Hallo Forumsmitglieder
Habe mich Ende Februar von meiner Frau nach 14 Jahren Ehe mit 2 Kindern (10,12 Jahre) getrennt und wir leben seitdem in unserem gemeinsamen Haus nebeneinander her. Sie sucht nach einer Wohnung in der sie ausreichend Platz für die Kinder hat, auch wenn sie grundsätzlich bei mir wohnen sollen. Nun würde ich gerne mit ihr einen Vertrag abschließen in dem wir die finanziellen Bedingungen während der Trennung und nach der Scheidung regeln. Mir geht es dabei um eine faire Lösung, die wir beide guten Gewissens unterschreiben können. Ich hab hier mal die Grundgedanken zusammengetragen und würde gerne wissen ob ich zu diesem Zeitpunkt einen solchen Vertrag abschließen kann und dieser dann auch Rechtsgültigkeit hat.
1. Zugewinnausgleich
Haus: Wert des Hauses minus mein Erbanteil, der im Haus steckt minus Darlehenssumme zum Zeitpunkt des Auszugs (Darlehen übernehme ich dann). Von diesem Betrag zahle ich ihr die Hälfte aus.
Autos: Werte der Autos werden nach Schwackeliste ausgeglichen.
Hausrat: Vereinbarung einer Pauschalsumme (wie hoch weiß ich noch nicht)
2. Unterhalt für den Ehepartner
Hintergrund: Während unserer Ehe hab ich eine Ausbildung und ein Studium absolviert und ein dementsprechendes Einkommen. Sie hat lediglich eine Ausbildung und ein wesentlich niedrigeres Gehalt. Ich möchte ihr nun in den nächsten 4 Jahren einen Unterhalt zahlen, damit sie in dieser Zeit arbeitsbegleitend ein Studium absolvieren kann. Danach soll keiner von uns gegen den anderen Unterhaltsansprüche geltend machen können.
3. Unterhalt für die Kinder
Während der 4 Jahre Studium meiner Frau übernehme ich den Unterhalt für die Kinder ganz. Danach zahlen wir beide zu gleichen Anteilen von dem was uns nach Abzug von Wohn- und Lebenshaltungskosten übrig bleibt den Unterhalt für die Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle bzw. die tatsächlichen Kosten (z.B. bei Studium der Kinder. Kosten für Studentenzimmer und „Geld zum Leben“)
OK. War viel zu lesen und ist alles sicher noch recht unausgegoren. Wär aber dankbar für Hinweise in wie weit ein solcher Vertrag möglich ist.
Hallo fairwins.
Willkommen im Club
Hallo Forumsmitglieder
1. Zugewinnausgleich
Haus: Wert des Hauses minus mein Erbanteil, der im Haus steckt minus Darlehenssumme zum Zeitpunkt des Auszugs (Darlehen übernehme ich dann). Von diesem Betrag zahle ich ihr die Hälfte aus.
Autos: Werte der Autos werden nach Schwackeliste ausgeglichen.
Hausrat: Vereinbarung einer Pauschalsumme (wie hoch weiß ich noch nicht)
Ja, das klingt vernünftig und könnte gehen
2. Unterhalt für den Ehepartner
Hintergrund: Während unserer Ehe hab ich eine Ausbildung und ein Studium absolviert und ein dementsprechendes Einkommen. Sie hat lediglich eine Ausbildung und ein wesentlich niedrigeres Gehalt. Ich möchte ihr nun in den nächsten 4 Jahren einen Unterhalt zahlen, damit sie in dieser Zeit arbeitsbegleitend ein Studium absolvieren kann. Danach soll keiner von uns gegen den anderen Unterhaltsansprüche geltend machen können.
Kannst du versuchen, musst nur darauf achten dass ihr den Unterhalt auch für Zeiten der Not ausschließt.
3. Unterhalt für die Kinder
Während der 4 Jahre Studium meiner Frau übernehme ich den Unterhalt für die Kinder ganz. Danach zahlen wir beide zu gleichen Anteilen von dem was uns nach Abzug von Wohn- und Lebenshaltungskosten übrig bleibt den Unterhalt für die Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle bzw. die tatsächlichen Kosten (z.B. bei Studium der Kinder. Kosten für Studentenzimmer und „Geld zum Leben“)
Nein. Derjenige, der die Kinder zu mindestens 49,9% betreut hat Anspruch auf den vollen Unterhalt.
Nur wenn man wirklich zu gleichen Teilen betreut, wird nach Quote ermittelt.
Etwas eigenes vereinbaren kann man nur, solange beide damit einverstanden sind.
Wenn einer seine Meinung ändert und sich ans Gericht wendet, fällt das um.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die schnelle Antwort, Beppo!!
Fragen: :question:
zu 2.: Wie meinst du:"Kannst du versuchen"? Gibt es Rechtssprechungen, die den vertraglich abgeschlossenen Verzicht auf Unterhalt gegenüber dem Ex Ehemann/Ehefrau als unwirksam erklären oder meinst du, dass meine Frau sowas nicht unterschreiben wird? Ich hoffe doch (und denke auch) dass meine Frau es als gerecht empfinden wird, dass wir unsere Lebensstandarte nicht den Rest unserer Leben angleichen müssen.
"In Zeiten der Not": Danke für den Hinweis! Hat das rechtlich Bestand vor z.B. Hartz4?
zu 3.: Weiß nicht, ob ich mich genau genug ausgedrückt habe. Ich denke , dass klar ist, dass Meine Frau in den 4 Jahren Ausbildung, in denen SIE Unterhalt von mir bekommt, mir nichts für die Kinder zahlen kann. Danach möchte ich eine Regelung finden, bei der wir in gleicher Weise finanziell belastet sind (bzw. auf persöhnlichen Luxus verzichten müssen) und den Kindern die ihnen ensprechende Ausbildung ermöglichen. Wie formuliert man das in einem Vertrag?
Mir geht es insgesamt darum: In der Zeit,in der wir zusammen gelebt haben, haben wir in gleichem Maße zu unserem Lebensstandard beigetragen! Jetzt, wo wir uns trennen müssen wir folgendes tun:
1. Vermögen teilen, 2. Verdienstmögichkeiten ausgleichen, 3. Verantwortung für die Kinder in gleichem Maße übernehmen!!!
Wie kann ich das in einem Vertrag festhalten? Was muss ich an rechtlichen Rahmenbedingungen beachten?
Freue mich über jede Antwort in rechtlicher, praktischer (z.B. Vertragsvorlagen) und "ethischer" Hinsicht.
FAIRWINS
Morgen,
zum Thema KU.
Solange die Kinder minderjährig sind ist (sofern sie nicht tatsächlich zu 50/50 von beiden Elternteilen betreut werden) der nicht bzw. weniger betreuende Elternteil Barunterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich nach seinem Einkommen.
Sind die Kinder volljährig unb bedürftig bzw. leben in einem echten Wechselmodell wird ihr Bedarf anhand des summierten Einkommens der Eltern ermittelt und nach dein Einkommensverhältnissen auf die Eltern verteilt. Alsxo nur bei annähernd gleichem Einkommen zahlen auch beide Elternteile gleich viel.
Vereinbaren könnt ihr aber das, was ihr beide wollt. Da könnt ihr euch auf was auch immer einigen. Die einzige Grenze ist (wie auch beim EU) sobald öffentlich Töpfe angezapft werden müssen, sind solche Vereinbarungen nicht mehr haltbar.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo nochmal
nachdem ich viel gelesen und mit meiner Frau gesprochen habe, hat sich meine Fragestellung an das Forum etwas verändert. Wir stehen grundsätzlich mit der selben Gundhaltung da. Wir bekriegen uns nicht und ich bin guter Dinge, dass wir eine Lösung finden werden, bei der wir beide das Gefühl haben, dass jeder von uns mmit einem Angemmessen "Lohn" aus unserem gemeinsamen Lebensabschnitt herauskommt. KU ist zuminderst im Moment keinThema. Da wollen wir beide das Beste und sin auch bereit zu verzichten.
Meine Frau sucht mit Hochduck nach eine Wohnung und sie hat in absehbarer Zeit ein Job sicher (ist aber wesentlich schlechter bezahlt als meiner).
Wichtig ist uns jetz die räumliche Trennung und das aktuelle Problem ist, dass die Einichtung eines neuen Haushalts viel Geld kostet. Unser gemeinsam geführter Haushalt reicht dafür nicht aus! (Wir stehen ordentlich in den roten Zahlen) Ist es in meiner Situation sinnvoll einen Kredit auf zu nehmen uund ihr als Teil des Zugewinnausgleichs für unsere beiden Autos auszuzahlen? (Sie möchte das kleinere, ältere Auto behalten) so dass sie sich von dem Geld einen neuen Haushalt einrichten kann? Den Wert des gemeinsamen Haushalt gleichen wir dann mit den Zugewinnausgleich des Hauses aus.
Insgesamt ist meine Frage in welchen Schritten eine einvernehmliche Scheidung am cleversten abläüft? Wo brauche ich einen Anwalt, wo einen Notar und wo einen Richter, wenn ich davon ausgehe, dass wir uns einig werden.
Sollte Threds hier im Forum geheben, dann schickt mir doch einen Link
Gruß, der gerade Achterbahnfahrende
fairplal
Servus fairwins!
Wo brauche ich einen Anwalt, ...
Solange Du und Nochfrau einvernehmliche Vereinbarungen/Kompromisse findet, gar nicht, denn Anwälte leben bekanntlich vom Streit.
wo einen Notar und wo einen Richter, wenn ich davon ausgehe, dass wir uns einig werden.
Eure Vereinbarung kann notariell beurkundet werden, kannn aber auch im Rahmen eines Scheidungsurteiles mit aufgenommen werden. In beiden Fällen hätte die Vereinbarung "Rechtskraft".
Insgesamt ist meine Frage in welchen Schritten eine einvernehmliche Scheidung am cleversten abläüft?
Ich denke, so wir Ihr es gerade macht, fair und respektvoll.
Wenn beide Parteien mit einem leichten Zähneknirschen einer Vereinbarung zustimmen, mit dem Wissen, es geschafft zu haben, sich auf Augenhöhe "wirtschaftlich" zu trennen und zugleich Schienen für die Zukunft gelegt zu haben, die es erlauben, ein Weiterleben ohne Abhängigkeiten vom Ex-Partner zu ermöglichen, wäret Ihr einen gewaltigen Schritt weiter gekommen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wir sind ganz schön weitergekommen! Sie hat seit August Wohnung und Job und wir haben seitdem auch getrennte Konten. Kinder sind vorwiegend bei mir und ich bekomme auch Kindergeld und Familienzulage (Beamter) Gehe davon aus, dass mir ein Teil der Zulage jetzt gestrichen wird. Wir haben beim Notar alles finanzielle bis auf den Versorgungsausgleich geregelt.
Der nächste Schritt ist nun die Scheidung, und hatte ich ein paar Fragen bei denen mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.
1. Ist die "offizielle" Meldung bei meinem Arbeitgeber, dass ich seit 1. August "getrenntlebend" bin vor Gericht in Bezug auf das Trennungsjahr von Bedeutung? Würde ungern noch ein Jahr mit der Scheidung warten.
2. Wie weist man vor dem Finanzamt einen "Versöhnungsversuch" nach (Erhalten der Steuerklasse für das laufende Jahr). Wir waren tatsächlich Anfang des Jahres noch gemeinsam im Urlaub in der Hoffnung, dass wir uns nochmal finden.
3. Kann mir jemand sagen, welche kosten Gericht, Anwalt) noch auf uns zukommen für die einvernehmliche Scheidung (finanziell ist wie gesagt alles bis auf den Versorgungsausgleich geregelt)
4. Braucht man auf jeden Fall einen Anwalt oder geht es auch ohne, wenn alles was möglich ist notariell geregelt ist?
Würd mich über ne Antwort freuen und wünsche allen, dass es so friedlich und konstruktiv abläuft, wie bei uns - klar, Stress gibts auch und ich bin grad ziemich fertigvom Alltag als Alleinerziehender Vater von 2 Kindern. Aber insgesamt kann ich bestimmt nicht maulen, wenn ich so hier im Forum rumstöbere.
Gruß
fairwins
Hi Fair,
da ich auch ein Freund der Scheidungsfolgevereinbarung vor dem Notar bin und es auch komplett so durchgezogen habe, hier mal meine Erfahrung:
Ihr könnt natürlich erstmal beim Notar einen Termin machen, Euch dort beraten lassen und dort dann eine Scheidungsfolgevereinbarung erstellen lassen. Manche Ratgeber empfehlen jedoch, dies im Vorfeld von einem guten! Anwalt für FamRecht machen zu lassen.
Diesen Weg kann ich auch empfehlen (auch wenn es mehr Kosten produziert). Dafür hast Du aber die Sicherheit das der Profi für FamRecht (Anwalt) mit dem Profi für Vertragswesen (Notar) eng zusammenarbeitet. Beide Juristen stimmen sich ab und überprüfen sich noch einmal gegenseitig. Ich fand das nicht verkehrt, da so wirklich auch auf die Kleinigkeiten geachtet wird. Und die ganze Geschichte ist wirklich nicht kein Zweizeiler, insbesodnere wenn Regelungen zu einer Immobilie / Zugewinn / vielleicht auch Gütertrennung dazukommen.
Interessant vielleicht auch für Euch das Thema Versorgungsausgleich. Auch hier sind seid 2009 wesentlich mehr Möglichkeiten drin. Vom Ausschluss des Versorgungsausgleiches hin zur Anrechung z.B. von Immobilienbesitz. Hier sind interessante Möglichkeiten gegben, die eine faire Gestaltung für beide Seiten möglich machen.
Also lasst Euch beraten. Die Vorteile liegen auf der Hand: was man schwarz auf weiß mit Amtssiegel hat, bietet wenig Gründe für Streitigkeiten - denn man hat alles auf Augenhöhe geklärt. Kosten ist schwer zu sagen. Je mehr wirkliche "Zahlen" in Eurem Vertrag auftreten, um so mehr kostet es, da nach diesen Werten nachher vom Notar abgerechnet wird. Mit Anwalt würde ich mal auf so 2000 - 2500 Euro tippen. Ohne wirds natürlich billiger. Gruß Ingo
P.S. Bei der einvernehmlichen Scheidung kriegst Du sogar die Hälfte der Gerichtsgebühren erstattet. Keine Angst, die sind im Regelfall nicht so teuer. Wenn ihr alles mit Scheidungsfolgevereinbarung vorbereitet habt, braucht es nur einen Anwalt. Die eine Partei stimmt zu und dann kann das Urteil gefällt werden. Fertig.
Moin,
wichtig - und deshalb ist Ingo's Vorschlag mit dem Anwalt sicher eine gute Idee - ist auch eine wasserdichte Formulierung in Sachen "Unterhaltsausschluss für die Zukunft; insbesondere für 'Zeiten der Not'". Sollte die Ex irgendwann arbeitslos oder krank werden oder sich die Regelungen in Sachen Kinderbetreuung anders zu überlegen, kommt ansonsten gerne jemand auf die Idee, die gesamte SFV als "sittenwidrig" oder "einseitig benachteiligend" anzufechten.
Ein Notar beurkundet nur, was seine Kunden beurkundet haben wollen. Für wasserdichte Formulierungen ist er nicht zuständig und auch nicht haftbar zu machen.
Grüssles
Martin
(der im gleichen Fall mit der Kombination Anwalt/Notar beste Erfahrungen hat)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Ingo, hi Martin - Danke für eure schnellen Antworten. Die Scheidungsfolgenvereinbarung liegt hier unterschrieben neben mir. Wir haben es ohne Anwalt gemacht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Vertragin Ordnung ist. (Martins Hinweis mit der "Not" ist darin auch umgesetzt.)
Kann irgentjemand noch was zu meinen ersten beiden Fragen sagen? (Beitrag vom 17.08) Außerdem hab ich mal gehört, dass eine einvernehmliche Scheidung bei Gericht auch ganz ohne Anwalt möglich ist, wenn ausschließlich der Versorgungsausgleich vom Richter geregelt wird.
Freue mich über Hinweise
Gruß
fairwins
Hi Fair,
da ihr euch ja einig seid, wird es um das Datum der Trennung doch gar keine Probleme geben. Am festesten dokumentierst Du es natürlich mit dem Wechsel der Lohnsteuerklasse - auf die Klasse 1 im Folgejahr der Trennung.
Ja, es gibt diese Möglichkeit mit der Versöhnung. Persönlich würde ich sagen: Lasst diesen Krempel mit Versöhnungs- bla bla nur um Steuern zu sparen. Du ärgest Dich nur später, wenn wirklich die 1 "reinknallt" und Du es nicht gewohnt bist, Deine Ausgaben anzupassen. Durchziehen und gut ist.
In Deutschland herrscht Anwaltszwang für Scheidungen. Sprich ein Anwalt ist immer im Boot, der die Scheidung dann auch einreicht. Die andere Partei stimmt einfach zu und hat im Verfahren auch keine weiteren besonderen Rechte. Ist im Regelfall ja auch nicht notwenig, da alles wichtige in der Scheidungsfolgeerklärung geregelt ist. Gruß Ingo
Hi Ingo
da ihr euch ja einig seid, wird es um das Datum der Trennung doch gar keine Probleme geben.
Wir sind uns einig, das wird keine Probleme geben. Ich entnehme deiner Aussage, dass der Begriff "Trennung" (vor Gericht) und der offizielle Familienstand "getrennt lebend" (in Formularen von Kindergeld, Antrag auf Familienzuschlag, ...) nicht dasselbe sind. Richtig?
Das ist deswegen wichtig, weil ich wissen will, ob mein Arbeitgeber den Familienzuschlag, den er für meine Frau gezahlt hat für ein Jahr vor der Scheidung zurückfordert weil wir ja mindestens schon so lang getrennt sind. Hoffe ich werde nicht falsch verstanden: Will meinen Arbeitgeber nicht bescheißen. Habe meinem Arbeitgeber den Familienstand "getrennt lebend" ab dem Zeitpunkt ihrer finanziellen Unabhängigkeit und dem Auszug gemeldet.
Am festesten dokumentierst Du es natürlich mit dem Wechsel der Lohnsteuerklasse - auf die Klasse 1 im Folgejahr der Trennung. Du ärgest Dich nur später, wenn wirklich die 1 "reinknallt"
Genau!! Scheidung dieses Jahr bedeutet Trennung letztes Jahr. Also Steuerklasse 1 seit diesem Jahr. Habe dieses Jahr aber bisher mit Steuerklasse 3 versteuert. Würde also bedeuten, dass ne fette Steuernachzahlung auf mich zukommen würde. Es geht mir nicht drum noch so viel steuerlichen Profit wie möglich rauszuleiern, aber diese Jahr schon mit SK1 versteuert zu werden kann ich mir schlichtwg nicht leisten. Ich will die Sache durchziehen (noch dieses Jahr). Kann auch reinen Gewissens sagen, dass ein Versöhnungsversuch stattgefunden hat.
Hat jemand sowas schon beim FA gemeldet und kann mir Tipps geben?
Hi Fair,
deshalb mein ich ja..das ist nicht so geschickt mit der LSK 3. Und nächstes Jahr wird es Dir noch schwerer fallen mit dem Wechsel. Dazu kommt: Was ist mit Unterhalt für Deine Frau? Das wird nun alles nach LSK 3 berechnet. Heißt du musst mehr Trennungsunterhalt zahlen.
Plus, was ist wenn Deine Frau querschießt und einer gemeinsamen Veranlagung nicht mehr zustimmt? Die Fälle hats hier auch schon zu hauf gegeben. Gruß Ingo
Schau auch mal in der SuFu zu dem Thema. Das Thema gabs schon mal bzw. können Dir unsere Steuerfüchse sicher noch was sagen dazu.
Danke Ingo
Trennungsunterhalt muss ich keinen zahlen, haben wir auch im Vertrag so vereinbart und finanziell werd ich mit LSK 1 im kommenden Jahr klarkommen. Da bin ich sicher. Der Punkt ist, dass wir (meine Frau und ich) den Steuervortel, den wir in diesem Jahr durch LSK3 bekommen haben schon ausgegeben haben und das Zurückzahlen das Problem ist.
Querschießen wir meine Frau auch nicht, da sie ja selbst Vorteile von der gemeinsamen Veranlagung hat. Bin bereit ihr einen großzügigen Anteil der Steuerrückzahlung zu überweisen.
Ansonsten werd ich mich mal weiter mit der SuFu beschäftigen, freu mich aber trotzdem über weitere Hinweise hier im Thread.
Gruß
fairwins