ich schon mal verstanden zu haben, :wink:), was habe ich dann mit einer Grundschuld zu tun?

Wenn die Kredite neu verhandelt werden, werde ich nicht mehr unterschreiben, fertig. Mein Ex hat bei einem Termin mit beiden Anwälten schon erklärt, er sei mit der Bank schon in Verhandlungen. Die Bank hat sich bisher bei mir nicht gemeldet, obwohl sie meine neue Anschrift hat.

Bin ich jetzt zu naiv?
Was mache ich, wenn die mich aus der Haftung nicht rauslassen? Meine Idee war bis jetzt, dass die Wohnung in diesem Fall eben verkauft werden muss, um die Kredite mit dem Erlös abzulösen. Dann ist zwar wohl Essig mit Zugewinn, ich glaube aber nicht dass es soweit kommt, weil mein Ex hat schlicht und ergreifend mehr zu verlieren als ich und wird alles tun, um die Wohnung zu halten.

Je länger ich schreibe, desto mehr frage ich mich, wozu ich eigentlich meinen Anwalt hab'... :mad:!

Bin übrigens noch nicht weitergekommen, was es für das Anfangsvermögen bedeutet, dass im Grundbuch lediglich eine Vormerkung eingetragen war. Die ganze Geschiecht scheint doch ziemlich einzigartig.

LG, Falbala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2010 00:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Falbala,

Wenn mein 1/8 im Grundbuch gelöscht wird (natürlich erst nach Zahlung durch meinen EX, soviel meine ich schon mal verstanden zu haben, :wink:), was habe ich dann mit einer Grundschuld zu tun?

Ich gehe mal davon aus, dass du seinerzeit beim Notar zwei Unterschriften geleistet hast (wenn nicht, dann seid ihr auch in dieser Hinsicht ein Nicht-Standard-Fall). Im Grundbuch stehen nämlich (unter anderem) die Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück und die auf dem Grundstück liegenden Lasten. Die Eigentumsverhältnisse sind in eurem Fall: Die Wohnung gehört zu 7/8 einem gewissen Herrn Falbala, und zu 1/8 einer gewissen Frau Falbala. Bis hierhin dürfte das klar sein, aber das ist noch nicht alles. Dazu muss ich aber eben einen Schwenk zu eurer Hypothekenbank machen:

Wenn eine Bank Geld verleiht, dann will sie dafür in aller Regel Sicherheiten sehen, d.h. irgendetwas, was der Bank die Rückzahlung garantiert. Bei Kleinkrediten reicht hierfür i.d.R. der Nachweis, dass der Kreditnehmer ein regelmäßiges Einkommen hat (z.B. zu belegen durch die letzten drei Gehaltsabrechnungen), aber bei Hypothekenkrediten reicht das bei weitem nicht. Daher muss das Grundstück bzw. die Wohnung als Sicherheit herhalten; und damit keiner trickst, wird diese Tatsache im Grundbuch festgehalten, und eben das nennt man eine Grundschuld. Im Grundbuch steht also neben der Eintragung eures Eigentums wahrscheinlich auch etwas drin, was sinngemäß lautet: "Auf dem Wohnungseigentum lastet eine Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro zu Gunsten der Dagobert-Duck-Bank." Der Geldbetrag entspricht typischerweise der ursprünglichen Darlehenshöhe, und diese Grundschuld räumt der Dagobert-Duck-Bank (oder bei wem sonst ihr finanziert habt) das Recht ein, bei Zahlungsschwierigkeiten eurerseits die Zwangsversteigerung einzuleiten und den Erlös bis zu dem genannten Betrag einzubehalten, um damit die eure Schulden zu begleichen.

So, wenn es nur das wäre, könnte es dir egal sein, weil es bis hierhin "nur" um die Zwangsversteigerung einer Wohnung geht, die dir dann eh' nicht mehr gehört. Allerdings steht in der Grundschuldbestellungsurkunde manchmal auch noch was von einer persönlichen Haftungsübernahme drin, d.h. wenn die Zwangsversteigerung nicht genug Geld ergibt, kann sich die Bank den Rest immer noch bei dir holen. Und wenn da so war drin steht, dann musst du genau diese Klausel loswerden. Frag' im Zweifelsfall einfach den Notar, bei dem die Eigentumsüberschreibung passieren soll.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 01:00
(@falbala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,
obwohl ich ja eigentlich ein ganz anderes Anliegen hatte, ist auch dieser Hinweis ziemlich nützlich, wie ich gerade festgestellt habe.
So als Morgenlektüre habe ich mir mal die Notarverträge vorgenommen und dabei gelesen, dass die Bank als Sicherheit nicht nur die Grundschuld hat hat, sondern wir uns als Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung in unser gesamtes Vermögen unterwerfen. Und als kleine nette Klausel nebenbei: die Bank muss nicht zuerst in den Grundbesitz vollstrecken.

Allerdings habe ich einen Passus gefunden, den ich nicht verstehe. Wörtlich steht da: "Der Eigentümer unterwirft sich wegen aller Ansprüche aus dieser Grundschuld mit den Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig ist."

Laienhaft würde ich jetzt mal vermuten, dass die Grundschuld nur gegenüber dem jeweiligen Eigentümer gezogen werden kann, dass hieße doch für mich, ich bin raus, wenn ich eben auch aus dem Grundbuch raus bin, oder?

Liebe Grüße, Falbala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2010 11:31




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Falbala,

Laienhaft würde ich jetzt mal vermuten, dass die Grundschuld nur gegenüber dem jeweiligen Eigentümer gezogen werden kann, dass hieße doch für mich, ich bin raus, wenn ich eben auch aus dem Grundbuch raus bin, oder?

Spätestens hier bin ich überfragt - am besten, du fragst den Notar.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 13:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin falballa,

das ist nicht ganz richtig; deshalb musst Du ja gleichzeitig und vor allem (!) auch aus den Kreditverträgen raus. Laienhaft ausgedrückt: Du kannst ansonsten auch für die Hypothek einer Immobilie zur Rechenschaft gezogen werden, für die es gar keinen Grundbucheintrag zu Deinen Gunsten gibt; es zählt allein die Unterschrift unter dem Kreditvertrag. Mit dieser bist Du in der gesamtschuldnerischen Haftung für die Hypothekenzahlungen; auch wenn Dir die Immobilie weder ganz noch anteilig gehört.

Zu klären wäre höchstens, ob die Bank "damals" überhaupt eine Unterschrift von Dir verlangen durfte; je nach Deiner damaligen Einkommenssituation kann das nämlich auch sittenwidrig gewesen sein (was viele Banken nicht gehindert hat, es trotzdem zu verlangen). Beispiel: Bäckereiverkäuferin mit 800 netto soll für einen Kredit über 300.000 mithaften - das ist ein NoGo und hätte keinen Bestand, wenn die Bank tatsächlich versuchen würde, die Vollstreckung gegen einen solchen Kreditschuldner zu versuchen: Weil von vornherein klar war, dass er einen solchen Kredit niemals bedienen kann.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 14:03
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Falbala

"Der Eigentümer unterwirft sich wegen aller Ansprüche aus dieser Grundschuld mit den Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig ist."

auf jeden Fall kann ein Notar die qualifiziertere Antwort geben.

aber vielleicht steht ja am Anfang des Vertrages
"Vertrag zwischen...Bank und..Falbala Mann und Falbala Frau...nachfolgend Eigentümer genannt..." oder ähnlich, dann ist mE klar dass du weiterhin gemeint bist ...

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 14:05
(@falbala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
vielen lieben Dank für die Ratschläge!

@ginnie
Ich glaube diese etwas umständliche Formulierung trägt dem Umstand Rechnung, dass wir auch bei Eintragung der Grundschuld noch nicht Eigentümer waren, sondern lediglich eine Vormerkung zu unseren Gunsten bestand.

@brille007
Das war leider nicht sittenwidrig. Ich war beim Kauf und bin es zum Glück noch gut verdienende Beamtin auf Lebenszeit, wenn auch aktuell Teilzeit, um unseren Sohn zu betreuen. Das wird es aber nicht unbedingt leichter machen, die Bank zu bewegen, mich aus der Haftung zu entlassen.
Mein Vorteil ist, dass die Kredite in 2010 neu verhandelt werden müssen und ich nicht gewillt bin, erneut zu unterschreiben. Damit bin ich m.E. aus der Haftung raus.

@malachit
Stimmt schon, da muss ich wohl auf den Notartermin warten.

Aber, hat noch jemand eine Idee zu der Tatsache, was es bedeuten könnte, dass wir nicht Eigentümer waren? Oder ist das egal. Ich hätte einfach gerne so ein bißchen Kanonenfutter. Dann stelle ich eine horrende Forderung, mein Ex will nichts zahlen und wir treffen uns in der Mitte, so wie aufm Basar, so kamen mir alle Verhandlungen bislang ohnehin vor.

Dazu ein Hinweis: Ich will keinesfalls, dass mein Ex irgendwann unter der Brücke schläft! Ich möchte lediglich einen fairen Ausgleich für das von mir investierte, aber leider nicht im Grundbuch gesicherte  Geld.

Viele Grüße, Falbala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2010 16:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin falbala,

wegen der Grundbuch- und Kreditkiste brauchst Du Dir keine grossen Sorgen zu machen; hier wird üblicherweise eine Zug-um-Zug-Regelung vereinbart nach dem Motto "X überschreibt Y seine Eigentumsanteile aus der Immobilie Z; dafür gewährleistet Y, dass X durch die kreditgebende Bank aus der Haftung entlassen wird." Dein Ex hat also ein ureigenes Interesse, mit seiner Bank eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, da er ansonsten nicht das Alleineigentum an der Wohnung übernehmen kann. In meiner Fachtext-Sammlung habe ich auch noch die Formulierung gefunden: "Gleichzeitig sollte die Freistellung des weichenden Ehegatten von den Hausschulden erfolgen (was in aller Regel auch passiert). Die Banken sind damit meist einverstanden, wenn ihnen das eigentliche Haftungsobjekt, das Haus, bleibt."

Das war leider nicht sittenwidrig. Ich war beim Kauf und bin es zum Glück noch gut verdienende Beamtin auf Lebenszeit, wenn auch aktuell Teilzeit, um unseren Sohn zu betreuen. Das wird es aber nicht unbedingt leichter machen, die Bank zu bewegen, mich aus der Haftung zu entlassen.

doch, siehe oben: Es ist ganz leicht. Dein Ex muss (und wird) ein eigenes Interesse daran haben, dass die Bank ihn als Alleinschuldner akzeptiert.

Mein Vorteil ist, dass die Kredite in 2010 neu verhandelt werden müssen und ich nicht gewillt bin, erneut zu unterschreiben. Damit bin ich m.E. aus der Haftung raus.

das stimmt nicht unbedingt; die Bank könnte den Restkredit m. W. dann sofort fällig stellen - und zwar gegen jeden von Euch und auch nicht nur im Verhältnis von 1 zu 7. Aber wie schon geschrieben: Dein "Schlüssel zum Glück" ist nicht die Bank, sondern Dein Ex. Denn bis zur kompletten Kreditübernahme durch ihn kannst Du einfach auf Deinem Immobilienanteil sitzen bleiben wie die Henne auf dem goldenen Ei.  Allerdings auch auf Deinem Schuldenanteil.

Dann stelle ich eine horrende Forderung, mein Ex will nichts zahlen und wir treffen uns in der Mitte, so wie aufm Basar, so kamen mir alle Verhandlungen bislang ohnehin vor.

horrende Forderungen treiben nur Streitwerte (und damit Anwalts- und Gerichtskosten, auch Deine!) in die Höhe und ziehen die Scheidung in die Länge. Deshalb ist es sicher sinnvoller, mit den Forderungen auf dem Teppich zu bleiben und realistische Forderungen plus ein wenig Verhandlungsmasse zu stellen.

Ich möchte lediglich einen fairen Ausgleich für das von mir investierte, aber leider nicht im Grundbuch gesicherte  Geld.

eine Scheidung ist keine nachträgliche Korrekturmöglichkeit für falsch abgeschlossene Kredit- und Immobilienverträge. Wenn Du damals zu blauäugig warst, wirkt sich das jetzt eben zu Deinem Nachteil aus.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 16:48
(@falbala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,
ich möchte nicht, dass Du mich falsch verstehtst.
Ich weiß, dass ich blauäugig war! Aber mein Ex hat mich auch ganz schön angelogen. Als ich mitbekam, dass ein Teil der angeblichen Eigenkapitals nicht da war, habe ich ihn nicht im Stich gelassen und bin eingesprungen, unter anderem mit einem Privatkredit meiner Eltern, den ich immer noch bezahlen muss. Nur, ich weiß nicht wovon. Ich habe zwar ein gutes Einkommen, bin aber auch mit nahezu nichts gegangen vor zwei Jahren. Er hat mir noch nicht mal das Bettzeug unseres Sohnes  oder die Waschmaschine mitgegeben, aber das gehört in ein anderes Forum.
Hier musste ich mir wieder Geld bei meinen Eltern leihen, weil Ersparnisse aus der Ehe waren weg...zwar bin ich gegangen, mein Ex hatte aber Vorsorge getroffen und das nicht zu knapp- ich war eben nicht so, dass ich die Trennung sorgfältig vorbereitet habe.

Liebe Grüße, Falbala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2010 18:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Falbala,

ich verstehe Dich schon richtig; keine Sorge. Was den Kredit Deiner Eltern angeht: Sofern dieser dokumentierbar ist, könnte er Deinem Anfangsvermögen zugerechnet werden und Deinen Zugewinn vermindern (was den Zugewinnausgleichanspruch gegen Deinen Ex erhöht). Dafür wäre allerdings die Dokumentation des Geldflusses und seiner Zweckbestimmung von Vorteil (beispielsweise auf einem Überweisungsträger); dasselbe gilt für die Rückzahlung. Die Behauptung, grosse Geldbeträge wären vor Jahren in bar und am Ende sogar ohne Quittung ausgehändigt worden, ist dagegen eher zweifelhaft.

Wenn Du mit leeren Händen ausziehst und nicht allermindestens zeitnah eine Hausratsaufteilung anleierst, ist das später nur noch unter "persönliches Pech" oder "schlechte Erfahrungen" abzuheften. Einen Ausgleich kannst Du dafür nicht mehr erwarten; zumindest nicht gegen den Willen Deines Ex. Wie sollte man heute noch belegen, dass und was für eine Waschmaschine in Eurem gemeinsamen Haushalt stand und was sie damals wert war? Gleiches gilt für jeden anderen Haushaltsgegenstand, den Du damals NICHT mitgenommen hast: Es lohnt nicht (mehr), darüber Streit anzufangen, denn Du könntest nicht einmal gerichtsfest beweisen, dass es diese Gegenstände überhaupt jemals gegeben hat. Abhaken, vergessen, nach vorne schauen; Ärgern lohnt nicht.

Eine Scheidung korrigiert nur einen Fehler aus der Vergangenheit: Die falsche Partnerwahl. Aber eben keine materiellen und vertraglichen Versäumnisse.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 18:19
(@falbala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,
jetzt musste ich gerade schmunzeln...so hab ich die Scheidung noch nie gesehn.

Übrigens hatte ich die Hausratsteilung per Anwalt vornehmen lassen, leider musste ich aber die Wohnung dann doch Hals über Kopf verlassen, weil mein Ex gewalttätig wurde. Danach konnte man lange Zeit gar nichts mehr gemeinsam regeln, er war sauer, weil ich ihn ja provoziert hatte (schon klar) und ich wollte erstmal gar nichts mehr mit ihm zu tun haben und dann auch bei meinem Anwalt nicht noch gutes Geld dem schlechten hinterher werfen. 

Nur - aufgrund der Gesamtpakets unserer Trennung - bin ich jetzt nicht mehr bereit auf- und nachzugeben, und will einfach zumindest einen Teil meines Geldes zurück. Ich muss auch zusehen, wie ich die nächsten Jahre, in denen ich nicht voll arbeiten kann und will, klar komme.

Bin mal gespannt, was mein Anwalt mir am Dienstag zu dem Thema zu sagen hat, er hatte jetzt immerhin 14 Tage Zeit, um sich einzulesen.

Liebe Grüße, Katja


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2010 19:01