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Welche Versicherungen fallen unter den Versorgungsausgleich ?

 
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe Fragen zur Berücksichtigung von Renten-/Lebensversicherungen beim Versorgungsausgleich.

Zum Hintergrund:  Scheidung wurde vor fast einem Jahr eingereicht. Vor kurzem wurden vom Gericht die Angaben zum Versorgungsausgleich angefordert.

Ich habe:
- eine Kapitallebensversicherung (seit 1980)
- eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (seit 1998)
- eine festverzinsliche Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (seit 1998)

Meine (demnächst) Ex hat:
- Riester-Rentenversicherung (seit 2003)
- Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht (seit 2003)

Welche dieser Versicherungen werden im Versorgungsausgleich berücksichtigt oder auch nicht ?

Wie erfahre ich, welche Versicherungen meine Ex an das Gericht angegeben hat oder ob sie etwas verschwiegen hat ? Bisher habe ich keine Informationen dazu erhalten,

Ich habe alle meine Versicherungen angegeben.

Grüße
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2011 02:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thomas,

bis auf die "Kapitallebensversicherung" (stellt Vermögen dar, da verkaufbar) sind alle aufgeführten Versicherungen im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.

Eine Auskunft über die von der Gegenseite angegebenen Versicherungen sollte Dir Dein Anwalt geben können, ansonsten werden die spätestens vom Richter aufgeführt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 10:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bis auf die "Kapitallebensversicherung" (stellt Vermögen dar, da verkaufbar) sind alle aufgeführten Versicherungen im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.

das ist meines Wissens eine Kann-Bestimmung, kein Muss: Wenn es nicht beantragt wird (beispielsweise, weil die Parteien erklären "jeder von uns beiden hat zusätzliche private Vorsorgemassnahmen getroffen, die auch in seinem Eigentum verbleiben sollen), muss da auch nichts geklärt werden.

Es hat sich allerdings "eingebürgert", hier wirklich bis auf den letzten Cent zu rechnen nach dem Motto "ich werde mir doch nichts entgehen lassen, was mir zusteht".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 11:31
(@aro12)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mir hat der Richter den ausgefüllten Fragebogen meiner DEF zugesandt mit der Bitte um Überprüfung auf Vollständigkeit. Das hatte aber auch schon 9 Monate seit Eingang des Scheidungsantrages gedauert. (Sie hatte sicher nur "vergessen" ihre Riesterrente anzugeben. Passiert ja mal :knockout:)

Aro

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 12:43
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke für eure Antworten.

Da wir vor 2 Jahren im Ehescheidungsfolgenvertrag den Zugewinnausgleich ausgeschlossen haben, habe ich also bezüglich der Kapitallebensversicherung nichts zu befürchten.

Ich dachte aber eigentlich, dass private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht in den Versorgungsausgleich fallen. Oder liegt das im Ermessensspielraum des Richters?

(Sie hatte sicher nur "vergessen" ihre Riesterrente anzugeben. Passiert ja mal :knockout:)

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass meine Ex eine oder beide privaten Rentenversicherungen "vergisst".

Deshalb würde ich es ja gerne vorher prüfen können, damit es bei der Scheidung keine weiteren Verzögerungen gibt. Noch ist nämlich nicht klar, ob ich ihr auch Trennungsunterhalt zahlen muss. Nachehelicher Unterhalt wird nicht anfallen, da Ex vollzeit berufstätig ist.

Grüße
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2011 22:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Noch ist nämlich nicht klar, ob ich ihr auch Trennungsunterhalt zahlen muss. Nachehelicher Unterhalt wird nicht anfallen, da Ex vollzeit berufstätig ist.

und warum sollte dann TU anfallen? Hat sie erst während der Trennung wieder zu arbeiten begonnen?

Unterhalt (egal welcher Art) bekommt man zugesprochen, wenn man ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten - aber nicht, weil man Röcke statt Hosen trägt.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 22:42
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

und warum sollte dann TU anfallen? Hat sie erst während der Trennung wieder zu arbeiten begonnen?

Ich bin vollkommen deiner Meinung. Sie hat bereits 2 Jahre vor der Trennung wieder angefangen vollzeit zu arbeiten.

Deshalb haben ich und meine RAin auch die Forderung ihrer RAin abgelehnt. Aber wahrscheinlich wird das noch vor Gericht gehen. Zumindest hat Ex einen Antrag auf VKH für eine Unterhaltsklage gestellt, der aber hoffentlich nicht bewilligt wird.

Grüße
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 02:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

wahrscheinlich wird das noch vor Gericht gehen. Zumindest hat Ex einen Antrag auf VKH für eine Unterhaltsklage gestellt, der aber hoffentlich nicht bewilligt wird.

Die Entscheidung über VKH kann eine präjudizierende Wirkung haben. Wichtig ist allerdings, nicht, WER das Verfahren bezahlt, sondern WOMIT der (vermeintliche) TU-Anspruch begründet wird. Ein "ich bin eine Frau und war verheiratet" reicht nicht; ein "mein Ex verdient 4.000 im Monat und ich 1.000" dagegen durchaus; das nennt sich dann Aufstockungsunterhalt.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 03:01