Hallo,
wie ist das eigendlich mit der Krankenversicherung nach der Scheidung?
Mein LG hatte voe 4 Wochen Scheidunstermin seine Frau war ja bis jetzt mit ihm Famileienversichert.
Nach der Scheidung müßte sie sich ja eigentlich selbst versichern. Muß er seiner Versicherung melden das er geschieden ist, da er ja Versicherungsnehmer ist ?
Sie macht ja Harz 4 das heist die Arge müßte sie ja dann versichern? Über die Krankenversicherung wurde nie gesprochen. Wir wissen nicht ob sie weiss das sie normalerweise aus der Familienversicherung fällt. Wie lange ist da die Frist, nicht das sie plötzlich ohne Versicherung da steht.
LG Andrea
Moin,
Wie lange ist da die Frist, nicht das sie plötzlich ohne Versicherung da steht.
muss man sich wirklich in alles einmischen und über alles "nachdenken"? Das ist im Zweifelsfall doch das Problem der Dame und nicht Deines...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
da hast du schon Recht.
Wir hatten mit ihr aber schon so viel Stress, das man den manchmal im Vorfeld schon vermeiden will.
Hatten auch mal etwas gehört das man den Expartner auch dazu heranziehen könnte Krankenversicherung weiterhin zu bezahlen.
Im Grunde ist es ihr Problem aber man redet halt über dies und das und das war halt gerade mal Thema und da stellte sich mir halt diese Frage.
Hallo Andrea,
meines Wissens läuft die Familienversicherung noch drei Monate nach der Scheidung weiter; wenn sie bis dahin keine eigene Versicherung hat, hat sie ein Problem. Wohlgemerkt, und wie Martin schon gesagt hat: Sie hat ein Problem, nicht dein LG.
Wenn dein LG ganz auf Nummer Sicher gehen will, dann ruft er nächste Woche eben bei seiner Krankenversicherung an und fragt genau das, was du hier gefragt hast.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke! 🙂
Moin anfree,
wenn es eine gerichtliche Entscheidung in Bezug auf nachehelichen Unterhalt gibt, kann in diesem Kontext auch Kranken- oder Altersvorsorgeunterhalt ausgeurteilt werden. Aber grundsätzlich ist die Ex Deines LG ein erwachsener Mensch, dem weder mit der Heirat noch mit der Scheidung Arme und Beine abgefallen sind oder das Gehirn ausgelaufen ist: Sie ist allein für sich verantwortlich.
Lasst die Dame sich ihren Kopf doch gefälligst selbst darüber zerbrechen, wie sie in Zukunft ihre KV oder ihre Miete bezahlt. Wenn sie Euch weiter Stress machen möchte, werdet Ihr das auch nicht verhindern, indem Ihr 24 Stunden am Tag über sie redet. Aber Eure Lebensqualität wird empfindlich leiden, denn Ihr allein habt es in der Hand, in welchem Umfang sie nach der Scheidung noch virtuell bei Euch am Tisch sitzt und im Bett liegt.
Ob Madame plötzlich ohne KV dasteht, sollte Deinen LG nicht interessieren (und Dich sowieso nicht). Er sollte einzig sicherstellen, dass sie nicht mit einer noch vorhandenen und gültigen KV-Karte weiterhin Leistungen aus der Familienversicherung für sich in Anspruch nimmt, die ihr nicht mehr zustehen. Anruf bei der KK genügt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Martin,
wie schon oben gesagt, du hast ja Recht. Sie ist ja kein Dauerthema aber ab und an eben schon da ja noch ein paar "Baustellen" offen sind.
Hi
die Familienversicherung für die Ex endet mit dem Tag an dem die Scheidung rechtskräftig wird.
Danach ist sie bei Bezug von Hartz 4 selbst versichert.
Hätte sie keinen versicherungspflichtigen Tatbestand, könnte sie sich freiwillig weiterversichern.
Dein LG kann doch seiner KK eine Kopie des rechtskräftigen Urteils schicken, damit die alles richtig stellen, und seine Ex wegen der weiteren Versicherung dann anschreiben.
Seine Kinder können weiter über ihn, aber auch über die KM, wenn sie dann selbst eine Pflichtversicherung erhält, weiter familienversichert werden.
Aber wie gesagt, es ist ihre Sache.
Spätestens nächstes Jahr, wenn der Auskunftsbogen für die Familienversicherung für 2010 bei ihm eintrudelt, muss er aber sowieso diese Angaben machen, und deshalb würde ich es an seiner Stelle schon jetzt bei der KK richtig stellen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
hallo, jetzt mal ne ganz blöde frage. meine kinder sind über mich versichert(gesetzlich), meine noch-ehefrau über ihren vater (aber nur bis zum 23 lebensjahr, also noch bis zum februar 2011). die scheidung ist im november 2010. sie erzählt mir das laut arge ich verpflichtet bin sie bei mir mit zu versichern. ich habe gesagt das sie mich am a...... lecken kann. müsste ich später wirklich sie bei mir versichern, oder ist es einfach nur eine weitere ihrer lügen? und was ist wenn sie bei meiner krankenversicherung anruft und sagt das sie mitversichert werden möchte das sie ja theoretisch meine frau ist. ich müsste doch eh erst mein GO dazu geben , oder??
mfg
Hallo,
Deine Frau kann gar nicht über ihren Vater versichert sein, da sie verheiratet ist. Sie muss also momentan über dich familienversichert sein. Nach der Scheidung hast du damit nichts mehr zu tun, sie muss sich selbst pflichtversichern, das bezahlt dann die are. Deine Kindern können bei einem von euch versichert sein.
Gruß
@RomyH: nein, ist sie aber nicht. sie und die kinder waren über ihren vater versichert. da ich auf grund meines berufes verpflichtet war mich privat zu versichern. aber ab ende des monats bin ich wieder gesetzlich versichert und die kinder habe ich halt übernommen. und sie ist halt bei ihrem vater weiterhin familienversichert. war anfangs für mich auch komisch, aber ist wirklich so. wie ist es denn wenn sie bei meiner krankenversicherung anruft und sagt das sie mitversichert werden möchte? dazu braucht man doch auch erst meine zustimmung oder??
mfg
Moin,
wie ist es denn wenn sie bei meiner krankenversicherung anruft und sagt das sie mitversichert werden möchte? dazu braucht man doch auch erst meine zustimmung oder??
theoretisch ja; praktisch nicht unbedingt. Sie muss im Zweifelsfall lediglich nachweisen, mit Dir verheiratet zu sein; dafür genügt eine Heiratsurkunde. Erst NACH einer Scheidung muss sie sich selbst versichern.
Deine Zustimmung braucht sie nach meiner Kenntnis nicht, weil Dir durch eine Familienversicherung ja keine Nachteile (wie höhere Beiträge) entstehen. Würdest Du Dich weigern, könnte sie eine eventuelle Unterhaltsklage allerdings um Krankenvorsorgeunterhalt erweitern. Ob Du Dir den leisten kannst, sei mal dahingestellt; es verkompliziert das Ganze allerdings nicht unerheblich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
auch die Familienversicherung, also die Mitversicherung bei einem Hauptversicherten in der Gesetzl. Krankenversicherung ist so eine Art gesetzliche Pflicht. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, dann tritt sie in Kraft. Die Versicherung deiner Ex bei ihrem Vater kann ja auch nur ne Familienversicherung sein...
Die Rechtsgrundlage für die familienversicherung ist in § 10 SGB V zu finden.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
